Neu: Hier kannst du deine Nicht-Uni-E-Mail-Adresse eintragen, wenn du benachrichtigt werden möchtest, sobald die Rückzahlungsseite online ist.
So erreichen wir dich auch, wenn du nicht mehr an der Uni immatrikuliert bist. Dann kannst du deinen Anspruch trotzdem geltend machen. Du musst dann durch eine Immatrikulationsbescheinigung nachweisen, dass du im Sommersemester 2022 immatrikuliert warst. Du kannst dich natürlich auch eintragen, wenn du noch immatrikuliert bist.
Eure Adresse wird nur für die Benachrichtigung verwendet und danach gelöscht.
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Warum wird erstattet?
Der VRN hat während des Zeitraums des 9€-Tickets den Vertrag mit der Verfassten Studierendenschaft (VS) über das Semesterticket – und damit die Abend- und Wochenendregelung – ausgesetzt. Das dafür gezahlte Geld kann an die Studierenden zurück überwiesen werden.
Wer kann sich Geld zurückholen?
Alle, die im Sommersemester 2022 an der Uni Heidelberg immatrikuliert waren, die Semesterticketumlage bezahlt und nicht anderweitig zurückerhalten haben, können sich das Geld zurückerstatten lassen.
Wie viel wird erstattet?
Es werden 17,65 € zurückerstattet. Dies entspricht dem Preis der Semesterticketumlage von 3 Monaten.
Wie und wann wird erstattet?
Ihr könnt über eine Plattform nach Anmeldung mithilfe einer Immatrikulationsbescheinigung euren Anspruch geltend machen. Die Erstattung wird dann bis zu 6 Wochen später erfolgen.
- Hier folgt der Link zum Portal, sobald er freigeschaltet ist
Update März 2025: Das Formular wird bis Mitte April oder früher freigeschaltet. Sobald es dann losgeht, werden wir dies großflächig kommunizieren.