Bei Urabstimmungen stimmt die gesamte Studierendenschaft oder die Studierenden einer Studienfachschaft zu außerordentlich relevanten Themen ab, meistens parallel zu den StuRa-Wahlen im Sommersemester. Außerdem werden die ersten Satzungen einer Fachschaft in der Regel per Urabstimmung bestätigt.
Wie kann ich eine Urabstimmung durchführen lassen?
Eine Urabstimmung zu einer relevanten Thematik kann auf zwei verschiedene Wege herbeigeführt werden:
- auf Beschluss des StuRa mit absoluter Mehrheit oder
- auf Antrag von mindestens 5% der Studierenden. Dafür müssen binnen 6 Wochen Unterschriften auf vom Wahlausschuss ausgegebenen Unterschriftenlisten gesammelt werden. Regelungen und Grundlagen dazu findet ihr in der Organisationsatzung, der Wahlordnung und ggf. Ausführungsbestimmungen.
Urabstimmungen über Fachschaftssatzungen finden in aller Regel nicht mehr statt. In seltenen Ausnahmefällen, nach der Zusammenlegung oder Neugründung von Fachschaften kann dies in bestimmten Fällen passieren. Die Regelungen dazu findet Ihr in § 1 Absatz 2 Anhang A (Konstitution der Studienfachschaften) der Organisationssatzung. Solltet Ihr Euch um eine solche Urabstimmung bemühen müssen, habt Ihr das aber mit den zuständigen Organen eh schon lang und breit abgeklärt – man gründet nicht mal so nebenher eine Fachschaft neu.
28 Tage (mind. 15 Vorlesungstage) vor dem ersten Urabstimmungstag muss die Bekanntmachung bei euch aushängen. Bitte beachtet, dass der zentrale Wahlausschuss für die Vorbereitung auch nochmal mindestens 6 Werktage für die Vorbereitung der Bekanntmachung braucht.
Archiv
- 📄 Urabstimmung über das Semesterticket 2014
- 📄 Urabstimmungen über Studienfachschaftssatzungen (Stand 2017)
- 📄 Urabstimmung über das Landesweite Semesterticket 2018
- 📄 Urabstimmung über die Kooperation mit Nextbike 2018
- Urabstimmung über das Semesterticket 2019
- Aufruf zur Einreichung von Satzungsentwürfen für die neue Fachschaft Klassische und Byzantinische Archäologie (Wintersemester 2020/2021)