Referatekonferenz (RefKonf)
Die Referatekonferenz ist das exekutive Kollegialorgan auf der zentralen Ebene der Verfassten Studierendenschaft. Die Sitzungsleitung haben die Vorsitzenden der Verfassten Studierendenschaft.
Die Referatekonferenz tagt i.d.R alle zwei Wochen alternierend zum StuRa. Stimmberechtigte Mitglieder der Refkonf sind alle vom StuRa gewählten Referent*innen von Referaten (1 Stimme pro Referat) und die Vorsitzenden (1 Stimme). Beratende Mitglieder der Refkonf sind alle gewählten Referent*innen von autonomen Referaten des StuRa, das VS-Mitglied im Senat und ein*e Vertreter*in des Präsidiums.
In der Referatekonferenz werden Angelegenheiten behandelt, welche die Zuständigkeiten von Referaten übersteigen, oder im breiteren Rahmen besprochen werden sollten.
Dazu zählen insbesondere:
- Kontakt zur Uni, Verbänden, etc.
- Anträge von Gruppen auf Postfach- oder Raumnutzung
- Finanzbeschlüsse für Veranstaltungen und Anschaffungen von und für die VS
- Berichte, Informationen und Austausch unter den Mitgliedern
- Beschlüsse von Anträgen, Pressemeldungen, etc.
- Allgemeine Angelegenheiten der Verwaltung (ggf. mit den Angestellten)
- Vorberatung und Mitwirkung an der Erstellung des Haushaltsplans
- Beantwortung von Anfragen
- und vieles mehr.
In unaufschiebaren Angelegenheiten kann die RefKonf unter besonderen Umständen dazu berechtigt werden, bestimmte Aufgaben des StuRa zu übernehmen.
Termine und Unterlagen
⇒ Termine, Unterlagen und Protokolle der RefKonf
Anträge an die Refkonf
Die Formulare findert ihr auf dieser Seite
- Bevor ihr Anträge zur Nutzung von Räumen, Schränken oder Postfächern stellt, informiert euch über die Räume oder über Postfächer und wie ihr diese ggf. beantragt.
- Finanzanträge: Bevor ihr Finanzanträge stellt, versichert euch bitte zuerst, ob ihr den Antrag nicht im StuRa, bei einem Referat, einer Fachschaft oder dem Doktorandenkonvent stellen wollt. Für Anträge auf zentraler Ebene sind in der Regel der Studierendenrat bzw. das passende Referat dafür zuständig und nicht die Refkonf. Beim Finanzreferat erhaltet ihr hierzu weitere Auskünfte. Wenn ihr alles abgeklärt habt und dann einen Finanzantrag stellen wollt, so nutzt bitte das Finanzformular.
- Sonstige Anträge: Anträge, Berichte etc. müssen grundsätzlich bis einschließlich Donnerstag vor der Sitzung bei den Vorsitzenden der Referatekonferenz eingereicht werden. Verfristete Anträge können und dürfen in der Regel nicht behandelt werden.
Rechtliche Grundlagen
Die Geschäftsordnung der RefKonf und die Organisationssatzung findet ihr hier.
Kontakt
Anträge und sonstige (An)Fragen richtet ihr bitte an die Vorsitzenden der Referatekonferenz.