§12, Absatz 5, Satz 3 der Wahlordnung verlangt von kandidierenden Listen:
“Wenn die Gesamtliste zu mehr als 60 Prozent mit Angehörigen eines Geschlechts besetzt ist, ist der Grund dafür dem Wahlausschuss schriftlich mitzuteilen. Die Begründung wird vom Wahlausschuss veröffentlicht.”
Bei den StuRa-Wahlen 2024 müssen die folgenden Listen Erklärungen einreichen. Wir veröffentlichen sie an dieser Stelle – in der Reihenfolge des Erscheinens der Listen auf dem Stimmzettel:
Liste pro Neuenheimer Feld – für mehr Neuenheim, Feld und Fortschritt
80% Männer – Erklärung eingereicht am 17.06.24
Sehr geehrte Wahlkommission, sehr geehrte Studierende,
Wir, die Kandidierenden dieser Liste, müssen uns zum Thema der Geschlechterverteilung auf unserer Liste äußern. Unsere Liste besteht aus fünf Kandidierenden, von denen vier sich als männlich und eine Person als weiblich identifizieren.
Dieses Verhältnis bedeutet, dass wir 80% männliche Kandidaten haben, was leider nur repräsentativ wäre, wenn wir Informatiker wären.Unsere Liste wurde kurzfristig gegründet, und hat daher mit nur fünf Kandidierenden einen kleinen Rahmen. Die mathematisch versierten unter Euch sind herzlich eingeladen, die Wahrscheinlichkeit für diese Konstellation zu berechnen.
Um in Zukunft eine weitere Begründung dieser Art zu vermeiden, werden wir Nichtpenishabende in unsere Liste aufnehmen, um den Grad der toxischen Männlichkeit zu reduzieren. Gleichzeitig werden wir in Zukunft auch auf die durch FLINTA*-Personen entstehende Gefahr des Mansplaining eingehen (Mehr Frauen = mehr Möglichkeiten zu mansplainen) und werden FLINTA*-Personen in unserer Liste z.B. umfangreiche Dazwischenrede- und Schreikurse anbieten.
Des Weiteren möchten wir auch anmerken, dass wir uns bei der Aufstellung der Kandidierenden für unsere Liste prinzipiell nicht für das Geschlecht interessieren. Jeder ist bei uns willkommen, außer die Person in Frage mag das Feld nicht.
Unser Ziel ist es natürlich auch, unsere Liste möglichst repräsentativ zu gestalten, sodass alle Studierenden des Campus Neuenheimer Feld bestmöglich repräsentiert werden.
Als kurzfristige Lösung haben wir folgenden Plan entwickelt, um sicherzustellen, dass unser FLINTA*-Anteil hoch genug ist: Alle Männer aus unserer Liste nehmen ihr persönliches Waifu Body Pillow mit in den Stura. So stellen wir sicher dass unser FLINTA*-Anteil nie unter 50% fällt. Langfristig würden wir uns wünschen, dass mehr Frauen mit uns reden, dass wir nicht mehr so einsam sind. Wir sind eigentlich alle echt nette Typen und würden unsere Frauen auch immer mit unseren Katana beschützen.
Für weitere Fragen und Anregungen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Liste pro Neuenheimer Feld – für mehr Neuenheim, Feld und Fortschritt
ROSA HSG:
87,5% Frauen – Erklärung eingereicht am 17.06.24
volldespote Frauenquote:
zum Ausgleich des Männerüberschusses der anderen Listen haben wir uns dazu entschlossen durch absoluten Frauenanteil die linksfeministische Agenda zu pushen, denn ums Patriarchat ist’s uns nicht schad’! Des weiteren geben wir zu bedenken, dass die Männer bei uns schlicht mitgemeint sind (also keine Sorge<3). Somit hoffen wir auf die Frauenquote Bestnote von Stiftung Wahlentest, die Geschichte wird uns rechtgeben.
mit matriarchalen Grüßen, die ROSA
Uni digital, sozial und klimafreundlich
75% Männer – Erklärung eingereicht am 06.06.24
Wir haben uns erst kurzfristig vor dem Ende der Frist zur Aufstellung der Liste zusammengefunden. Daher war es uns nicht möglich, mehr Kandidatinnen zu finden und die Quote einzuhalten.
Die LISTE Heidelberg – Die PARTEI Hochschulgruppe
80% Männer – Erklärung eingereicht am 17.06.24
Sehr geehrte Wahlkommission, sehr geehrte Studierende,
Die LISTE Heidelberg hat auch dieses Jahr eine sehr gute Liste zur StuRa Wahl aufgestellt. Unter den 5 Kandidierenden ist lediglich eine FLINTA* Person. Gemäß der hoheitlichen Wahlordnung des StuRa Heidelberg müssen wir eine Erklärung abgeben, warum das so ist. Auch wenn das hier, außerhalb des StuRa, nur zwei bis drei Studierende lesen werden, ist hier eine kurze Erklärung:
Die Mitgliederstruktur der LISTE Heidelberg ist seit ihrer (erneuten) Gründung 2018 schlecht. In den letzten Jahren haben wir uns von einer skandalösen Frauenquote (0%) zu einer beschämenden Frauenquote (20%) hochgearbeitet und haben damit mit unserer beschämenden MutterPARTEI gleichgezogen.
Die LISTE steht allen Menschen jeder Identität offen. Kommt gerne zu unseren Stammtischen und nehmt an der Entsalamisierung der LISTE teil.
RCDS/LHG:
64% Männer – Erklärung eingereicht am 18.06.24
Als überparteiliches Wahlbündnis von RCDS und LHG ist uns die aktive Beteiligung und Förderung von Frauen in der Politik und Hochschulpolitik sehr wichtig. Daher berücksichtigen wir insbesondere auf den vorderen und aussichtsreicheren Listenplätzen eine angemessene Geschlechterverteilung und streben nach Möglichkeit paritätische Listen an (vgl. die Listen zu Senat und den Fakultätsräten). Auf den vorderen Listenplätzen (eins bis zehn) wird dem dadurch Rechnung getragen, dass die Quotierung von 40 % erfüllt ist. Daneben haben sowohl RCDS als auch LHG zwei weibliche Spitzenkandidatinnen bei den Kommunalwahlen aufgestellt (jeweils auf Platz drei der Kommunalwahlliste der CDU bzw. FDP Heidelberg), von denen eine auch in den Stadtrat einziehen konnte.
Parität ist jedoch kein Selbstzweck.
Wir möchten niemandem, der sich hochschulpolitisch einbringen und auch für ein hochschulpolitisches Mandat kandidieren möchte, sein Engagement verwehren. In diesem Jahr gab es für die StuRa-Wahl – anders als bei den Gremienwahlen – in unseren Reihen mehr männliche Interessenten, die sich vor allem auf unseren hinteren Listenplätzen finden, wodurch es einen Überhang an männlichen Bewerbern auf unserer Liste gibt.
Nichtsdestotrotz lehnen wir eine Quotierung von Wahllisten oder eine öffentliche Begründungspflicht, sofern die vorgegebene Quotierung nicht erfüllt ist, ab:
Sie ist nach den Maßgaben der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Landesverfassungsgerichtshöfe nicht mit den Grundsätzen der Freiheit und Gleichheit sowie der Chancengleichheit vereinbar. Zudem wohnt dem Grundgesetz das sogenannte (Gesamt-)Repräsentationsverständnis zu Grunde, dem der Ansatz (verpflichtender) paritätischer „Spiegelung” in gewählten Vertretungen fremd ist. Da die Wahlrechtsgrundsätze nach § 65a Abs. II Landeshochschulgesetz auch für die Wahlen für die Organe der Verfassten Studierendenschaft gelten, ist die Begründungspflicht rechtswidrig und daher abzuschaffen.