Antragsformulare
Kandidaturformular (Online)
Antrag abschicken
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Allgemeine Informationen
Einreichefrist
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für Anträge, Finanzanträge und Berichte:
endet Dienstags 24:00 Uhr, in der Woche vor der Sitzung
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für Änderungsanträge:
endet am Tag vor der zweiten Lesung des Ursprungsantrages um 24:00 Uhr
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für Kandidaturen:
endet mit dem Ende des TOP’s Kandidaturen einer Sitzung des Studierendenrates
Formale Voraussetzungen
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Antragsberechtigung:
Alle Studierenden und studentischen Gruppen an der Universität Heidelberg sind antragsberechtigt.
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Inhaltliche Vorbesprechung:
Anträge, die den Aufgabenbereich eines Referats betreffen, sollen zuvor mit diesem diskutiert werden, um inhaltlichen Fehlern in den fertigen Anträgen vorzubeugen.
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Erziehung zu gendergerechter Sprache von oben:
Gemäß StuRa-Beschluss vom 08.11.2022 sollen Anträge an die Beschlussgremien der Verfassten Studierendenschaft in gendergerechter Sprache verfasst sein.
Antragsverfahren
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Lesungen:
Anträge Kandidaturen an den Studierendenrat benötigen in der Regel in zwei Lesungen. Diese finden planmäßig in zwei aufeinanderfolgenden Sitzungen statt.
Während der Lesungen sind die Antragsteller*innen gehalten ihren Antrag vorzustellen und auf die Rückfragen der Mitglieder des Studierendenrates einzugehen.
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Beschlussfassung:
Über Anträge und Kandidaturen wird nach der zweiten Lesung abgestimmt.
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Ausnahmen:
Berichte, Diskussionsanträge und einige Sonstige Antragsformate gehen nicht in eine zweite Lesung.