» Hier findet ihr eine Übersicht über (nahezu) alle Gremien und Ämter, die direkt oder indirekt mit der Verfassten Studierendenschaft (VS) zusammenhängen, also solche der VS, aber auch solche von Stadt, Uni oder Studierendenwerk mit studentischen Mitgliedern. Hier erfahrt ihr, was ihre Aufgaben sind, wie sie sich zusammensetzen und anderes Wissenswertes.
» Die Kügelchen geben an, wieviele Plätze für Studierende das Gremium hat und ob sie besetzt (●), kommissarisch besetzt (▲) oder vakant (○) sind. Findet ihr einen Strich in der Übersicht (|) so stehen links davon die Mitglieder und rechts davon die stellvertretenden Mitglieder. Stark unterbesetzte Gremien sind zudem blau hervorgehoben. Unter den gelblichen Balken findet ihr allgemeine Informationen zu mehreren Gremien.
» Hier findet ihr Kandidaturaufrufe
Referate der VS:
◦ Ein Referat arbeitet zu einem Themenbereich und ist eine beschlussfähige Untergliederung der VS mit bis zu vier gewählten Referent*innen. Diese arbeiten im Rahmen von StuRa-Beschlüsse zu ihrem Themenbereich und vertreten die VS-Positionen in diesem Bereich innerhalb und außerhalb der Universität. Sie sind dem StuRa gegenüber rechenschaftspflichtig (also keiner Hochschulgruppe, Fachschaft, dem Rektorat oder wem auch immer) und müssen zweimal im Semester über ihre Arbeit berichten. Je Ein*e Referent*in eines Referats ist zudem stimmberechtigtes Mitglied der Referatekonferenz (Refkonf), dem Exekutivorgan der VS. Unterstützt werden Referate von Arbeitskreisen bzw. -gruppen, z.B. das Referat für Lehre und Lernen (LeLe-Referat) durch den AK LeLe. AKs und AGs arbeiten im selben Bereich wie das Referat, aber meist zu einem engeren Themenbereich als ein Referat. Mitglieder von AKs/AGs sind nicht gewählt, können weder Finanzbeschlüsse fassen noch die VS nach Außen vertreten – ermöglichen aber einen guten Einblick in die Arbeit von Referaten.
◦ Auf freie Plätze in einem Referat kann man jederzeit kandidieren und wird dann vom StuRa für ein Jahr gewählt. Da die Amtszeit der Referent*innen in der Regel nicht gleichzeitig beginnt, sind Referate so meist mit amtsälteren und amtsjüngeren Referent*innen gemischt besetzt.
» Worum geht es?
◦ Das Außenreferat (offiziell: Referat für hochschulpolitische Vernetzung) ist für die Vernetzung der VS mit anderen Studierendenschaften auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene zuständig. Hierzu vertritt es die VS in der Landesstudierendenvertretung (LaStuVe) und grundsätzlich allen weiteren Vereinen, Bündnissen bzw. Zusammenschlüssen, in denen die Studierendenschaft Mitglied ist.
◦ Die Referent:innen nehmen an entsprechenden Mitgliederversammlungen, Sitzungen und Treffen teil und bringen dort ggf. auch Anträge und Anregungen der VS ein.
◦ Sie informieren über hochschulpolitische Entwicklungen und holen sich Abstimmungsempfehlungen ein.
◦ Sie wirken – in Zusammenarbeit mit anderen Studierendenschaften – an der Organisation von überregionalen Kampagnen, Aktionstagen etc. mit. In diesem Zuge kann auch die Kommunikation mit Medienvertreter:innen zu ihren Aufgaben gehören.
◦ Zugleich bemühen sie sich darum, Kontakt zu politischen Akteur*innen auf allen Ebenen zu halten.
» Wie ist die personelle Lage?
◦ Derzeit ist das Referat mit einer (von maximal vier) Studierenden besetzt.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Für dieses Referat ist eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von bis zu 125 Euro pro Person vorgesehen.
◦ Das Referat arbeitet eng mit dem AK 4EU+ und der AG LHG-Novelle zusammen. Es ist für diese Arbeitskreise zuständig und übernimmt gegebenenfalls einschlägige Aufgaben, die gewählten Referent:innen vorbehalten sind.
» Worum geht es?
◦ Das Finanzreferat verwaltet die Mittel der Verfassten Studierendenschaft und erledigt die Finanzangelegenheiten für den StuRa, die Referate und teilweise auch für die 50 Fachschaften und den Doktorandenkonvent.
◦ Gemeinsam mit der*dem Beauftragten für den Haushalt (BfH) achtet es auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Landeshaushalts- sowie Finanzordnung.
◦ Es prüft alle Finanzanträge, die an den StuRa oder die RefKonf gestellt werden, tauscht sich mit dem Präsidium aus und berät externe Gruppen bei deren Antragsstellung.
◦ Es legt viermal im Jahr einen Quartalsbericht sowie einmal im Jahr die Beschlussfassung über den Haushaltsplan der Verfassten Studierendenschaft vor.
◦ Es berechnet mit dem QSM-Referat die diesbezüglichen Anteile der Fachschaften, prüft deren Haushaltsführung und genehmigt deren Budgetpläne.
◦ Im Zuge dieser Aufgaben bearbeitet es die zahlreichen schriftlichen Anfragen, die per E-Mail an das Finanzreferat gestellt werden, und koordiniert u.a. die Nachforderung von Belegen.
» Wie ist die personelle Lage?
Derzeit ist sowohl der Platz des*der Finanzreferent*in nach LHG besetzt, sowie ein zweit weitere Plätze. Weitere zwei Plätze sind aktuell nicht besetzt.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Im Finanzreferat gibt es aufgrund hochschulrechtlicher Vorgaben die Sonderregelung, dass eine Person (“Finanzreferent*in nach LHG”) mehr Kompetenzen und daher in der Regel auch mehr Arbeit hat. Für diese nach dem Landeshochschulgesetz (LHG) bevollmächtigte Person ist eine monatliche Aufwandsentschädigung von bis zu 500 Euro vorgesehen. Die weiteren Mitglieder erhalten eine AE von 150 Euro.
◦ Die Amtszeit der Finanzreferent*innen beginnt jeweils am 1. April und endet am 31. März, die Wahl findet daher in den letzten StuRa-Sitzungen des Wintersemesters statt.
◦ Die Arbeit des Referats wird nicht nur durch den*die BfH, sondern zusätzlich noch durch zwei Beschäftigte unterstützt, insbesondere in Sachen Prüfung der Abrechnungen sowie Überweisungen, ein weiterer Beschäftigter unterstützt bei Bestellungen und damit verbundenen Abrechnungen.
◦ Die Tätigkeit fordert ein hohes Maß an Verlässlichkeit, Verantwortungsbewusstsein, Selbstorganisation und Flexibilität. Auch ein gesundes Maß an Sozialkompetenz ist wünschenswert, insbesondere in der Kommunikation mit anderen Mitgliedern der VS.
◦ Mindestens 40 Stunden pro Monat sollte man aufbringen können, um die Aufgaben des Finanzreferats gewissenhaft erledigen zu können, wozu noch die wöchentliche Teilnahme an StuRa- bzw. RefKonf-Sitzungen hinzukommt. Bei zwei Referent*innen lässt sich dies gut aufteilen.
◦ Vorkenntnisse in Sachen Buchhaltung, Controlling oder Tabellenkalkulationsprogramme sind sinnvoll, aber keine formale Bedingung.
◦ Zum Anfang der VS gab es nur einen, später zwei Finanzreferent*innen (eine*r davon nach LHG), 2024 wurde die Zahl der zusätzlichen Referent*innen außer dem*der Finanzreferent*in nach LHG auf vier erhöht.
» Worum geht es?
◦ Das Gremienreferat (offiziell: Referat für Konstitution der Verfassten Studierendenschaft und Gremienkoordination) begleitet die Konstitution und Entwicklung der zentralen und dezentralen Organe der VS.
◦ Es unterstützt studentische Gremienmitglieder, zum Beispiel mit Überblickspäsentationen, Organigrammen, Merkblättern oder ganz praktisch mit Mustern für Protokolle und Tipps für die Arbeit in Gremien.
◦ Es wirbt für Engagement in der VS und informiert über freie Ämter in der VS, der akademischen Selbstverwaltung sowie den Gremien des Studierendenwerks und der Stadt.
◦ Es berät vor allem Fachschaften bei der Erarbeitung und Überarbeitung von Satzungen, zum Beispiel mit Merkblättern und Mustern
◦ Es befasst sich mit organisatorischen Fragen zu Wahlen, Entsendungen und Kooperationen sowie Entsendungen in universitäre Gremien, Gremien des StuWe oder der Stadt und unterstützt den Wahlausschuss bei Fragen zu Urabstimmungen und Wahlen.
◦ Es betreut das Archiv der VS und sorgt sich um die Archivierung der aktuellen Protokolle und anderer Unterlagen.
» Wie ist die personelle Lage?
Derzeit ist das Referat mit zwei (von maximal vier) Studierenden besetzt.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Für dieses Referat ist eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von bis zu 125 Euro pro Person vorgesehen.
◦ Was die Erfassung und Dokumentation von Beschlüssen, die Bescheinigung von Gremientätigkeiten sowie die Betreuung des Archivs angeht – was streng genommen ebenfalls zu seinem Zuständigkeitsbereich zählt – , wird das Gremienreferat von einer Mitarbeiterin unterstützt. Ähnliches gilt für die Übermittlung beschlossener Satzungen an die Rechtsaufsicht und die Durchführung von Gremienschulungen.
◦ Das Gremienreferat arbeitet eng mit dem Präsidium sowie dem AK Archiv und dem AK Gremien zusammen. Es ist für diese beiden Arbeitskreise zuständig und übernimmt gegebenenfalls einschlägige Aufgaben, die gewählten Referent:innen vorbehalten sind.
» Worum geht es?
◦ Das Innenreferat (offiziell: Referat zur internen Kommunikation und Vernetzung) soll die Vernetzung und Kommunikation innerhalb der VS verbessern
◦ Es unterstützt neugewählte Mandatsträger:innen beim Onboarding in die VS
◦ Es stellt für Mandatsträger:innen den Kontakt zu Zuständigen auf zentraler Ebene her
◦ Es fördert die Vernetzung zwischen den Gremien auf den verschiedenen Ebenen der VS
◦ Es fördert den Austausch und die Vernetzung zwischen Studierenden, die in der Studierendenschaft und der VS aktiv sind oder aktiv werden wollen
◦ Es informiert niedrigschwellig über die VS und motiviert für die Mitarbeit
» Wie ist die personelle Lage?
Derzeit ist das Referat unbesetzt.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Für dieses Referat ist eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von bis zu 125 Euro pro Person vorgesehen.
◦ Das Innen-Referat ist nicht auf sich alleine gestellt: Die Verfasste Studierendenschaft beschäftigt zwei Öffentlichkeitsmitarbeiter*innen, die das Innenreferat dabei unterstützen können, über die VS zu informieren.
» Worum geht es?
◦ Das Referat für internationale Studierende bemüht sich um die Verbesserung der Studien-, Wohn- und Lebensbedingungen unserer ausländischen Kommiliton:innen – durchaus auch in politischer Hinsicht, vor allem aber hinsichtlich ihres neuen Alltags hier in Heidelberg.
◦ Es ist eine Anlaufstelle für Kommiliton:innen aus dem Ausland und hilft ihnen, sich in dem ungewohnten neuen Umfeld zurechtzufinden.
◦ Es bemüht sich um eine Vernetzung internationaler Studierender untereinander und mit ihren inländischen Kommiliton:innen, u.a. mittels der Sammlung und Aufbereitung von Informationen (insbesondere auch zu einschlägigen Gruppen und Initiativen) sowie der Planung und Durchführung von Events.
◦ Es unterstützt internationale Studierende bei administrativen Vorgängen wie Behördengängen oder der Einschreibung an der Universität.
◦ Es ist zugleich eine Anlaufstelle für Studieninteressierte, die sich noch im Ausland befinden, aber gern nach Heidelberg kommen wollen und den Kontakt zu hiesigen Studierenden suchen.
» Wie ist die personelle Lage?
Derzeit ist das Referat mit vier (von maximal vier) Studierenden besetzt.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
Für dieses Referat ist eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von bis zu 125 Euro pro Person vorgesehen.
» Worum geht es?
◦ Das IT-Referat befasst sich mit den gesellschaftlichen Implikationen technischer Innovationen (wie etwa Fragen des digitalen Urheberrechts oder der Zensur im Internet).
◦ Die Referent:innen haben ein wachsames Auge darauf, wie Universität, Studierendenwerk & Co. personenbezogene Daten verarbeiten und inwiefern die datenschutzrechtlichen Interessen der Studierenden gewahrt werden.
◦ Sie betreuen die digitale Infrastruktur der Studierendenschaft, also insbesondere die entsprechenden Domains und Konten.
◦ Auch Fragen und Probleme, welche die analoge Infrastruktur betreffen (insbesondere die IT-Arbeitsplätze sowie Ersatzbeschaffungen und Reparaturen), zählen grundsätzlich zu ihrem Aufgabenbereich.
◦ Sie beraten Fachschaften und Gruppen bei der Planung und Erstellung von Webauftritten, Mail-Verteilern und weiteren technischen Fragen.
» Wie ist die personelle Lage?
Derzeit ist das Referat mit einem (von maximal vier) Studierenden besetzt.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Für dieses Referat ist eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von bis zu 300 Euro pro Person vorgesehen, wenn nur eine Person das Amt innehat, bei zwei oder drei Personen teilen diese sich einen möglichen Gesamtbetrag von 450 Euro (bei vier Referent:innen 500 Euro), max. 300 Euro für eine Person sind hierbei möglich
◦ Finden Wahlen vollständig oder teilweise im digitalen Format als Online-Wahl statt, so erhalten die beteiligten Mitglieder des IT-Referats für die Unterstützung des Wahlausschusses bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Wahl eine zusätzliche Aufwandsentschädigung von jeweils 250 Euro.
◦ Das IT-Referat ist nicht auf sich alleine gestellt: Die Verfasste Studierendenschaft beschäftigt zwei IT-Mitarbeiter, wobei der eine in erster Linie für Back-End-Angelegenheiten zuständig ist (also insbesondere den Server) und der andere eher in Sachen User-Support tätig ist (also beispielsweise Referent:innen die Bearbeitung der Website erklärt und für Gruppen E-Mail-Adressen einrichtet).
◦ Das Referat stellt qua Amt zugleich den:die offizielle:n Internet- und Telefonbeauftragte:n der VS.
◦ Aufgrund einschlägiger Tätigkeiten des amtierenden Referenten wurde beim IT-Referat auch die politische Zuständigkeit für alle Fragen bezüglich der Räume der VS sowie der Koordinierung von Umbau- und Sanierungsarbeiten angesiedelt. In diesem Zuge arbeitet es eng mit der AG Räume zusammen und übernimmt gegebenenfalls einschlägige Aufgaben, die gewählten Referent:innen vorbehalten sind.
» Worum geht es?
◦ Das Referat für Kultur und Sport fördert die studentische Kultur und ist eine Anlaufstelle für sport- sowie kulturinteressierte Studierende.
◦ Es berät und unterstützt entsprechende studentische Gruppen und Initiativen, v.a. hinsichtlich der Planung, Organisation, Bewerbung und Durchführung von Veranstaltungen.
◦ Es arbeitet mit Anbieter*innen entsprechender Veranstaltungen und Angebote zusammen, um diese bei Studierenden bekannt zu machen (und insbesondere, um gemeinsame Aktionen durchzuführen oder gute Konditionen/ermäßigte Eintrittspreise für Studierende auszuhandeln).
◦ Das Referat begleitet die Theaterflatrates mit dem Stadttheater und dem Taeter Theater.
◦ Es plant, koordiniert und veranstaltet auch VS-eigene kulturelle respektive sportliche Veranstaltungen.
◦ Es arbeitet zum Hochschulsport ggf. mit den entsprechenden Einrichtungen der Universität zusammen.
» Wie ist die personelle Lage?
Derzeit ist das Referat mit zwei (von vier möglichen) Studierenden besetzt.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Für dieses Referat ist eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von bis zu 125 Euro pro Person vorgesehen.
» Worum geht es?
◦ Das Lehramtsreferat ist die Anlaufstelle für alle Fragen des Lehramtsstudiums in der VS
◦ Es informiert über das Lehramtsstudium und das Berufsfeld Schule und vernetzt die Lehramtsstudierenden.
◦ Es arbeitet mit den lehramtsbildenden Fächern und Einrichtungen der Uni zusammen.
◦ Es arbeitet mit den zentralen Lehramtsgremien der Universität und PH zusammen.
◦ Es nimmt Stellung zu Fragen der Lehramtsbildung und damit zusammenhängenden Themen.
◦ Es wirkt auf eine Verbesserung des Lehramtsstudiums am Standort Heidelberg hin.
» Wie ist die personelle Lage?
Derzeit ist das Referat mit zwei (von vier möglichen) Studierenden besetzt.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Für dieses Referat ist eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von bis zu 125 Euro pro Person vorgesehen.
◦ Das Innen-Referat ist nicht auf sich alleine gestellt: Es gibt bereits den AK Lehramt, der das Lehramtsreferat unterstützen kann.
» Worum geht es?
◦ Das LeLe-Referat (offiziell: Referat für Lehre und Lernen) bearbeitet grundlegende Fragen zu Lehr- und Lernprozessen und setzt sich für die Stärkung der Lehre an der Universität Heidelberg ein.
◦ Es begleitet alle Entwicklungen und Entscheidungen, die Studium und Lehre betreffen, also insbesondere die Umsetzung laufender Reformen (v.a. Bologna-Prozess und Lehramtsreform), die Ausgestaltung physischer und virtueller Lehr- und Lernräume sowie die Entwicklung und Implementierung von Ordnungen, Satzungen und Verfahren der Qualitätssicherung, Akkreditierung oder Administration.
◦ Es tritt für die Mitbestimmung aller Statusgruppen in diesen Prozessen und für eine neue Lehr- und Lernkultur ein.
◦ Es bemüht sich – gemeinsam mit Sozialreferat und dem Autonomen Enthinderungsreferat – um die Minderung von Hindernissen beim Hochschulzugang, den Abbau von Barrieren innerhalb der Hochschule und eine erhöhte Sensibilität im Umgang mit Personen aus strukturell benachteiligten Gruppen.
◦ Es wirkt darauf hin, dass Interessen und Lernvoraussetzungen der Studierenden bei der Ausgestaltung von curricularer wie extracurricularer Lehre berücksichtigt werden, adäquatere Lern- und Prüfungsformate entwickelt werden und das eigenverantwortliche Studieren gestärkt wird.
» Wie ist die personelle Lage?
Derzeit ist das Referat mit zwei (von maximal vier) Studierenden besetzt.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Für dieses Referat ist eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von bis zu 125 Euro pro Person vorgesehen.
◦ Das LeLe-Referat arbeitet eng mit dem Arbeitskreis Lehre & Lernen (AK LeLe) und dem Lehramtsreferat zusammen. Es ist für den AK LeLe zuständig und übernimmt gegebenenfalls einschlägige Aufgaben, die gewählten Referent:innen vorbehalten sind.
◦ Ähnliches gilt, gerade in Fragen des Prüfungsrechts, für den AK Rechtsberatung (wenngleich hier gemeinsam mit dem Sozialreferat).
◦ Auf ihren Wunsch werden die LeLe-Referent*innen dem Senat zur Wahl auf freie Positionen im Senatsausschuss Lehre (SAL) vorgeschlagen.
» Worum geht es?
◦ Wie es der Namen schon verrät, ist das Ökoreferat grundsätzlich für alle Fragen der Nachhaltigkeit und Ökologie zuständig, insbesondere dem Beitrag der Hochschule zur nachhaltigen Entwicklung, der Anwendung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der Abschätzung ihrer Folgen für die Gesellschaft und die Natur.
◦ Das Referat erstellt und verbreitet Informationen, z.B. einen Leitfaden für nachhaltiges Studieren in Heidelberg oder den Newsletter „Ökoblatt“, und fördert die diesbezügliche Meinungsbildung innerhalb der Studierendenschaft.
◦ Es prüft die Nachhaltigkeitskriterien der VS, entwickelt diese fort und vermittelt sie an die Fachschaften und die weiteren Untergliederungen der VS.
◦ Es berichtet regelmäßig über die Einhaltung und Durchführung der Nachhaltigkeitskriterien an der Universität und in der VS.
◦ Es setzt sich für eine Nachhaltigkeitsklausel in der Grundordnung der Universität ein.
◦ Es trifft sich regelmäßig mit den Verantwortlichen in der Universität und bei der Stadt (z.B. dem:der Umweltbeauftragten der Universität).
◦ Es steht im Kontakt und Austausch mit einschlägigen studentischen Gruppen und Initiativen.
◦ Es organisiert oder unterstützt Einzelveranstaltungen oder größere Projekte wie die „Hochschultage Nachhaltigkeit“.
◦ Es pflegt und unterstützt die ökologischen Projekte der VS, vor allem also die Bienenvölker und die Fahrradwerkstatt URRmEL.
» Wie ist die personelle Lage?
Derzeit ist das Referat mit zwei (von maximal vier) Studierenden besetzt.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Für dieses Referat ist eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von bis zu 125 Euro pro Person vorgesehen.
◦ Das Öko-Referat arbeitet u.a. mit dem AK Appel un’ Ei, der AG Bienen & Garten, dem AK URRmEL sowie dem AK Mensa zusammen. Es übernimmt – ggf. gemeinsam mit dem StuWe- und Verkehrs-Referat – für diese einschlägige Aufgaben, die gewählten Referent:innen vorbehalten sind (wie Finanzbeschlüsse).
» Worum geht es?
◦ Das PoBi-Referat (offiziell: Referat für politische Bildung) klärt über allgemeinpolitische und hochschulpolitische Sachverhalte auf und führt hierzu eigene Aktionen sowie Bildungsveranstaltungen durch.
◦ Es ermuntert die Studierenden, an der Hochschule zu partizipieren, sich politisch zu engagieren und politisch mündig zu werden.
◦ Es unterstützt und berät Referate, Studierende und studentische Gruppen, die sich politisch engagieren wollen.
◦ Es unterstützt die Öffentlichkeitsarbeit der StuRa-Wahlen durch geeignete Tools der politischen Meinungsbildung, z.B. die Zusammenstellung von Fragen für einen Studi-O-Mat.
» Wie ist die personelle Lage?
Derzeit ist das Referat mit einem (von maximal vier) Studierenden besetzt.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
Für dieses Referat ist eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von bis zu 125 Euro pro Person vorgesehen.
» Worum geht es?
◦ Das QSM-Referat ist zuständig für die Koordinierung und Erstellung der Vorschläge für die studentisch vergebenen Qualitätssicherungsnachfolgemittel (QSM), wie es in der QSM-Ordnung der Verfassten Studierendenschaft geregelt ist.
◦ Hierzu arbeitet es eng mit der Universitätsverwaltung, den Fachschaften und den QSM-Beschlussgremien zusammen.
◦ Es kümmert sich insbesondere um die notwendige Berechnung der Vollzeitäquivalente und der sich daraus ergebenden Zuweisungen an die Fachschaften.
◦ Es ermöglicht v.a. den Studienfachschaften durch umfassende Informationen, von ihrem Vorschlagsrecht zur Verbesserung der Lehre Gebrauch zu machen.
◦ Es nimmt die Prüfung der QSM-Einzelanträge vor und erstellt den QSM-Gesamtvorschlag der VS, wie er schließlich an die Universitätsverwaltung übermittelt wird.
◦ Es setzt sich für den Fortbestand der Mitwirkung der Studierendenschaft an der Vergabe der öffentlichen Mittel an der Universität, insbesondere bezüglich der Lehre, ein.
◦ Es setzt sich auf politischer Ebene mit Fragen der Hochschulfinanzierung auseinander.
» Wie ist die personelle Lage?
Derzeit ist das Referat mit vier (von vier möglichen) Studierenden besetzt.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Für dieses Referat ist eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von bis zu 125 Euro pro Person vorgesehen.
◦ Das QSM-Referat sitzt kraft Amtes dem QSM-Ausschuss vor, die über die Verwendung der Qualitätssicherungsnachfolgemittel, die nicht von den Studienfachschaften verplant werden, entscheidet.
» Worum geht es?
◦ Das Sozialreferat befasst sich mit Fragen der sozialen und wirtschaftlichen Belange, vor allem der sozialen Absicherung und Teilhabe von Studierenden.
◦ Es wirkt dabei insbesondere auf die Förderung der Chancengleichheit und den Abbau von Benachteiligungen innerhalb der Studierendenschaft hin.
◦ Es versucht Studierenden in Notsituationen zu helfen und ggf. an die richtigen Stellen zu verweisen.
◦ Dazu ist es Koordinations- und Anlaufstelle für Studierende und arbeitet auch mit externen Partnern, z.B. der Sozialberatung des Studierendenwerkes oder Gewerkschaften, zusammen.
◦ Zu seinen Aufgaben gehört unter anderem die Beratung in Sachen BAföG, Unterhaltsrecht, Stipendien, studentischer Erwerbstätigkeit, weiteren Möglichkeiten der Studienfinanzierung sowie zu Fragen von Wohnen respektive Mietrecht.
◦ Es ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Notlagen- und Exkursionszahlungen der VS.
◦ Es wendet sich mit seinen Angeboten ebenfalls explizit an Studierende in besonderen Lebenslagen, z.B. Studierende mit Kind, Teilzeitstudierende oder – in Zusammenarbeit mit dem Autonomen Enthinderungsreferat – behinderte und chronisch kranke Studierende.
» Wie ist die personelle Lage?
Derzeit ist das Referat mit zwei (von maximal vier) Studierenden besetzt.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Für dieses Referat ist eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von bis zu 125 Euro pro Person vorgesehen.
◦ Das Sozialreferat sitzt qua Amt dem Notlagenausschuss vor, die auf Basis des VS-Notlagenstipendiums über die Vergabe von Zuschüssen in Notlagen und Exkursionen entscheidet.
◦ Das Sozialreferat arbeitet eng mit dem AK Rechtsberatung sowie dem AK Studentische Aushilfen des StuWe zusammen und übernimmt – ggf. gemeinsam mit dem LeLe- respektive StuWe-Referat – gegebenenfalls einschlägige Aufgaben, die gewählten Referent:innen vorbehalten sind.
» Worum geht es?
◦ Das Referat ist für alle Angelegenheiten des Studierendenwerks zuständig. Dazu gehören insbesondere die Themen Wohnheime und studentisches Wohnen, Kinderbetreuung sowie Mensen und Cafés des StuWe.
◦ Es bemüht sich darum, Kontakt zur Geschäftsführung des Studierendenwerks Heidelberg sowie zu dessen studentischen Beschäftigten zu halten.
◦ Es koordiniert die Aktivitäten der VS bei StuWe-bezogenen Fragen und stimmt sich hierbei vor allem mit den anderen betroffenen Referaten ab (insbesondere Sozialreferat, Kulturreferat sowie Referat für internationale Studierende).
◦ Es stimmt sich bei StuWe-bezogenen Fragen mit den anderen Studierendenvertretungen im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks Heidelberg ab (u.a. der PH Heidelberg, Standort Mosbach der DHBW BaWü, Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg, HS Heilbronn).
◦ Es stimmt sich mit den studentischen Mitgliedern der Universität Heidelberg in den Gremien des Studierendenwerks Heidelberg ab.
» Wie ist die personelle Lage?
Derzeit ist das Referat noch bis Anfang Dezember kommissarisch mit einem (von maximal vier) Studierenden besetzt.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Für dieses Referat ist eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von bis zu 125 Euro pro Person vorgesehen.
◦ Das Referat arbeitet eng mit dem AK Studierendenwerk und dem AK Mensa zusammen und übernimmt für diesen Arbeitskreis gegebenenfalls einschlägige Aufgaben (wie Finanzbeschlüsse), die gewählten Referent:innen vorbehalten sind.
◦ Auf ihren Wunsch hin werden die StuWe-Referent:innen dem StuRa zur Wahl in die Vertretungsversammlung des Studierendenwerkes vorgeschlagen.
◦ Auch wenn das Amt für Ausbildungsförderung, das über die BAföG-Vergabe entscheidet, dem Studierendenwerk angegliedert ist, befasst sich mit dem Thema BAföG das Sozialreferat.
» Worum geht es?
◦ Das Referat für Verkehr und Kommunales hält den Kontakt zu den Mobilitätsdienstleistern, mit denen die Verfasste Studierendenschaft eine Kooperation eingegangen ist oder eingehen könnte. Derzeit ist dies nur der Fahrradverleih-Anbieter Nextbike – Gespräche mit VRN & RNV wegen eines neuen Semestrtickets sind aber möglich.
◦ Das Referat ist für die entsprechenden Verhandlungen, die Information darüber sowie damit zusammenhängenden organisatorischen Fragen zuständig und kommuniziert Verkehrsangebote für die Studierenden in die Studierendenschaft.
◦ Es hält den Kontakt zur Stadt Heidelberg und anderen für die Studierendenschaft relevanten kommunalpolitischen Akteuren.
◦ Es greift Anregungen aus der Studierendenschaft zu den Themen Stadtplanung, Mobilität und Zusammenarbeit mit der Stadt auf.
◦ Es hält Kontakt zu den von der VS in kommunalen Projekte und Beteiligungsprozesse entsandten Studierenden.
» Wie ist die personelle Lage?
Derzeit ist das Referat mit zwei (von maximal vier) Studierenden besetzt.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Für dieses Referat ist eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von bis zu 125 Euro pro Person vorgesehen.
◦ Das Referat arbeitet u.a. mit der AG Masterplan INF, der AG Nextbike und dem AK Semesterticket eng zusammen. Es ist für diese Arbeitskreise zuständig und übernimmt gegebenenfalls einschlägige Aufgaben, die gewählten Referent:innen vorbehalten sind.
Autonome Referate der VS:
◦ Autonome Referate sind Gruppen strukturell benachteiligter Studierender, die ihrer Diskriminierung in der Universität (und ggf. in der VS) sowie in der Gesellschaft entgegen treten und sich für die Belange der von ihnen vertretenen Studierenden einsetzen. Aus ihrer Mitte bestimmen die Autonomen Referate Personen, die sie dem StuRa zur Wahl als Referent*innen vorschlagen.
◦ Das Plenum des Autonomen Referats ist eine beschlussfähige Untergliederung der VS, Finanzentscheidungen bedürfen der Zustimmung des Plenums und der Referent*innen.
◦ Die Referent*innen der Autonomen Referate vertreten die Belange der von ihnen vertretenen Studierenden innerhalb und außerhalb der Universität, in ihrem genuinen Bereich können sie auch vom StuRa abweichende Positionierungen vertreten. Sie sind dem StuRa gegenüber rechenschaftspflichtig (also keiner Hochschulgruppe, Fachschaft, dem Rektorat oder wem auch immer) und müssen zweimal im Semester über ihre Arbeit berichten. Je Ein*e Referent*in eines Referats ist zudem stimmberechtigtes Mitglied der Referatekonferenz (Refkonf), dem Exekutivorgan der VS. Betroffene Studierende können an den Plena der Autonomen Referate teilnehmen und so einen Einblick in die Arbeit gewinnen.
» Worum geht es?
◦ Das AntiRa-Referat (offiziell: “Autonomes Referat für Betroffene von Rassismus und Diskriminierung aufgrund kultureller Zuschreibungen”) vertritt die Interessen aller Studierenden, die aufgrund von Rassismus und anderen kulturellen Zuschreibungen diskriminiert werden, insbesondere gegenüber der VS und anderen Organen der Universität Heidelberg.
◦ Es unterstützt und berät Betroffene.
◦ Es nimmt Vorfälle auf und vermittelt an die zuständigen Stellen.
◦ Es klärt über die Thematik auf, um für Diskriminierungen zu sensibilisieren, sie abzubauen und ihnen vorzubeugen.
◦ Es unterstützt Projekte, die den Zielen und Interessen des Referats entsprechen, und organisiert auch eigene Veranstaltungen (z.B. das Festival contre le racisme).
» Wie ist die personelle Lage?
Derzeit ist das Referat mit vier (von maximal vier) Studierenden besetzt.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Als sog. Autonomes Referat verfügt das Referat über eine eigene Geschäftsordnung und eine spezifische Binnenstruktur.
◦ Alle betroffene Studierende der Universität Heidelberg können Mitglied werden und aktiv mitgestalten.
◦ Auch Studierende, die nicht unmittelbar zum Kreis der Betroffenen gehören, sich allerdings aktiv im Referat beteiligen möchten, können mitarbeiten.
» Worum geht es?
◦ Das Arbeitendenkind-Referat (offiziell: “Autonomes Referat für Betroffene von Diskriminierung aufgrund ihrer sozioökonomischen Herkunft”) vertritt die Interessen aller Studierenden, die aufgrund ihrer soziokulturellen Herkunft diskriminiert werden, insbesondere gegenüber der VS und anderen Organen der Universität Heidelberg.
◦ Es unterstützt und berät Betroffene.
◦ Es klärt über die Thematik auf, um für Diskriminierungen zu sensibilisieren, sie abzubauen und ihnen vorzubeugen.
◦ Es unterstützt Projekte, die die Ziele des Referats umsetzen und den Interessen der Betroffenen entsprechen.
» Wie ist die personelle Lage?
Derzeit ist das Referat, das erst zum 1. April 2024 eingerichtet wurde mit null (von maximal vier) Studierenden besetzt.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Als sog. Autonomes Referat kann das Referat sich eine eigene Geschäftsordnung und eine spezifische Binnenstruktur geben.
◦ Alle betroffene Studierende der Universität Heidelberg können Mitglied werden und aktiv mitgestalten.
◦ Auch Studierende, die nicht unmittelbar zum Kreis der Betroffenen gehören, sich allerdings aktiv im Referat beteiligen möchten, können mitarbeiten.
» Worum geht es?
◦ Das Enthinderungsreferat (offiziell: “Autonomes Referat für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung) vertritt die Interessen aller Studierenden, die aufgrund einer Behinderung oder einer dauerhaften körperlichen bzw. psychischen Erkrankung behindert werden, gegenüber der Universität und innerhalb der VS.
◦ Es unterstützt und berät Betroffene und vermittelt Kontakte zu den zuständigen Stellen.
◦ Es klärt über die Thematik und die Interessen der Betroffenen auf, um für Diskriminierungen zu sensibilisieren, sie abzubauen und ihnen vorzubeugen.
◦ Es unterstützt Projekte, die den Zielen und Interessen des Referats entsprechen, und organisiert auch eigene Veranstaltungen.
» Wie ist die personelle Lage?
Derzeit sind vier (von vier möglichen) Plätzen für Referent*innen besetzt.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Als sog. Autonomes Referat verfügt das Referat über eine eigene Geschäftsordnung und eine spezifische Binnenstruktur (u.a. inklusive Schatzmeister:in sowie Versammlung der Mitglieder).
◦ Alle betroffenen Studierenden der Universität Heidelberg können Mitglied werden und aktiv mitgestalten.
◦ Auch Studierende, die nicht unmittelbar zum Kreis der Betroffenen gehören, sich allerdings aktiv im Referat beteiligen möchten, können mitarbeiten.
◦ Das Referat stellt qua Amt zugleich den:die offizielle:n Behindertenbeauftragte:n der VS, dieses Amt wird aktuell von einer Referentin wahrgenommen.
» Worum geht es?
◦ Das IT’s FuN-Referat (offiziell: Inter*, Trans*, Frauen und Non-Binary Referat gegen geschlechtsspezifische Diskriminierung) vertritt die Interessen aller Studierenden, die eine Diskriminierung aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität erfahren, insbesondere gegenüber der VS und anderen Organen der Universität Heidelberg.
◦ Das Referat verfolgt dabei einen dezidiert intersektionalen, queerfeministischen Ansatz.
◦ Es unterstützt und berät Betroffene, nimmt Vorfälle auf und vermittelt an die zuständigen Stellen.
◦ Es versucht, über die Thematik aufzuklären, Diskriminierungen abzubauen und auf eine Gleichberechtigung aller Geschlechter hinzuwirken.
◦ Es unterstützt Projekte, die den Zielen und Interessen des Referats entsprechen, und organisiert auch eigene Veranstaltungen (z.B. das IT’s FuN-Forum).
» Wie ist die personelle Lage?
◦ Derzeit ist das Referat völlig vakant. (Bis zu) drei Plätze als Referent:innen sind also frei.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Als sog. Autonomes Referat verfügt das Referat über eine eigene Geschäftsordnung und eine spezifische Binnenstruktur (u.a. inklusive Finanzverantwortliche:r, Stellvertreter:innen sowie Versammlung der Mitwirkenden).
◦ Alle betroffene Studierende der Universität Heidelberg können Mitglied werden und aktiv mitgestalten.
◦ Auch Studierende, die nicht unmittelbar zum Kreis der Betroffenen gehören, sich allerdings aktiv im Referat beteiligen möchten, können als Mitglieder aufgenommen werden.
» Worum geht es?
◦ Das Queerreferat vertritt die Interessen aller Studierenden, die sich aufgrund ihrer sexuellen Identität einer strukturell diskriminierten Gruppe zugehörig fühlen, insbesondere gegenüber der VS und anderen Organen der Universität Heidelberg.
◦ Der Begriff der sexuellen Identität umfasst dabei sowohl das eigene Verständnis des eigenen Geschlechts als auch das eigene Verständnis der eigenen sexuellen Orientierung. Als “queer” gelten somit alle, die z.B. homosexuell, bisexuell, transsexuell, transgender, intersexuell, asexuell etc. sind oder sich allgemein nicht in vorgefertigten Kategorien von Geschlechtlichkeit und sexueller Orientierung sehen.
◦ Das Referat leistet Aufklärung und Beratungsarbeit.
◦ Es informiert über queere Interessen und versucht Diskriminierungen abzubauen.
◦ Es unterstützt Projekte, die den Zielen und Interessen des Referats entsprechen, und organisiert auch eigene Veranstaltungen (z.B. Workshops, Coming-Out-Gruppen sowie die Erstifibel).
» Wie ist die personelle Lage?
Derzeit ist das Referat mit drei (von maximal vier) Studierenden besetzt.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Als sog. Autonomes Referat verfügt das Referat über eine eigene Geschäftsordnung und eine spezifische Binnenstruktur (u.a. inklusive Schatzmeister:in, Stellvertreter:innen sowie Versammlung der Mitglieder).
◦ Alle betroffene Studierende der Universität Heidelberg können Mitglied werden und aktiv mitgestalten.
◦ Auch Studierende, die nicht unmittelbar zum Kreis der Betroffenen gehören, sich allerdings aktiv im Referat beteiligen möchten, können als Mitglieder aufgenommen werden.
Ausschüsse und Kommissionen der VS:
◦ Die Verfassten Studierendenschaft (VS) hat je zwei Ausschüsse und Kommissionen. Kommissionen gehören zu den zentralen Organen der VS und sind in der Organisationssatzung vorgesehen. Ausschüsse sind durch Satzungen eingerichteten und für die Vergabe spezieller Gelder zuständig.
◦ Abgesehen vom Wahlausschuss haben sie eine feste Legislatur und werden in der Regel zu Beginn dieser Legislatur besetzt. Auf freie Plätze (seien sie freigeworden oder freigeblieben) kann man jederzeit kandidieren und wird dann vom StuRa für den Rest der Legislatur bzw. bei der Wahlkommission für ein Jahr gewählt.
◦ In den beiden Ausschüssen wird bei der Besetzung darauf geachtet, möglichst viele Fächer bzw. Fakultäten zu berücksichtigen.
» Worum geht es?
◦ Im Wintersemester 2015/16 hat der StuRa die Einrichtung eines Haushaltspostens beschlossen, aus dem in sozialen Notlagen Gelder an Studierende der Universität Heidelberg vergeben werden. Über die Vergabe eben jener Zuschüsse entscheidet der Notlagenausschuss.
◦ Er besteht aus vier ordentlichen Mitgliedern plus vier Stellvertreter:innen und einem Mitglied des Sozialreferats, das den Vorsitz führt.
◦ Er tritt i.d.R. innerhalb von sieben Tagen nach Eingang eines Antrags zusammen.
◦ Er tagt in nicht-öffentlicher Sitzung und sichtet die Daten und Fakten sowie die Fallschilderung der Antragsteller:innen.
◦ Ob es zur Vergabe eines Notlagenzuschusses kommt (und wenn ja: in welcher Höhe und mit welcher Laufzeit), entscheidet sie anhand der Ordnung zur Zuschussvergabe in Notlagen.
» Wie ist die personelle Lage?
◦ Der Notlagenausschuss ist derzeit mit vier (von vier möglichen) Wahlmitgliedern und einem stellvertretenden Mitglied besetzt. Die Legislatur endet zum 30.09.24
◦ Drei Plätze als Stellvertreter*innen sind somit vakant und für die neue Legislatur sind acht Plätze frei.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Bei den Beratungen wird rigide darauf geachtet, dass keine Befangenheit vorliegt. Ein Mitglied des Notlagenausschusses hat daher kein Stimmrecht, wenn die Entscheidung eine:n Angehörige:n derselben Studienfachschaft betrifft, und darf noch nicht einmal beratend mitwirken, wenn die Entscheidung eine:n nahe:n Verwandte:n oder sogar es selbst betrifft.
◦ Maximal zwei Studierende derselben Fakultät dürfen Mitglied in dem Ausschuss sein, wobei das Mitglied des Sozialreferats von dieser Zählung ausgenommen ist.
◦ Bis Mitte Februar 2023 hieß dieses Gremium auch “Härtefallkommission” und der Zuschuss “Härtefallstipendium”.
» Worum geht es?
◦ Der QSM-Ausschuss entscheidet über die Verwendung der Qualitätssicherungsnachfolgemittel (QSM), die nicht von den Studienfachschaften verplant werden.
◦ Er besteht aus vier gewählten Mitgliedern plus einem Mitglied des QSM-Referats, das qua Amt den Vorsitz führt.
◦ Er tagt ein- bis zweimal pro Jahr, üblicherweise Ende Januar sowie Ende Mai.
◦ Er sichtet die eingegangen Anträge und entscheidet anhand eines vom StuRa beschlossenen Kriterienkatalogs.
◦ Er tagt öffentlich, berichtet dem StuRa über ihre Sitzungen und veröffentlicht ihr Protokoll in angemessener Weise.
» Wie ist die personelle Lage?
◦ Derzeit sind alle vier Plätzen für Wahlmitglieder besetzt.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Die vier Wahlmitglieder werden bis zur letzten regulären Sitzung des Wintersemesters vom StuRa gewählt. Ihre Amtszeit beträgt zwei Semester.
◦ Ist nach Ablauf der Amtszeit kein neuer Ausschuss gewählt, so verbleiben die bisherigen Mitglieder kommissarisch im Amt, bis ein neuer Ausschuss gewählt ist.
◦ Die Mitglieder des Qualitätssicherungsmittelausschusses sollen Mitglieder verschiedener Studienfachschaften sein, was bei ausreichend Bewerber:innen auch beim Wahlverfahren automatisch Berücksichtigung findet.
◦ Für diese Aufgabe bedarf es sowohl Kenntnisse über die Anforderungen für die Vergabe der Qualitätssicherungsmittel sowie einen Überblick über die Fachschaften, sodass es zu keiner Benachteiligung kommt.
◦ Bis Mitte Februar 2023 hieß dieses Gremium “QSM-Kommission”.
» Worum geht es?
◦ Die Schlichtungskommission (SchliKo) ist ein den übrigen zentralen Organen der VS gegenüber selbständiges und unabhängiges Organ.
◦ Sie gibt Empfehlungen bei (zumeist rechtlichen) Streitigkeiten in oder zwischen Organen der VS ab und fungiert als Wahlprüfungsausschuss.
◦ Sie tritt binnen zwei Wochen (in der vorlesungsfreien Zeit: binnen vier Wochen) nach ihrer Anrufung zusammen.
◦ Sie entscheidet anhand der Schlichtungsordnung (SchliO).
◦ Sie besteht aus mindestens drei und höchstens sechs Mitgliedern.
» Wie ist die personelle Lage?
◦ Die Kommission ist für die laufende Legislatur mit vier Mitgliedern besetzt. Für die Legislatur ab 1.10.24 wurde bisher nur ein Mitglied gewählt.
◦ Für die laufende Legislatur bis 30.09.24 können keine Mitglieder mehr gewählt werden. Für die Legislatur ab 01.10. gibt es zwei Kandidaturen, hier werden noch Kandidat*innen gesucht, die allerdings erst im WiSe kandidieren können voraussichtlich.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Die Mitglieder der Schlichtungskommission werden am Ende des Sommersemesters gewählt, die Amtszeit beginnt zum 1.10. und endet zum 30.09. – aufgrund einer Umstellung ist die aktuelle SchliKo von Januar bis September 2024 im Amt.
◦ Die Mitglieder der Schlichtungskommission werden vom Studierendenrat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln gewählt.
◦ Sie dürfen keinem anderen zentralen Organ der Verfassten Studierendenschaft angehören. Eine Doppelfunktion als Referent:in ist also nicht möglich, eine Mitgliedschaft in einem Fachschafts- oder Fakultätsrat hingegen durchaus.
◦ Eine Zusammensetzung aus drei Männern* und drei Frauen* wird angestrebt.
◦ Werden nicht genügend neue Mitglieder in die Schlichtungskommission gewählt, damit sie mit der vorgegebenen Anzahl von Mitgliedern besetzt ist, so bleiben so viele der bisherigen Mitglieder geschäftsführend im Amt, dass die vorgesehene Anzahl erreicht wird.
◦ Zur Konstituierung der Schlichtungskommission sind drei Mitglieder notwendig. Sollte die Schlichtungskommission nur noch zwei Mitglieder haben, wird sie aufgelöst und umgehend eine Neuwahl angesetzt.
» Worum geht es?
◦ Die Wahlkommission (WaKo – bis Mai 2023 hieß sie Wahlausschuss) kümmert sich um nahezu alle Wahlen & Urabstimmungen der Verfassten Studierendenschaft. Hierzu zählen insbesondere die alljährlichen StuRa-Wahlen, die Wahlen zu den 50 Fachschaftsräten, Urabstimmungen sowie die Wahlen der Referent:innen, Kommissionsmitglieder etc. während der StuRa-Sitzungen – letztere kann auch das StuRa-Präsidium ohne den Wahlausschuss durchführen.
◦ Sie leitet diese Wahlen, bereitet sie vor und nach und führt die Aufsicht über sie. Konkret bedeutet das u.a. die Koordinierung der Wahltermine, die Bekanntmachung der Wahl, die Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge und Kandidaturen, die Erstellung der Stimmzetteln, die Übergabe wie Entgegennahme von Wahlunterlagen sowie die Ermittlung, Berechnung und Verkündung des Wahlergebnisses.
◦ Sie besteht aus mindestens vier und höchstens zehn Mitgliedern, wobei Kandidaturen jederzeit möglich sind, solange Plätze unbesetzt sind.
» Wie ist die personelle Lage?
◦ Derzeit gehören der Wahlkommission fünf Studierende an – eine Person mehr als die Mindestbesetzung.
◦ Somit besteht gegenwärtig Platz (und Bedarf) für bis zu fünf weitere Mitglieder.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Für die WaKo ist eine Aufwandsentschädigung vorgesehen, die sich nach der Anzahl und Art der durchgeführten Wahlen richtet (beispielsweise 50 Euro für jede der 50 Fachschaftsratswahlen und 2000 Euro für die alljährlichen StuRa-Wahlen). Diese Entschädigung wird anteilig an die beteiligten Mitglieder ausgezahlt.
◦ Die WaKo arbeitet – im Rahmen der sog. AG Wahlen – eng mit den Mitgliedern der AG Fachrat zusammen, die sich um die Vorbereitung und Durchführung der Fachratswahlen kümmert.
◦ Im Rahmen der StuRa-Wahlen bringen sich in diese AG auch einige Referate der VS ein, insbesondere das EDV-Referat sowie das Referat für Politische Bildung.
◦ Abhängig von der Art und dem Umfang der Wahl, wird die WaKo zusätzlich noch durch von den Fachschaften gestellte ehrenamtliche Kräfte (den sog. Wahlraumausschüssen, die er auf Vorschlag des jeweiligen Fachschaftsrats bestellt) oder ggf. durch Wahlhelfer:innen unterstützt.
Weitere Ämter und Gremien der VS:
» Worum geht es?
◦ Die beiden Vorsitzenden der Verfassten Studierendenschaft sind die Sitzungsleitung der Referatekonferenz, also des exekutiven Kollegialorgans der Verfassten Studierendenschaft.
◦ Sie bereiten sie die Sitzungen vor, berufen diese ein, leiten sie und sind auch für die Nachbereitung sowie das Protokoll verantwortlich.
◦ Sie sind Mitglieder mit beratender Stimme im StuRa. Dort berichten sie regelmäßig aus der RefKonf.
◦ Sie sind die gesetzliche Vertretung der Studierendenschaft und vertreten sie in allen Rechtsangelegenheiten (v.a. Vertragsabschlüsse für Mieten, Reparaturen und Dienstleistungen, ggf. aber auch Gerichtsverfahren) und beispielsweise gegenüber dem Rektorat.
◦ Sie prüfen, ob alle Beschlüsse im StuRa (v.a. Positionierungen und Satzungen) ordnungsgemäß zustande kommen, und leiten sie zur Prüfung auf Rechtmäßigkeit respektive Genehmigung an das Rektorat weiter.
◦ Sie sind die Dienststellenleiter:innen der Verfasste Studierendenschaft, d.h. sie sind zuständig für deren Verwaltung und die unmittelbaren Vorgesetzten der Angestellten.
» Wie ist die personelle Lage?
Derzeit sind beide Plätze besetzt. In der Sitzung am 21. November 2023 wird der VS-Vorsitz jedoch turnusgemäß neu gewählt.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Die beiden Vorsitzenden der Verfassten Studierendenschaft erhalten jeweils eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 500 Euro.
◦ Sie werden turnusgemäß in der dritten Sitzung einer jeden Legislaturperiode des Studierendenrats gewählt.
◦ Sie werden quotiert gewählt, sind also verschiedenen Geschlechts.
◦ Sie haben zwei Stellvertreter:innen.
◦ Sie werden durch Beschäftigte unterstützt.
◦ Sie können sich bei rechtlichen und organisatorischen Fragen an die Zentrale Universitätsverwaltung wenden, die als Rechtsaufsicht fungiert.
» Worum geht es?
◦ Die Stellvertretenden Vorsitzenden nehmen Aufgaben der Vorsitzenden wahr, falls diese aufgrund unvermeidbarer Umstände außerstande sind, ihren Aufgaben nachzukommen, oder deren Amt vakant ist.
◦ Sie werden von der Referatekonferenz aus dem Kreis der Referent:innen gewählt und vom Studierendenrat bestätigt.
» Wie ist die personelle Lage?
Ein Posten für stellvertretende Vorsitzende ist derzeit unbesetzt.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Die Stellvertretenden Vorsitzenden werden quotiert gewählt, sind also verschiedenen Geschlechts.
◦ Diese Position ermöglicht Einblicke in die Arbeit der Vorsitzenden. Sofern kein*e Vorsitzende*r zurücktritt, müssen die stellvertretenden Vorsitzenden vor allem bei der Abwesenheit der Vorsitzenden bei der Unterzeichnung von Verträgen und Abrechnungen einspringen.
» Worum geht es?
◦ Die Referatekonferenz (RefKonf) ist das exekutive Kollegialorgan der Verfassten Studierendenschaft.
◦ Sie ist die regelmäßige Zusammenkunft der beiden Vorsitzenden und aller Referent:innen des StuRa, wobei die beiden Vorsitzenden gemeinsam und je ein*e Referentin pro Referat stimmberechtigt sind. Die übrigen Referent*innen sind beratende Mitglieder
◦ Ihr gehören überdies mit beratender Stimme der:die Vertreter:in der VS im Senat und die Mitglieder des Präsidiums des Studierendenrats an.
◦ Die Teilnahme und Mitwirkung an den Sitzungen gehört zu den Aufgaben der Referate, ein*e Referent*in pro Referat sollte an den Sitzungen teilnehmen, in der Regel die Person, welche die Stimme führt.
◦ Die Referatekonferenz ist v.a. für exekutive Angelegenheiten zuständig, die vom Aufwand oder der Sache her sinnvoll nur von der Gesamtheit der Referate behandelt werden können (und nicht z.B. nur von einem einzigen Referat).
◦ Ist ein Referat unbesetzt und gibt es auch keine kommissarische Amtsführung bisheriger Referent*innen, so nimmt die Referatekonferenz die Aufgaben des Referats wahr bzw. delegiert sie an ihre Mitglieder.
◦ In der vorlesungsfreien Zeit kann die Referatekonferenz einzelne Aufgaben des StuRa übernehmen.
» Wie ist die personelle Lage?
Die aktuelle Mitgliederzahl der Referatekonferenz kannst du dieser Übersicht entnehmen, maximal 21 ordentlich stimmberechtigte Mitglieder kann die Refkonf haben (wobei die Vorsitzenden die Stimme gemeinsam führen müssen, also beide zur Stimmführung anwesend sein müssen).
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Der Personalrat ist kein offizielles Mitglied der Referatekonferenz, ist jedoch in alle Beratungen und Entscheidungen involviert, welche die Angestellten der Verfassten Studierendenschaft betreffen.
◦ Die Sitzungen der Referatekonferenz sind öffentlich. Bei Tagesordnungspunkten, die der Verschwiegenheit unterliegen (könnten) und bei Personalangelegenheiten wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
» Worum geht es?
◦ Das Personalkomitee der Refkonf (offiziell: dauerhaftes Komitee für Personalangelegenheiten) wurde im Sommer 2024 eingesetzt.
◦ Es besteht aus den beiden Vorsitzenden der VS, die kraft Amtes Mitglied sind, sowie bis zu vier von der Refkonf gewählten Referent*innen
◦ Die Amtszeit beträgt ein Jahr und beginnt in der Regel am Anfang eines Jahres und endet am Jahresende – die erste Amtszeit 2024 ist daher verkürzt, endet aber Ende des Jahres.
» Wie ist die personelle Lage?
◦ Derzeit ist das Komitee mit den beiden Vorsitzenden sowie vier (von maximal vier möglichen) Studierenden besetzt.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Das Personalkomitee tagt in der Regel dreimal im Semester.
◦ Es unterstützt die Vorsitzenden in der Personalverwaltung.
◦ Es beobachtet und evaluiert die Personalentwicklung und -planung.
◦ Es unterstützt die Refkonf bei der Errichtung, Änderung, Aufhebung und Ausschreibung von Personalstellen.
◦ Es erabeitet Vorschläge zur Verbesserung der Personalentwicklung und -planung.
◦ Es ist zur besonderen Verschwiegenheit und Rücksicht auf die Rechte anderer zuständiger Personen und Gremien verpflichtet.
» Worum geht es?
◦ Das Präsidium (in den ersten Semestern der VS: Sitzungsleitung) bereitet die Sitzungen des Studierendenrats vor und nach und leitet sie.
◦ Es besteht aus zwei bis sechs Studierenden.
◦ Es erstellt die Tagesordnung und die Sitzungsunterlagen und lädt zu Sitzungen ein.
◦ Es achtet während der Sitzung auf die Einhaltung der Geschäftsordnung respektive der Satzung und sorgt für eine angenehme Sitzungs- und Redekultur.
◦ Es ist Anlaufstelle für Antragsteller:innen aus der Studierendenschaft, aber auch für Institute oder die Stadt.
◦ Es prüft Anträge auf Zulässigkeit und Fristwahrung, berät und informiert.
◦ Es sorgt dafür, dass der StuRa Referate, Kommissionen und Ausschüsse ausschreibt und wählt, Entsendungen vornimmt und Stellungnahmen gegenüber der Unileitung, der Stadt und dem Land abgibt.
◦ Es koordiniert die Terminfindung mit externen Gästen (z.B. den alljährlichen Besuch der Rektorin).
◦ Es pflegt die Mitgliederdatenbank, fertigt Stimmkarten für neue Mitglieder an, dokumentiert Wahlergebnisse und bereitet – gemeinsam mit den Vorsitzenden – die Weiterleitung von satzungsändernden Beschlüssen an die Rechtsaufsicht sowie deren Veröffentlichung vor.
◦ Es verantwortet das Protokoll.
» Wie ist die personelle Lage?
Derzeit ist das Präsidium mit zwei (von maximal sechs) Studierenden besetzt.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Das Präsidium wird turnusgemäß in der ersten Sitzung einer neuen Legislaturperiode neu gewählt. Sollten Plätze unbesetzt bleiben, sind allerdings jederzeit Nachwahlen von weiteren Interessierten auf diese Plätze möglich.
◦ Die Mitglieder des Präsidiums erhalten für jede beschlussfähige Sitzung eine Aufwandsentschädigung von insgesamt 360 Euro, pro Person kann maximal 150 Euro ausgezahlt werden. [Höhe ändert sich voraussichtlich im Juni 2024]
◦ Sie sind – mit beratender Stimme – Mitglieder der Referatekonferenz und arbeiten eng mit anderen Amtsträger*innen der Verfassten Studierendenschaft zusammen, insbesondere den beiden Vorsitzenden, den Finanz- sowie Gremienreferent*innen und den Mitgliedern des Wahlausschusses.
◦ Eine Mitgliedschaft im Präsidium ist mit einer gleichzeitigen Tätigkeit als Referent*in bzw. Vorsitzende*r der VS unvereinbar.
◦ Die Arbeit des Präsidiums wird durch Beschäftigte unterstützt.
◦ Ist das Präsidium vakant, kann der StuRa nicht ordnungsgemäß tagen und keine Beschlüsse fassen. Das zentrale Legislativorgan der Studierendenvertretung ist somit handlungsunfähig.
◦ Noch Fragen? In diesen FAQ findet ihr weitere Informationen.
» Worum geht es?
◦ Von jeder StuRa-Sitzung wird ein offizielles Protokoll angefertigt.
◦ Darin werden insbesondere die Ergebnisse von Abstimmungen und Wahlen festgehalten, aber auch Diskussionsbeiträge dokumentiert.
◦ Die Verantwortung und Anfertigung obliegt dem Präsidium. Es kann diese Aufgabe jedoch auch an eine:n Protokollant:in delegieren.
◦ Diese Person wird vom Präsidium ausgewählt und zu Beginn einer Sitzung namentlich bekanntgegeben.
» Wie ist die personelle Lage?
◦ Diese Aufgabe wird von Sitzung zu Sitzung neu vergeben.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Für jedes ordnungsgemäße Protokoll ist eine Entschädigung in Höhe von 30 Euro vorgesehen.
◦ Übernimmt ein Mitglied des Präsidiums die Protokollführung, so entfällt der Anspruch auf diese zusätzliche Vergütung. Dieser Person steht lediglich ihr reguläres Sitzungsgeld zu.
» Worum geht es?
◦ Der Studierendenrat (StuRa) ist das zentrale Legislativorgan der Verfassten Studierendenschaft und besteht u.a. aus den Vertreter:innen der Listen – studentischen Gruppen.
◦ Er beschließt inhaltliche Positionierungen, Finanzanträge, den Haushaltsplan sowie Satzungen und Ordnungen.
◦ Er wählt die unmittelbaren Mandatsträger:innen der VS (also v.a. die Vorsitzenden, die Referent:innen sowie die Mitglieder der VS-internen Ausschüssen und Kommissionen).
◦ Er entsendet studentische Vertreter:innen in externe Gremien (also v.a. des Studierendenwerks sowie der Universität).
» Wie ist die personelle Lage?
◦ Die Listenvertreter:innen werden im Rahmen der alljährlichen StuRa-Wahlen neu gewählt, wobei sich ihre Zahl nach der jeweiligen Wahlbeteiligung sowie der maximalen Anzahl der Fachschaftsvertreter:innen bemisst.
◦ Dem XI. StuRa gehören insgesamt 15 Vertreter:innen von sechs unterschiedlichen Listen an.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Als ordentlich stimmberechtigte Mitglieder gehören dem StuRa überdies noch die Vertreter:innen der Fachschaften an.
◦ Als beratende Mitglieder gehören dem StuRa zudem noch die beiden Vorsitzenden, die Referent:innen, die Mitglieder des Präsidiums sowie der*die VS-Vertreter*in im Senat an.
◦Der StuRa tagt grundsätzlich öffentlich. Alle Studierenden sind rede- und antragsberechtigt.
» Worum geht es?
◦ Der Studierendenrat (StuRa) ist das zentrale Legislativorgan der Verfassten Studierendenschaft und besteht u.a. aus den Vertreter:innen der 49, ab dem Wintersemester 24/25 dann, 50 Fachschaften.
◦ Er beschließt inhaltliche Positionierungen, Finanzanträge, den Haushaltsplan sowie Satzungen und Ordnungen.
◦ Er wählt die unmittelbaren Mandatsträger:innen der VS (also v.a. die Vorsitzenden, die Referent:innen sowie die Mitglieder der VS-internen Ausschüssen und Kommissionen).
◦ Er entsendet studentische Vertreter*innen in externe Gremien (also v.a. des Studierendenwerks, der Stadt sowie der Universität).
» Wie ist die personelle Lage?
◦ Die Fachschaftsvertreter*innen werden durch den jeweiligen Fachschaftsrat entsandt.
◦Ihre Anzahl der bemisst sich nach der Größe der jeweiligen Studienfachschaft, wobei auch Kooperationen (gemeinsame Stimmführungen) möglich sind.
◦ Hier findet ihr die Mitglieder des XI. StuRa.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Als ordentlich stimmberechtigte Mitglieder gehören dem StuRa überdies noch die Vertreter*innen der Listen an.
◦ Als beratende Mitglieder gehören dem StuRa zudem noch die beiden Vorsitzenden der VS, die Referent:innen, die Mitglieder des Präsidiums sowie der:die VS-Vertreter:in im Senat an.
◦ Fachschaften können ihr Stimmrecht vorübergehend verlieren, wenn ihre Vertreter:innen zu selten an Sitzungen teilnehmen oder es Probleme mit ihrer Finanzführung gibt.
◦ Der StuRa tagt grundsätzlich öffentlich. Alle Studierenden sind rede- und antragsberechtigt.
» Worum geht es?
◦ Die Fachschaftsräte (FSR) sind die dezentralen kollektiven Exekutivorgane der Verfassten Studierendenschaft.
◦ Analog zur Gesamtzahl der Studienfachschaften gibt es insgesamt 49, ab dem WiSe 24/25 dann 50 Fachschaftsräte.
◦ Sie nehmen die Interessen der Mitglieder ihrer jeweiligen Studienfachschaft wahr und vertreten diese innerhalb der Studierendenschaft, gegenüber der Universität und in der Gesellschaft.
◦ Sie berufen die Fachschaftsvollversammlung ein und leiten sie.
◦ Sie führen die Beschlüsse der Fachschaftsvollversammlung aus.
◦ Sie führen die Finanzen.
◦ Sie nehmen das Vorschlagsrecht bezüglich der Qualitätssicherungsmittel wahr.
◦ Sie entsenden die Vertreter:innen der jeweiligen Studienfachschaft in den StuRa.
◦ Sie wirken an der Lehrplangestaltung mit.
◦ Sie stehen im Austausch mit dem Lehrkörper ihrer jeweiligen Studiengänge.
◦ Sie beraten und informieren ihre Studienfachschaftsmitglieder.
◦ Sie arbeiten eng mit dem Wahlausschuss zusammen, besitzen bei der Bestellung des Wahlraumausschusses ein Vorschlagsrecht und sind ggf. für die Anmeldung, Terminierung und Organisation der Wahlen zuständig.
» Wie ist die personelle Lage?
◦ Die Fachschaftsräte werden jedes Jahr neu gewählt. Ob im Winter- oder Sommersemester, regelt die jeweilige Satzung.
◦ Alle Mitglieder der Studienfachschaft sind grundsätzlich – aktiv wie passiv – wahlberechtigt.
◦ Die Fachschaftsräte zählen mindestens zwei Mitglieder. Die genaue Zahl ist auch hier in der jeweiligen Satzung geregelt.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Schon in quantitativer Hinsicht sind die Unterschiede von Studienfachschaft zu Studienfachschaft beträchtlich. Während der Fachschaftsrat Pharmazie sowie der Fachschaftsrat Germanistik beispielsweise aus genau zwei Mitgliedern bestehen und sich die entsprechende Obergrenze auch bei den meisten anderen Fachräten im einstelligen Bereich bewegt, können dem Fachschaftsrat Jura bis zu 50 Studierende angehören.
◦ Dementsprechend unterschiedlich sind auch die konkreten Verfahrensweisen der einzelnen Fachschaftsräte und der Umfang ihrer jeweiligen Aktivitäten. Zumal einige ihrer Aufgaben auch an interne Arbeitskreise, Beauftragte o.Ä. delegiert werden können. Genaueres ist der jeweiligen Satzung zu entnehmen.
» Worum geht es?
◦ Die dezentralen Wahlen der Verfassten Studierendenschaft werden nicht vom Wahlausschuss alleine organisiert und durchgeführt. Insbesondere bei einer Fachschaftsratswahl steht ihm auch der sog. Wahlraumausschuss zur Seite.
◦ Er stellt den Ansprechkontakt des Wahlausschusses respektive der AG Wahlen dar.
◦ Er arbeitet eng mit dem jeweiligen Fachschaftsrat und den Aktiven vor Ort zusammen.
◦ Er meldet die Wahlen an und regelt die gemeinsame Terminfindung.
◦ Er macht die Wahl im Fach bekannt und ist verantwortlich für die Werbung.
◦ Er unterstützt Kandidat:innen dabei, sich der Studienfachschaft vorzustellen.
◦ Er organisiert einen geeigneten Ort, an dem die Wahl abgehalten werden kann.
◦ Er nimmt die Wahlurne und die entsprechenden Wahlunterlagen entgegen.
◦ Er motiviert Freiwillige, die Stimmabgabe zu betreuen und die Wahlurne zu beaufsichtigen.
◦ Er nimmt die vorläufige Stimmauszählung vor.
◦ Er organisiert die ordnungsgemäße Rückgabe von Wahlurne und Wahlunterlagen an den Wahlausschuss.
» Wie ist die personelle Lage?
◦ Der Wahlraumausschuss besteht aus mindestens zwei Studierenden, die selbst nicht bei der jeweiligen Wahl kandidieren dürfen.
◦ Sie werden i.d.R. im Vorfeld einer Wahl vom jeweiligen Fachschaftsrat vorgeschlagen und vom Wahlausschuss bestellt.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Eine Personalunion von Fachschaftsrat und Wahlraumausschuss ist möglich.
◦ Die Mitglieder des Wahlraumausschusses müssen nicht zwingend Mitglieder der jeweiligen Studienfachschaft sein. Gleichermaßen sind, etwa bei zeitgleich stattfindenden Wahlen an ein- und derselben Fakultät, auch wahl- bzw. fächerübergreifende Wahlraumausschüsse möglich.
◦ Bei den Fachratswahlen handelt es sich streng genommen um keine Wahlen der Verfassten Studierendenschaft. Da sie jedoch ebenfalls von der AG Wahlen organisiert werden und es sich ebenfalls um dezentrale Wahlen handelt, ist auch hierfür ein Wahlraumausschuss zu bestellen.
◦ Bei den zentralen Wahlen – v.a. also Urabstimmungen und den StuRa-Wahlen – gestaltet sich das Verfahren etwas anders. Hier gehen dem Wahlausschuss keine ehrenamtlich tätigen Wahlraumausschüsse, sondern eine Reihe von Wahlhelfer:innen zur Hand, die für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung erhalten. Diese Tätigkeit wird im Vorfeld einer zentralen Wahl auf der StuRa-Website ausgeschrieben.
◦ Alle obigen Ausführungen beziehen auf den Normalfall, also die Durchführung von analogen Wahlen. Finden z.B. wegen einer Pandemie ausschließlich Online-Wahlen statt, so gelten andere Bestimmungen und verändert sich insbesondere das Aufgabenprofil des Wahlraumausschusses entscheidend.
Beauftragte der VS:
» Worum geht es?
◦ Bei der Verfassten Studierendenschaft handelt es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die der Gesetzgeber mittel- und unmittelbar zur Bestellung bestimmter Beauftragter verpflichtet.
◦ So auch eines:einer Beauftragten für Menschen mit Behinderungen, also von Personen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.
◦ Er:Sie fungiert für diese Personengruppe als eine Art Ombudsmann*/Ombudsfrau*.
◦ Er:Sie unterstützt die beiden Vorsitzenden der Verfassten Studierendenschaft bei der Leitung der Dienststelle.
◦ Im Gegensatz zu den meisten Amtsträger:innen der VS, die zumeist einen dezidiert politischen Auftrag haben, nimmt er:sie also eher Verwaltungsfunktionen wahr.
» Wie ist die personelle Lage?
Üblicherweise hat ein Mitglied des Autonomen Gesundheitsreferats dieses Amt kraft Amtes inne. Dies auch gegenwärtig der Fall.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
Ist das Autonome Gesundheitsreferat unbesetzt oder nicht am Amt des:der Behindertenbeauftragten interessiert, kann die Referatekonferenz auf unbestimmte Zeit auch eine andere Person bestellen.
» Worum geht es?
◦ Bei der Verfassten Studierendenschaft handelt es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die der Gesetzgeber mittel- und unmittelbar zur Bestellung bestimmter Beauftragter verpflichtet.
◦ So auch eines:einer Beauftragten für Datenschutz.
◦ Er:Sie berät und beaufsichtigt die Verfassten Studierendenschaft in Datenschutzfragen.
◦ Er:Sie pflegt insbesondere deren Verfahrensverzeichnis nach EU-Datenschutzgrundverordnung.
◦ Er:Sie unterstützt die beiden Vorsitzenden der Verfassten Studierendenschaft bei der Leitung der Dienststelle.
◦ Im Gegensatz zu den meisten Amtsträger:innen der VS, die zumeist einen dezidiert politischen Auftrag haben, nimmt er:sie also eher Verwaltungsfunktionen wahr.
» Wie ist die personelle Lage?
Zwei Personen wurden von der Referatekonferenz auf unbestimmte Zeit zu den VS-Datenschutzbeauftragten bestellt.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
Über ihre gesetzlichen Verpflichtungen hinaus stehen die VS-Datenschutzbeauftragten den Studierenden auch als “Sorgentelefon” bei Datenschutzfragen gegenüber Uni, Studierendenwerk oder auch Krankenkassen zur Verfügung.
» Worum geht es?
◦ Bei der Verfassten Studierendenschaft handelt es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die der Gesetzgeber mittel- und unmittelbar zur Bestellung bestimmter Beauftragter verpflichtet.
◦ So auch eines:einer EDV- und Telefonbeauftragten (wobei dieses Amt primär auf eine inneruniversitäre Regelung zurückgeht).
◦ Im Gegensatz zu den meisten Amtsträger:innen der VS, die zumeist einen dezidiert politischen Auftrag haben, nimmt er:sie also eher Verwaltungsfunktionen wahr.
» Wie ist die personelle Lage?
Üblicherweise hat ein Mitglied des EDV-Referats dieses Amt kraft Amtes inne. Dies auch gegenwärtig der Fall.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
Ist das EDV-Referat unbesetzt oder nicht am Amt des:der EDV- und Telefonbeauftragten interessiert, kann die Referatekonferenz auf unbestimmte Zeit auch eine andere Person bestellen.
» Worum geht es?
◦ Bei der Verfassten Studierendenschaft handelt es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die der Gesetzgeber mittel- und unmittelbar zur Bestellung bestimmter Beauftragter verpflichtet.
◦ So auch eines:einer Erste-Hilfe-Beauftragten.
◦ Er:Sie trägt dafür Sorge, dass die Erste-Hilfe-Kästen in den Räumlichkeiten auf der Verfassten Studierendenschaft auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen für Verbandskästen nachgekauft und nachgefüllt werden.
◦ Er:Sie trägt überdies dafür Sorge, dass ausreichend Gelkompressen vorhanden und griffbereit sind.
◦ Im Gegensatz zu den meisten Amtsträger:innen der VS, die zumeist einen dezidiert politischen Auftrag haben, nimmt er:sie also eher Verwaltungsfunktionen wahr.
» Wie ist die personelle Lage?
◦ Dieses Amt ist gegenwärtig vakant.
◦ Das entsprechende Aufgabenprofil wird stattdessen von der Referatekonferenz respektive Angestellten übernommen.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Grundsätzlich kann jede:r von der Referatekonferenz auf unbestimmte Zeit zu dem:der Erste-Hilfe-Beauftragten bestellt werden.
◦ Aus pragmatischen Gründen sind eine personelle und/oder amtliche Nähe zur Verfassten Studierendenschaft sowie eine gewisse Ortskenntnis in Sachen VS-Räumlichkeiten jedoch empfehlenswert.
» Worum geht es?
◦ Bei der Verfassten Studierendenschaft handelt es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die der Gesetzgeber mittel- und unmittelbar zur Bestellung bestimmter Beauftragter verpflichtet.
◦ So auch eines:einer Beauftragten für den Haushalt (kurz: BfH)
◦ Er:Sie ist ein:e Angestellte:r der Verfassten Studierendenschaft, dem:der die Aufstellung der Unterlagen für die Finanzplanung, der Unterlagen für den Entwurf des Haushaltsplans sowie die Ausführung des Haushaltsplans obliegen.
◦ Er:Sie arbeitet eng mit dem Finanzreferat zusammen und ist bei allen Maßnahmen von finanzieller Bedeutung zu beteiligen.
» Wie ist die personelle Lage?
Die Stelle ist unbefristet und besetzt.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Wie bei allen anderen Beschäftigten erfolgt die Personalauswahl bzw. Anstellung durch die Referatekonferenz.
◦ Er:Sie kann auch Studierende:r der Universität Heidelberg sein. Zwingend erforderlich sind jedoch eine Befähigung für den gehobenen Verwaltungsdienst oder nachweisbare Fachkenntnisse im Haushaltsrecht (vgl. § 65 b Absatz 2 LHG sowie § 9 LHO).
» Worum geht es?
◦ Bei der Verfassten Studierendenschaft handelt es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die der Gesetzgeber mittel- und unmittelbar zur Bestellung bestimmter Beauftragter verpflichtet.
◦ Da Sie über eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten verfügt, steht ihrer Belegschaft das Recht zu, sich durch einen Personalrat vertreten zu lassen.
◦ Er wird von den insgesamt neun Angestellten, aus ihrem Kreise, gewählt.
◦ Er arbeitet vertrauensvoll mit den beiden Vorsitzenden zum Wohle der Beschäftigten und zur Erfüllung der Aufgaben der Dienststelle zusammen.
◦ Er wird über alle Maßnahmen, die gemäß Landespersonalvertretungsgesetz seiner Beteiligung respektive Zustimmung bedürfen, umfassend informiert (u.a. also Einstellungen, Kündigungen, Höhergruppierungen, Beförderungen, Grundsatzfragen zu Urlaub und Arbeitszeit, Versagen von Urlaub, Beurlaubungen, Anordnung von Mehrarbeit und Überstunden, Regelungen der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten, Einführung und Änderung von EDV-Verfahren, Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung sowie Fragen der Aus- und Weiterbildung).
◦ Er achtet darauf, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Tarifverträge und sonstigen Vorschriften durchgeführt werden.
◦ Er trägt dafür Sorge, dass alle Angehörigen der Dienststelle nach Recht und Billigkeit behandelt werden und insbesondere keine Diskriminierung stattfindet.
◦ Er kann Maßnahmen beantragen, die den persönlichen und sozialen Belangen der Beschäftigten dienen.
◦ Er berät und informiert die Angestellten und schließt mit den Vorsitzenden Dienstvereinbarungen an.
» Wie ist die personelle Lage?
Der Personalrat wurde zuletzt im Februar 2019 gewählt und besteht ab Februar 2021 aus einem Mitglied sowie einem Ersatzmitglied.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
Der Personalrat ist zwar kein offizielles Mitglied der Referatekonferenz, ist jedoch in alle Beratungen und Entscheidungen involviert, welche die Angestellten der Verfassten Studierendenschaft betreffen, und nimmt daher fortwährend an den entsprechenden Sitzungen teil.
» Worum geht es?
◦ Bei der Verfassten Studierendenschaft handelt es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die der Gesetzgeber mittel- und unmittelbar zur Bestellung bestimmter Beauftragter verpflichtet.
◦ So auch eines:einer Sicherheitsbeauftragten.
◦ Er:Sie arbeitet eng mit dem u.a. für die VS-Räumlichkeiten zuständigen Angestellten zusammen und in der AG Räume mit.
◦ Er:Sie führen die VS-Aktiven und andere Nutzer:innen in die Räumlichkeiten der Verfassten Studierendenschaft ein, vor allem mit Blick auf Sicherheitsaspekte wie vorbeugenden Brandschutz oder geltende Hygienevorschriften.
◦ Er:Sie weist auf mögliche Unfallrisiken oder Gesundheitsgefahren hin und veranlasst deren Beseitigung.
◦ Er:Sie kümmert sich um die Beschilderung der Räumlichkeiten und dergleichen mehr.
◦ Er:Sie nimmt an Sicherheits- und Brandschutzbegehungen teil.
◦ Im Gegensatz zu den meisten Amtsträger:innen der VS, die zumeist einen dezidiert politischen Auftrag haben, nimmt er:sie also eher Verwaltungsfunktionen wahr.
» Wie ist die personelle Lage?
Aktuell ist eine Person von der Referatekonferenz auf unbestimmte Zeit zur VS-Sicherheitsbeauftragten bestellt.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
Über ihre gesetzlichen Verpflichtungen hinaus stehen die VS-Sicherheitsbeauftragten v.a. den Fachschaften bei Fragen zur Seite und ermöglichen es ihnen beispielsweise, über das StuRa-Büro Desinfektionsmittel und Schutzmasken zu bestellen. Mit Sicherheitsfragen zu Fachschaftsräumen könnt ihr euch auch ans Referat für IT & Infrastruktur wenden.
Senat der Uni und von ihm eingesetzte Ausschüsse oder Kommissionen
◦ Der Senat ist das höchste kollegiale Entscheidungsgremium der Universität mit den größten Befugnissen. “Kollegial” steht hierbei dafür, dass Mitglieder aller Statusgruppen vertreten sind, also auch Studierende. Der Senat setzt Ausschüsse und Kommissionen zur ein. Viele von ihnen haben auch studentische Mitglieder, andere nicht.
◦ Die beratenden Ausschüsse verabschieden Empfehlungen, an die der Senat nicht gebunden ist, denen er sich in der Regel jedoch anschließt. Da der Senat meist wenig diskutiert, sind die Ausschüsse wichtige Orte für den Austausch. Für viele Themen wurden jedoch auch Arbeitsgruppen oder Kommissionen eingerichtet, in die sich Diskussionen verlagern.
◦ Was die rechtlichen Vorschriften seitens der Grundordnung und des Landeshochschulgesetzes für die Ausschüsse betrifft, sind diese denkbar vage. Insbesondere, wenn es sich nur um beratende Kommissionen ohne Beschlussrecht handelt. Falls es ein entsprechender Senatsbeschluss nicht ausdrücklich anders vorsieht, müssen diese Kommissionen weder über eine Satzung, einen regelmäßigen Sitzungsturnus etc. verfügen, noch müssen ihnen zwingend auch Studierende angehören. Für viele Senatsausschüsse gibt es zwar Einsetzungsbeschlüsse, die auch Aufgaben oder Zusammensetzung beinhalten, allerdings wurden diese Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst, so dass eine gewisse Unsicherheit seitens der Univerwaltung besteht, inwiefern diese Beschlüsse überhaupt öffentlich gemacht werden können. Selbst ob man Mitglieder der Ausschüsse über ihre Aufgaben informieren darf, ist umstritten.
◦ Der Senat und seine Ausschüsse/Kommissionen tagen abgesehen von wenigen Ausnahmen nichtöffentlich. Die Ausnahmen betreffen vor allem Rechenschafts- und Tätigkeitsberichte sowie die Änderung der Grundordnung.
◦ Der StuRa kann Vorschläge für studentische Ausschussmitglieder beschließen, die dann im Senat zur Wahl gestellt werden.
◦ Die Amtszeit in den Ausschüssen beginnt zum 1.10. eines Jahres und endet zum 30.09. des Folgejahres. Die offiziellen Übersichten auf der Uniseite sind, was die Amtszeiten angeht, allerdings kreativ und was die Mitglieder angeht nicht immer aktuell.
In der folgenden Darstellung fokussieren wir uns auf die studentischen Plätze und die Ausschüsse/Kommissionen mit studentischen Mitgliedern.
» Worum geht es?
◦ Der Senat ist das Entscheidungsgremium der Universität mit den größten Befugnissen.
◦ Er entscheidet in Angelegenheiten von Forschung, Kunstausübung, künstlerischen Entwicklungsvorhaben, Lehre und Studium, sofern kein anders Organ zuständig ist.
◦ Er entscheidet also insbesondere über Berufungen, Ehrungen, Prüfungsordnungen, Satzungen, Zulassungszahlen sowie die Einrichtung, Umstrukturierung bzw. Schließung von Studiengängen, Kommissionen, Instituten und Einrichtungen.
◦ Er bildet beschließende und beratende Ausschüsse oder Kommissionen und gibt ihnen Richtlinien für ihre Arbeit.
◦ Er wählt in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Universitätsrat die hauptamtlichen Mitglieder des Rektorats (also: Rektor*in und Kanzler*in) und entsendet zwei Mitglieder in die jeweiligen Findungskommissionen.
◦ Er wählt – auf Vorschlag des Rektors*/der Rektorin* – die nebenamtlichen Prorektor*innen.
◦ Er wählt in der Regel aus dem Kreis des an der Hochschule hauptberuflich tätigen weiblichen wissenschaftlichen Personals eine Gleichstellungsbeauftragte und mindestens eine Stellvertreterin.
◦ Er tagt grundsätzlich nichtöffentlich (auch wenn ihm der Gesetzgeber bei nahezu allen Fragen gestattet, die Hochschulöffentlichkeit zuzulassen). Die Mitglieder unterliegen der Pflicht zur Verschwiegenheit, die auch nach auch nach Beendigung ihrer Amtszeit fortbesteht.
◦ Er besteht aus bis zu 59 Personen: 38 Wahlmitglieder mit Stimmrecht (darunter vier Studierende), drei Mitglieder qua Amt mit Stimmrecht und bis zu 19 beratende Mitglieder (darunter ein*e Studierende*r – das VS-Mitglied im Senat – s.w.u.).
» Wie ist die personelle Lage bei den studentischen Mitgliedern?
◦ Derzeit gehören dem Senat vier (von maximal vier) direkt gewählten Studierenden an. Diese vier stimmberechtigten Wahlmitglieder wurden im Sommersemester – im Rahmen der alljährlichen Gremienwahlen – von der gesamten Studierendenschaft gewählt und sind jeweils vom 1. Oktober eines Jahres bis zum bis zum 30. September des Folgejahres im Amt.
◦ Es gibt ein fünftes studentisches Mitglied, das dem Gremium nur in beratender Funktion angehört, hierbei handelt es sich um die VS-Vertretung im Senat, die vom Studierendenrat entsandt wird, siehe den Eintrag zum VS-Mitglied im Senat
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Der*Die VS-Vertreter*in im Senat gehört – qua Amt, und mit beratender Stimme – sowohl dem Studierendenrat als auch der Referatekonferenz an.
◦ Er*Sie stimmt sich eng mit den vier anderen studentischen Senator*innen ab, um sicherzustellen, dass alle Studierenden in diesem Gremium mit einer Stimme sprechen und die studentischen Interessen trotz der repräsentativen Schieflage möglichst wirkungsvoll vertreten werden.
◦ Er*Sie informiert über die Mitarbeit in den Ausschüssen und Kommissionen des Senats und trägt dafür Sorge, dass die vakanten Plätze besetzt werden und die Verfasste Studierendenschaft von ihrem (informellen) Vorschlagsrecht Gebrauch machen kann. Hierfür arbeitet er eng mit dem Präsidium sowie den studentischen Mitgliedern dieser Senatsausschüsse und -kommissionen zusammen.
◦ Jedes Mitglied des Senats verfügt über ein besonderes Auskunftsrecht und kann schriftliche oder elektronische Anfragen an das Rektorat richten sowie innerhalb einer Senatssitzung mündliche Anfragen stellen. Dies gilt auch für den*die VS-Vertreter*in im Senat, der von diesem Instrument im Sinne der Verfassten Studierendenschaft Gebrauch zu machen versucht.
◦ Die Amtszeit der studentischen Mitglieder und der Mitglieder aus der Gruppe der Promotionsstudierenden beträgt ein Jahr. Die Amtszeit der anderen Wahlmitglieder im Senat beträgt regulär vier Jahre.
◦ Höchstens zwei der vier direkt gewählten Studierenden dürfen aus derselben Fakultät stammen.
◦ Die Wahl der hauptamtlichen Rektoratsmitglieder sowie die Erörterung des Jahresberichts des Rektors*/der Rektor*in, was jeweils in gemeinsamer Sitzung mit dem Universitätsrat geschieht, stellen Ausnahmen von der grundsätzlichen Nichtöffentlichkeit dar. Hier muss die Hochschulöffentlichkeit zugelassen werden. Selbiges gilt für die Wahl der nebenamtlichen Rektoratsmitglieder, der Beschlussfassung über die Grundordnung und ihre Änderungen, der Erörterung des Jahresberichts der Gleichstellungsbeauftragten sowie die hochschulöffentliche Aussprache, die im Falle eines Abwahlbegehrens gegen ein Mitglied des Rektorats anberaumt wird.
» Worum geht es?
◦ Der Senat ist das Entscheidungsgremium der Universität mit den größten Befugnissen. Mehr Informationen dazu findet ihr im Eintrag zum Senat (s.o.).
◦ Die Verfasste Studierendenschaft (VS) kann nach dem Landeshochschulgesetz (LHG) Vertreter*innen mit beratender Stimme in die zentralen und dezentralen Gremien der akademischen Selbstverwaltung entsenden.
◦ Weitere Informationen
» Wie ist die personelle Lage?
◦ Aktuell ist sowohl der Platz des VS-Mitglieds wie auch des stellvertretenden Mitglieds besetzt.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Das VS-Mitglied im Senat gehört – qua Amt, und mit beratender Stimme – sowohl dem Studierendenrat als auch der Referatekonferenz an.
◦ Er*Sie stimmt sich eng mit den vier anderen studentischen Senator*innen ab, um sicherzustellen, dass alle Studierenden in diesem Gremium mit einer Stimme sprechen und die studentischen Interessen trotz der repräsentativen Schieflage möglichst wirkungsvoll vertreten werden.
◦ Er*Sie informiert über die Mitarbeit in den Ausschüssen und Kommissionen des Senats und trägt dafür Sorge, dass die vakanten Plätze besetzt werden und die Verfasste Studierendenschaft von ihrem (informellen) Vorschlagsrecht Gebrauch machen kann. Hierfür arbeitet er eng mit dem Präsidium sowie den studentischen Mitgliedern dieser Senatsausschüsse und -kommissionen zusammen.
◦ Jedes Mitglied des Senats verfügt über ein besonderes Auskunftsrecht und kann schriftliche oder elektronische Anfragen an das Rektorat richten sowie innerhalb einer Senatssitzung mündliche Anfragen stellen. Dies gilt auch für das VS-Mitglied im Senat, das von diesem Instrument im Sinne der Verfassten Studierendenschaft Gebrauch macht.
» Worum geht es?
◦ Der Senat kann “einer Privatdozentin oder einem Privatdozenten auf Vorschlag der Fakultät nach in der Regel zweijähriger Lehrtätigkeit die Bezeichnung »außerplanmäßige Professorin« oder »außerplanmäßiger Professor« verleihen”, wie es im Landeshochschulgesetz (§ 39 Absatz 4) heißt. Entsprechende Anträge stehen in so gut wie jeder Senatssitzung auf der Tagesordnung.
◦ Diese Senatskommission prüft im Vorfeld alle Anträge der Fakultäten und gibt eine Beschlussempfehlung an den Senat.
◦ Die Entscheidung fällt u.a. anhand der Quantität und Qualität der Publikationen, der durchgeführten Lehrveranstaltungen sowie der betreuten Promotionsarbeiten.
◦ Der Kommission gehören fünf Mitglieder an, darunter ein studentisches Mitglied, außerdem gibt es ein stellvertretendes studentisches Mitglied.
» Wie ist die personelle Lage?
Der studentische Sitz in dieser Senatskommission ist derzeit besetzt, der Platz des stellvertretenden Mitglieds ist kommissarisch besetzt.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦Die Kommission wurde im Dezember 2005 eingesetzt (Senatsbeschluss vom 13.12.2005/TOP 12.13)
◦ Die Beratung erfolgt in der Regel im Umlaufverfahren, nach einer Vorsichtung durch den Vorsitzenden. Klassisch-analoge Kommissionssitzungen gibt es schon seit geraumer Zeit nicht mehr.
◦ Die Amtszeit des studentischen Mitglieds beträgt ein Jahr, die aller anderen Kommissionsmitglieder zwei Jahre.
◦ Das studentische Mitglied wird vom Senat gewählt. Der StuRa besitzt hierfür jedoch ein (informelles) Vorschlagsrecht, das insbesondere durch den*die VS-Vertreter*in im Senat an dieses Gremium übermittelt wird.
◦ Das Kommissionsmitglied steht im regelmäßigen Austausch mit den fünf studentischen Mitgliedern des Senats, insbesondere dem*der Vertreter*in der Verfassten Studierendenschaft.
» Worum geht es?
◦ Die Grundordnung ist so etwas wie die Verfassung der Universität. Aufbauend auf dem baden-württembergischen Landeshochschulgesetz, sind hier die Rechte und Pflichten ihrer Mitglieder sowie die elementarsten Verfahrensgrundsätze hinsichtlich Gremien, Organe und Fachbereiche geregelt.
◦ Von Zeit zu Zeit wird die Grundordnung modernisiert und/oder an die aktuelle Gesetzeslage angepasst.
◦ Zu derartigen Anlässen wird – bei Bedarf – die Grundordnungskommission einberufen.
◦ Ihre Mitglieder erarbeiten, diskutieren und bewerten entsprechende Änderungsvorschläge.
◦ Der Kommission gehören fünf Mitglieder an, darunter ein*e Vertreter*in der Studierenden.
» Wie ist die personelle Lage?
Der studentische Sitz in dieser Kommission ist derzeit besetzt.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Die Kommission wurde im Mai 2012 eingesetzt (Senatsbeschluss vom 22.05.2012/TOP 5.2)
◦ Die Kommission verfügt weder über einen regelmäßigen Sitzungsturnus noch über eine Satzung, die Näheres zu ihren Aufgaben und Verfahren regelt. Auch unterliegen ihre Mitglieder keiner Amtszeitbeschränkung.
◦ Ihre Mitglieder sollten mit Struktur- und Satzungsfragen in besonderem Maße vertraut sein.
◦ Die Grundordnung wurde letztmals im Sommer 2023 geändert.
◦ Mitgliedsliste auf der Uniseite
» Worum geht es?
◦ Das Marsilius-Kolleg ist eine wissenschaftliche Einrichtung der Universität Heidelberg, die der disziplinüberschreitenden Grundlagenforschung dienen soll und darüberhinaus ein interdisziplinäres Veranstaltungsprogramm, die Marsiliusstudien, anbietet.
◦ Das Programm besteht aus interdisziplinären Seminaren, einem fächerübergreifenden Kolloquium sowie Lehrveranstaltungen für fachfremdes Publikum. Studierende können einzelne Veranstaltungen besuchen, aber auch das gesamte Programm absolvieren und mit einem Zertifikat abschließen.
◦ Die Kommission für die Marsilius-Studien berät über wichtige Angelegenheiten, die dieses Programm betreffen, insbesondere die Auswahl der Lehrveranstaltungen und ggf. die Anerkennung zusätzlicher Veranstaltungen.
◦ Sie umfasst sieben ordentliche Mitglieder, darunter zwei studentische Mitglieder sowie drei Stellvertreter*innen, darunter ein*e Studierende.
» Wie ist die personelle Lage?
◦ Aktuell ist nur noch ein Platz für studentische Mitglieder kommissarisch besetzt, d.h. es sind alle studentischen Plätze neu zu besetzen.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Das Marsilius-Kolleg wurde im Juli 2009 gegründet, die Marsilius-Studien starteten zum Wintersemester 2010/11.
◦Die Kommission wurde im Juli 2009 eingesetzt (Senatsbeschlüsse vom 07.07.2009/ TOP 20, vom 13.04.2010/ TOP 20 und 17.04.2012/TOP 14)
◦ Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr, die aller anderen gewählten Kommissionsmitglieder zwei Jahre.
◦ Auch die studentischen Mitglieder werden vom Senat gewählt. Der StuRa besitzt hierfür jedoch ein (informelles) Vorschlagsrecht, das insbesondere durch den*die VS-Vertreter*in im Senat an dieses Gremium übermittelt wird.
◦ Die Kommissionsmitglieder stehen im regelmäßigen Austausch mit den fünf studentischen Mitgliedern des Senats, insbesondere dem*der Vertreter*in der Verfassten Studierendenschaft.
◦ Mitgliedsliste
» Worum geht es?
◦ Das Deutschlandstipendium ist ein Stipendienprogramm zur Unterstützung von Studierenden, die “hervorragende Leistungen in Studium oder Beruf erwarten lassen oder bereits erbracht haben”.
◦ Die monatliche Förderung beträgt 300 Euro und basiert zur Hälfte auf von der Universität eingeworbenen privaten Fördermitteln und zur Hälfte auf einem Zuschuss des Bundes.
◦ Die Stipendien werden einmal jährlich zum Wintersemester ausgeschrieben und von einem vom Senat eingesetzten Stipendienauswahlausschuss vergeben.
◦ Neben guten Leistungen in Schule respektive Studium zählen zu den Vergabekriterien auch ein ehrenamtliches Engagement sowie persönliche Umstände wie eine Behinderung, ein Migrationshintergrund oder ein nichtakademisches Elternhaus. Außerdem werden spezifische Quoten für Studienanfänger*innen und die einzelnen Fakultäten gebildet.
◦ Aus den form-und fristgerecht eingereichten Bewerbungen wählt die Kommission die Bewerbungen aus, die in die Förderung aufgenommen werden, und beschließt eine gereihte Liste mit potenziellen Nachrücker*innen.
◦ Die Kommission umfasst elf ordentliche Mitglieder, darunter zwei Vertreter*innen der Studierenden, sowie sechs Stellvertreter*innen, darunter zwei Studierende.
◦ Kommissionsmitglieder erhalten die Unterlagen der Bewerber*innen und erstellen eine persönliche Rangliste, die während der Sitzung begründet, diskutiert und abgestimmt wird. Entsprechend ist die Vorbereitung zeitaufwendig.
» Wie ist die personelle Lage?
◦ Aktuell sind die beiden Plätze für studentische Mitglieder kommissarisch besetzt.
◦ Die beiden Plätze für stellvertretende studentische Mitglieder sind unbesetzt. Es sind also alle Plätze neu zu besetzen.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦Die Kommission wurde im Mai 2011 eingesetzt (Senatsbeschlüsse vom 17.05.2011/TOP 23, vom 13.09.2013/TOP 2.5.2, vom 23.07.2013/TOP 30 und 20.05.2014/TOP 16)
◦ Das Deutschlandstipendium wurde an der Universität Heidelberg erstmals im Wintersemester 2011/12 vergeben.
◦ Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr, die aller anderen gewählten Kommissionsmitglieder zwei Jahre.
◦ Die studentischen Mitglieder werden vom Senat gewählt. Der StuRa besitzt hierfür jedoch kein Vorschlagsrecht, beschließt aber Vorschläge, die durch die direkt gewählten studentischen Senats-Mitglieder im Senat eingereicht werden können.
◦ Die Kommission tagt für gewöhnlich zweimal jährlich, meist im Oktober sowie im Februar.
◦ Die Sitzungen dauern jeweils circa zwei Stunden, die für vergleichsweise konstruktive und ergebnisorientierte Diskussionen genutzt werden. Dabei geht es um die Weiterentwicklung der Vergabekriterien und Auswahlverfahren, die Begründung der jeweiligen persönlichen Rangliste und schließlich die Vergabe oder Verlängerung der Stipendien, nicht aber z.B. um die Akquisition neuer Unternehmen für das Stipendienprogramm.
◦ Laut Satzung wird die Stipendienvergabe “von keiner Gegenleistung für den privaten Mittelgeber abhängig gemacht”. Das Rektorat kann Vertreter*innen der privaten Mittelgeber jedoch mit beratender Stimme in die Kommission berufen. Zudem können die Stifter*innen Einfluss ausüben, indem sie 60% ihrer Stipendien an bestimmte Studiengänge binden.
◦ Die studentischen Kommissionsmitglieder stehen im Austausch mit den fünf studentischen Mitgliedern des Senats, insbesondere dem*der Vertreter*in der Verfassten Studierendenschaft.
» Worum geht es?
◦ Bei der “Gesamtfakultät für Mathematik, Ingenieur- und Naturwissenschaften” handelt es sich um eine sog. Gemeinsame Kommission, die gemäß § 15 Abs. 6 LHG fakultätsübergreifende Aufgaben mehrerer Fakultäten wahrnimmt.
◦ Im vorliegenden Fall sind das die Fakultät für Biowissenschaften, für Chemie und Geowissenschaften, für Mathematik und Informatik, für Physik und Astronomie sowie für Ingenieurwissenschaften.
◦ Sie regelt die Angelegenheiten des Promotionsstudiums der ihr angehörenden Fakultäten, also insbesondere die Erarbeitung von Promotionsordnungen und die Durchführung von Promotionen.
◦ Sie übernimmt in Koordinierungsaufgaben in fakultätsübergreifenden Fragen.
◦ Sie umfasst 21 ordentliche Mitglieder, darunter ein studentisches Mitglied.
» Wie ist die personelle Lage?
Der Platz für das studentische Mitglied ist derzeit nur noch kommissarisch besetzt.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Diese Gesamtfakultät wurde zunächst als “Naturwissenschaftlich-Mathematische Gesamtfakultät” im Dezember 1979 eingerichtet, doch infolge der Gründung der “Fakultät für Ingenieurwissenschaften” zum 1. Oktober 2021 reformiert. (Senatsbeschlüsse vom 18.12.1979/TOP 14, 18.09.2001/TOP 19, 17.12.2002/TOP 17 (aufgehoben) und 28.09.2021/TOP 6)
◦ Die Wahlmitglieder müssen den Mathematischen, Ingenieurwissenschaftlichen, Naturwissenschaftlichen Fakultäten angehören.
◦ Die Amtszeit des studentischen Mitglieds beträgt ein Jahr, die (nahezu) aller anderen gewählten Kommissionsmitglieder zwei Jahre.
◦ Auch die studentischen Mitglieder werden vom Senat gewählt. Das Vorschlagsrecht dafür scheint allerdings nicht (auch nicht auf informellem Wege) beim StuRa zu liegen, sondern obliegt aktuell ausschließlich den Mitgliedsfakultäten.
◦ Das Kommissionsmitglied steht im regelmäßigen Austausch mit den jeweiligen Fachschaften und deren verschiedenen Vertreter*innen in anderen Gremien.
◦ Mitgliedsliste auf der Uniseite
» Worum geht es?
◦ Bei der Medizinischen Gesamtfakultät handelt es sich um eine sog. Gemeinsame Kommission, die gemäß § 15 Abs. 6 LHG fakultätsübergreifende Aufgaben mehrerer Fakultäten wahrnimmt. Regelungen der Universität Heidelberg dazu finden sich in § 19 Grundordnung der Universität Heidelberg.
◦ Im vorliegenden Fall sind das die Medizinische Fakultät Heidelberg und die Medizinische Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg.
◦ Sie bereitet die Fusion der beiden Fakultäten vor.
» Wie ist die personelle Lage?
◦ Alle vier studentischen Plätze in dieser Kommission sind besetzt. Vermutlich beginnt die Amtszeit zum 01.03. eines Jahres und endet zum 28.02 des Folgejahres. Vielleicht auch nicht.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr, die aller anderen gewählten Kommissionsmitglieder vier Jahre.
◦ Zwei studentische Mitglieder müssen der Medizinischen Fakultät Heidelberg angehören, die anderen beiden der Medizinische Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg.
◦ Die studentischen Mitglieder werden vom Senat gewählt. Das Vorschlagsrecht besitzen die beiden medizinischen Fakultäten.
◦ Die Kommission wurde am 13.06.23 eingesetzt, die Satzung der Medizinischen Fakultät am 26.09.23 beschlossen.
» Worum geht es?
◦ Der Ordnungsausschuss wurde im Sommer 2024 eingesetzt.
◦ Der Ordnungsausschuss wurde im Sommer 2024 eingesetzt.
» Wie ist die personelle Lage?
◦ Derzeit ist der Ausschuss mit keinem (von einem möglichen) studentischen Mitglied besetzt und es gibt kein (von einem möglichen) stellvertretendes studentisches Mitglied.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Weitere Informationen findet ihr in diesem Kandidaturaufruf.
» Worum geht es?
◦ Der Senatsausschuss für Gleichstellungsangelegenheiten verabschiedet Empfehlungen zur Gleichstellung und berät über damit zusammenhängende Themen.
◦ Er ist gemäß § 21 LHG über alle Vorgänge zu unterrichten, die in seinen Aufgabenbereich fallen.
◦ Er erhält hierfür von der Universitätsverwaltung und den Fakultäten alle statistischen und sonstigen Angaben, die er für seine Arbeit als erforderlich erachtet, soweit dem nicht Rechtsvorschriften oder der Wille der Betroffenen entgegensteht.
◦ Er umfasst sieben ordentliche Mitglieder, darunter ein*e Vertreter*in der Studierenden, sowie sieben Stellvertreter*innen, darunter ein*e Studierende.
» Wie ist die personelle Lage?
◦ Der Sitz des ordentlichen studentischen Mitglieds ist aktuell nur kommissarisch besetzt, damit ist sowohl der Platz des Mitglieds und des stellvertretenden Mitglieds neu zu besetzen.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Erfahrungsgemäß tagt der Ausschuss circa einmal pro Semester.
◦ Bis 2008 lautete sein Namen “Senatsausschuss für Frauenfragen” (SAFRAN)
◦ Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr, die aller anderen gewählten Kommissionsmitglieder zwei Jahre.
◦ Die studentischen Mitglieder werden vom Senat gewählt. Der StuRa besitzt hierfür jedoch ein Vorschlagsrecht, das insbesondere durch den*die VS-Vertreter*in im Senat an dieses Gremium übermittelt wird.
◦ Die Kommissionsmitglieder stehen im Austausch mit den fünf studentischen Mitgliedern des Senats, insbesondere dem*der Vertreter*in der Verfassten Studierendenschaft.
◦ Mitgliedsliste
» Worum geht es?
◦ Der Senatsausschuss Lehre (SAL) berät über Prüfungs-, Zulassungs-, Auswahl- und Gebührenordnungen sowie Eignungsfeststellungssatzungen und spricht Empfehlungen zur Vergabe des Landeslehrpreises sowie zu Problemen in Sachen Studium und Lehre an der Universität Heidelberg aus.
◦ Sinn und Zweck dieses Gremiums ist, den Senat derart zu entlasten, dass neben der Beschlussfassung nur außergewöhnlich problematische Fälle im Senat behandelt und erörtert werden müssen.
◦ Er berät in der Regel, nachdem die Vorlagen zuvor in Fachräten, Studienkommissionen und Fakultätsräten erarbeitet, beraten und abgestimmt wurden.
◦ Er umfasst 13 ordentliche Mitglieder, darunter vier Vertreter*innen der Studierenden, sowie sechs Stellvertreter*innen, darunter vier Studierende.
» Wie ist die personelle Lage?
◦ Vier (von vier) Plätzen für ordentliche studentische Mitglieder sind aktuell besetzt.
◦ Drei (von vier) Plätzen für studentische Stellvertreter*innen ist besetzt.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Der Ausschuss geht auf eine Empfehlung einer Ministeriumskommission aus dem Jahre 1991 zurück, zur Stärkung der Lehre einen “Senatsausschuss für die Lehre” einzurichten. Dies geschah damals “im Bewusstsein der gemeinsamen Verantwortung für eine hochwertige Ausbildung unserer jungen Generation” und um – angesichts anhaltend hoher Studierendenzahlen, dem Aufkommen der sog. “Massenuniversität” respektive “eine[r] in vielen Bereichen erhebliche[n] Überlast – “eine bessere Transparenz der Realität von Studium, Lehre und Prüfungen” zu erreichen.
◦ Im Dezember 2006 wurde das Gremium grundlegend reformiert und (mehr oder minder) mit dem “Senatsausschuss für Prüfungsangelegenheiten” (SAPA) fusioniert. Seither lautet seine offizielle Bezeichnung nicht mehr “Senatsausschuss für die Lehre”, sondern “Senatsausschuss Lehre”. (Senatsbeschlüsse vom 12.12.2006/TOP 21 und 30.01.2007/TOP 5.3)
◦ Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr, die aller anderen gewählten Kommissionsmitglieder zwei Jahre.
◦ Auch die studentischen Mitglieder werden vom Senat gewählt. Der StuRa besitzt hierfür jedoch ein (informelles) Vorschlagsrecht, das insbesondere durch den*die VS-Vertreter*in im Senat an dieses Gremium übermittelt wird.
◦ Die Kommissionsmitglieder stehen im regelmäßigen Austausch mit den fünf studentischen Mitgliedern des Senats, insbesondere dem*der Vertreter*in der Verfassten Studierendenschaft.
◦ Die Kommissionsmitglieder arbeiten eng mit dem Referat für Lehre und Lernen sowie dem AK LeLe zusammen.
◦ Hier findet ihr weitere Informationen.
» Worum geht es?
◦ Bei den Senatsbeauftragten für Qualitätsentwicklung (SBQE) handelt es sich um Mitglieder der Universität, die am universitären Qualitätsmanagementverfahren “heiQUALITY” mitwirken.
◦ Das Qualitätsmanagementsystem setzt die gesetzlich vorgesehene, regelmäßige Überprüfung der Studiengänge auf Kriterien wie Studierbarkeit, Lehrqualität oder Ausstattung um und gibt Anregungen oder Auflagen für Veränderungen in den Studiengängen. Dies geschieht insbesondere in den Begutachtungen der Fächer im Rahmen der sog. Klausurgespräche.
◦ Zur Vorbereitung erhalten die SBQE Informationen zur Studium und Lehre (also Prüfungsordnungen, statistische Angaben zu Auslastung und Ressourcen) der jeweiligen Evaluationseinheiten. Letzteres können Fächer, aber auch ganze Institute sein.
◦ Das Verfahren besteht dann aus einer ersten Bewertung des Studienganges aufgrund dieser Informationen und einem anschließenden Gespräch mit Vertreter*innen des Faches.
◦ Im Anschluss bewerten die SBQE abschließend die jeweilige Evaluationseinheit und formulieren Empfehlungen für ihre Weiterentwicklung im Bereich Studium und Lehre.
◦ In den Gutachter*innenteams für diese Überprüfung wirken neben (emeritierten) Professor*innen und akademischen Mitarbeiter*innen auch Studierende als SBQE mit.
◦ Ein derartiges “Team der Senatsbeauftragten” besteht für gewöhnlich aus je zwei Hochschullehrer*innen, akademischen Mitarbeiter*innen und Studierenden, die im Rahmen der Klausurgespräche auch mit drei bis vier Mitarbeiter*innen des heiQUALITY-Büros sowie drei bis zehn Vertreter*innen der jeweiligen Fächer interagieren.
» Wie ist die personelle Lage?
◦ Die Zahl der möglichen SBQE ist nicht begrenzt: Sie bilden einen Pool, aus dem dann für die jeweiligen Verfahren Studierende ausgewählt werden.
◦ Derzeit umfasst der Pool rund 20 Studierende.
◦ Erfahrungsgemäß ist es für alle Beteiligten erstrebenswert, dass sich (mindestens) 50 Studierende in diesem Pool befinden
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Das Qualitätsmanagementsystem heiQUALITY wird seit 2009 aufgebaut, die SBQE gibt es seit Juni 2011. (Senatsbeschlüsse vom 21.06.2011/TOP 4.2.2 und 19.07.2011/TOP 5.2, RB-Beschluss vom 15.06.2011/ TOP 2 f und 16.04.2014/ 2d)
◦ Auch die studentischen Mitglieder werden vom Senat gewählt. Der StuRa besitzt hierfür jedoch ein (informelles) Vorschlagsrecht, das insbesondere durch den*die VS-Vertreter*in im Senat an dieses Gremium übermittelt wird.
◦ Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt zwei Jahre, die aller anderen gewählten Kommissionsmitglieder drei Jahre.
◦ Die SQBE dürfen ausschließlich Fächer an anderen Fakultäten begutachten.
◦ Im Schnitt beteiligen sie sich zwischen einem und drei Verfahren, was jeweils von der Gesamtzahl der SBQE und der eigenen zeitlichen Verfügbarkeit abhängig ist.
◦ Der Aufwand pro Verfahren beläuft sich auf das Durcharbeiten der bereitgestellten Informationen des Faches, der Teilnahme an mehreren Sitzungen der Gutachter*innengruppe und dem Klausurgespräch.
◦ Hilfreich für die Arbeit ist die Erfahrung mit Prüfungsordnungen und bei der Gestaltung der Lehre. Vorherige Einblicke oder Engagement in Gremien der Universität oder der Verfassten Studierendenschaft (also Fachrat, Fakultätsrat, Fachschaft etc.) respektive bei einem Q+-Ampelverfahren in einem eigenen Fach sind sehr hilfreich.
◦ Geradezu essentiell ist die Bereitschaft, sich im Verfahren intensiv mit den bereitgestellten Unterlagen auseinanderzusetzen und aktiv an den Gesprächen teilzunehmen.
◦ Es gibt auch einen “SBQE-Pool wissenschaftlicher Nachwuchs”, der statt Studierenden Doktorand*innen umfasst. Statt im Bereich Studium und Lehre die Fächer und Fakultäten im Prozess der Weiterentwicklung und (Re-)Akkreditierung ihrer Studiengänge zu begleiten, beraten diese SBQE die Fakultäten im Rahmen des heiDOCS-Qualitätsprogramms zur strategischen Weiterentwicklung der Doktorandenheranbildung.
Weitere Gremien (AKs, Boards, Beiräte etc.) der Universität
» Worum geht es?
◦ Der Fakultätsrat ist das wichtigste Gremium einer Fakultät und berät in all ihren Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung.
◦ Seiner Zustimmung bedürfen insbesondere ihre Struktur- und Entwicklungspläne, die Bildung, Veränderung und Aufhebung ihrer Einrichtungen, ihre Studien- und Prüfungsordnungen und ihre Berufungsvorschläge.
◦ Er bestellt Studien- und Berufungskommissionen und wählt die Mitglieder des jeweiligen Dekanats.
◦ Da ihm qua Amt auch alle hauptberuflichen Hochschullehrer*innen der jeweiligen Fakultät angehören, ist die Anzahl seiner stimmberechtigten Mitglieder nahezu unbegrenzt.
◦ Die Anzahl der studentischen Wahlmitglieder ist dagegen begrenzt und umfasst je nach Fakultät zwischen sechs und acht Personen. Hier findet ihr eine Übersicht.
» Wie ist die personelle Lage?
◦ Die studentischen Wahlmitglieder der dreizehn Fakultätsrate wurden im Sommersemester 2022 – im Rahmen der alljährlichen Gremienwahlen – unmittelbar von den Studierenden gewählt und sind bis zum 30. September 2023 im Amt.
◦ Neben den studentischen Wahlmitgliedern stellen auch die Promotionsstudierenden Wahlmitglieder, da jedoch in vielen Fakultäten weniger Promotionsstudierende kandidierten, als Sitze zur Verfügung stehen, sind derzeit nicht alle dieser Plätzen besetzt. Nachwahlen sind nicht vorgesehen.
◦ Streng genommen sind sogar noch mehr studentische Plätze unbesetzt. Gemäß § 65 a Absatz 6 LHG kann die Verfasste Studierendenschaft nämlich noch jeweils eine*n Vertreter*in benennen, der*die an allen Sitzungen des Fakultätsrats mit beratender Stimme teilnehmen darf.
◦ Derzeit ist dieses Amt jedoch in keiner Fakultät besetzt. Die dreizehn Plätze sind also gänzlich unbesetzt.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Die Entsendung dieses beratenden studentischen Mitglieds erfolgt in der Regel durch den Studierendenrat. Ausnahmen stellen der Fakultätsrat der Juristischen Fakultät sowie der Fakultät für Mathematik und Informatik dar, wo dieses Recht an den Fachschaftsrat Jura bzw. die Fakultätsfachschaftsvollversammlung Mathematik/Informatik abgetreten wurde. Einen Sonderfall stellt auch die Fakultät für Verhaltens- und empirische Kulturwissenschaften dar, insofern die StuRa-Mitglieder der jeweiligen Studienfachschaften bei diesem Entsendungsverfahren über besondere Rechte verfügen.
◦ Er*Sie stimmt sich eng mit den sechs bis acht anderen studentischen Mitgliedern ab, um sicherzustellen, dass alle Studierenden in diesem Gremium mit einer Stimme sprechen und die studentischen Interessen trotz der repräsentativen Schieflage möglichst wirkungsvoll vertreten werden.
◦ Der Fakultätsrat tagt unter Ausschluss der Öffentlichkeit und verpflichtet alle seine Mitglieder zur Verschwiegenheit. Lediglich zu der Aussprache, die im Vorfeld eines Abwahlverfahrens gegen den*die Dekan*in anzusetzen wäre, müsste die Fakultätsöffentlichkeit zugelassen wird.
◦ Alle zwölf Fakultätsräte der Universität Heidelberg folgen dem Modell des sog. “Großen Fakultätsrats”. Von Gesetzes wegen ist jedoch auch ein alternatives Modell möglich – mit nur drei studentischen Wahlmitgliedern, aber auch einer Obergrenze an stimmberechtigten Professor*innen.
◦ Mindestens eine*r der studentischen Mitglieder soll Mitglied des Fakultätsrats ein.
◦ Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr, die aller anderen gewählten Kommissionsmitglieder vier Jahre.
[Weiter Informationen finden sich auch in diesem Merkblatt.]
» Worum geht es?
◦ Professor*innen können nicht einfach so angestellt werden, wie es etwa bei Mitarbeiter*innen in Administration und Verwaltung möglich ist. Bevor eine Stelle besetzt werden kann, muss ein vergleichsweise aufwendiges Berufungsverfahren durchgeführt werden, das u.a. in § 48 LHG geregelt ist.
◦ Einer zentralen Rolle in diesem Prozess kommt der jeweiligen Berufungskommission zu.
◦ Sie erstellt respektive billigt den Ausschreibungstext und legt die Medien fest, in denen die Ausschreibung veröffentlicht werden soll.
◦ Sie sichtet die eingegangen Bewerbungen, prüft sie auf Einschlägigkeit und grenzt den Kreis der Bewerber*innen Schritt für Schritt ein.
◦ Sie fordert die wichtigsten wissenschaftlichen Publikationen an und referiert bzw. diskutiert sie.
◦ Sie führt Auswahlgespräche mit Bewerber*innen und veranstaltet hochschulöffentliche Bewerbungsvorträge (“Vorsingen”) samt öffentlicher Aussprache. In der Regel werden nicht mehr als acht Personen eingeladen. Unterredungen, in denen die Bewerber*innen ausschließlich mit Studierenden (inklusive dem studentischen Kommissionsmitglied) interagieren und deren Fragen beantworten, sind in diesem Zuge ebenfalls Usus.
◦ Sie holt von auswärtigen Stellen vergleichende Gutachten ein, in der Regel für die letzten drei bis fünf verbliebenen Kandidat*innen.
◦ Am Ende stellt sie einen Berufungsvorschlag auf, der exakt drei Namen und eine konkrete Reihenfolge enthalten soll. Diese Liste wird an den Fakultätsrat sowie den Senat weitergereicht, der dem Vorschlag zustimmen muss und ggf. einen Ruf erteilt respektive entsprechende Berufungsverhandlungen in die Wege leitet.
◦ Die Zahl der Mitglieder und die exakte Zusammensetzung ist von Kommission zu Kommission unterschiedlich. In jedem Fall aber gehört ihr immer genau ein*e Vertreter*in der Studierenden an.
» Wie ist die personelle Lage?
◦ Die Bestellung und Besetzung einer Berufungskommission erfolgt durch das Rektorat, wobei dem Fakultätsrat ein Vorschlagsrecht zusteht.
◦ Teilweise erfolgt das in Abstimmung mit den studentischen Mitgliedern des Fakultätsrats, teilweise mit der jeweiligen Fachschaft.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Neben dem studentischen Mitglied gehören den Kommissionen an der Universität Heidelberg ein Mitglied des Fakultätsvorstands oder Rektorats, mindestens eine hochschulexterne sachverständige Person, zwei fachkundige Frauen, eine*n Vertreter*in des wissenschaftlichen Dienstes sowie – mit Stimmenmehrheit – Professor*innen an, davon mindestens zwei aus anderen Fakultäten. Hinzu kommen, mit beratender Stimme, eine Gleichstellungsbeauftragte sowie der*die Senatsberichterstatter*in.
◦ Jedes Mitglied der Berufungskommission hat jederzeit das Recht, die Bewerbungsunterlagen einzusehen.
◦ Die einzelnen Mitglieder der Berufungskommission können ein Sondervotum abgeben, das dem Berufungsvorschlag anzufügen ist.
◦ Das studentische Mitglied steht in regelmäßigem Austausch mit der jeweiligen Fachschaft, um die Bewerbungsvorträge und studentische Fragerunde zu organisieren respektive zu bewerben. Was die Interna des Bewerbungsverfahrens angeht, insbesondere Einzelheiten zu den eingegangenen Bewerbungen und den kommissionsinternen Diskussionen, ist es jedoch zu Verschwiegenheit verpflichtet.
» Worum geht es?
◦ Der Fachrat ist die fachbezogene Zusammenkunft der Mitglieder einer oder mehrerer Einrichtungen der Universität.
◦ Dieses Gremium gibt es nur in drei der zwölf Fakultäten: der Philosophischen Fakultät, der Neuphilologischen Fakultät sowie der Fakultät für Verhaltens- und Empirische Kulturwissenschaften.
◦ Er entwickelt und koordiniert Vorschläge und Konzepte zu Studium, Lehre und damit verbundenen Aufgaben innerhalb eines Fachs.
◦ Er entwirft und überarbeitet Zulassungs-, Studien- und Prüfungsordnungen sowie Modulhandbüchern.
◦ Er befasst sich mit dem Einsatz der für Studium und Lehre vorgesehenen Mittel und Räume, der Planung des Lehrangebots und der Lehrevaluation.
◦ Er unterstützt insbesondere das Direktorium und die Fakultät bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
◦ Er informiert die Mitglieder des Fachs über die Arbeit des Fachrats und über Möglichkeiten zur Mitarbeit.
◦ Er umfasst – abhängig vom jeweiligen Fach respektive der Anzahl der dort angesiedelten Professuren – zwischen drei und elf Mitgliedern, darunter ein bis drei Studierende.
» Wie ist die personelle Lage?
◦ Es gibt 39 Fachräte mit über 90 studentischen Mitgliedern.
◦ Die studentischen Mitglieder der Fachräte werden alle zwei Semester neu gewählt. Ob im Winter- oder Sommersemester, ist von Fach zu Fach unterschiedlich.
◦ Alle Mitglieder der Studienfachschaft sind grundsätzlich – aktiv wie passiv – wahlberechtigt.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Fachräte existieren seit Dezember 2010.
◦ Die reellen Befugnisse sind von Fach zu Fach völlig unterschiedlich.
◦ Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr, die aller anderen gewählten Kommissionsmitglieder in der Regel zwei Jahre. Einige Fachräte haben für weitere Mitgliedsgruppen eine einjährige Amtszeit
◦ Stellen sich weniger Personen zur Wahl, als Plätze vorhanden sind, bleiben die Plätze unbesetzt. Es kann jedoch nachgewählt werden.
◦ Gibt es mehr Kandidat*innen als Plätze, werden zugleich Stellvertreter*innen gewählt.
◦ Fachräte sind nicht mit Fachschaftsräten zu verwechseln: Erstere sind Gremien der akademischen Selbstverwaltung (und daher nicht nur mit Studierenden besetzt), letztere hingegen ein Organ der Studierendenvertretung.
◦ Gemäß Fachratssatzung sind die amtierenden studentischen Fachrät*innen für die Organisation der Wahl verantwortlich, also auch der nicht-studentischen Mitglieder. Um ihnen das Leben leichter zu machen, hat sich die Verfasste Studierendenschaft respektive die AG Wahlen dieser Aufgabe angenommen (obwohl sie, wie bereits ausgeführt, streng genommen nichts mit diesen Gremien zu tun hat).
◦ Die studentischen Mitglieder des Fachrats stehen in engem Austausch mit ihrer jeweiligen Fachschaft.
» Worum geht es?
◦ Die Prüfungsausschüsse sind für die Organisation und Durchführung von Prüfungen respektive für die durch die jeweilige Prüfungsordnung zugewiesenen Aufgaben zuständig.
◦ In der Regel gibt es für jedes Fach und jeden Abschluss einen eigenen Prüfungsausschuss.
◦ Er achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden.
◦ Er entscheidet über Prüfungsfristen, Härtefälle und Anrechnungen von Leistungen.
◦ Er bestellt die bei den Prüfungen mitwirkenden Prüfer*innen und Beisitzer*innen.
◦ Er gibt Anregungen zur Reform von Studienplan und Prüfungsordnung und kann zu allen die Prüfungen betreffenden Fragen angerufen werden.
◦ Neben (zumeist zwei) Professor*innen und (zumeist genau) einem*einer Vertreter*in der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen gehören ihm – mit beratender Stimme – (zumeist, aber nicht immer) auch ein studentisches Mitglied an.
» Wie ist die personelle Lage?
◦ Die Mitglieder eines Prüfungsausschusses werden vom Fakultätsrat bestellt.
◦ Teilweise erfolgt das in Abstimmung mit den studentischen Mitgliedern des Fakultätsrats, teilweise mit der jeweiligen Fachschaft.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Die konkrete Zusammensetzung sowie die Aufgaben des jeweiligen Prüfungsausschusses können von Fach zu Fach respektive von Abschluss zu Abschluss unterschiedlich sein. Auch sind Gemeinsame Prüfungsausschüsse möglich. Näheres regelt die jeweilige Prüfungsordnung (zumeist in § 5).
◦ Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt in der Regel ein Jahr, die aller anderen Ausschussmitglieder zwei Jahre.
◦ Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, der Abnahme von Prüfungen beizuwohnen.
◦ Das studentische Mitglied steht in regelmäßigem Austausch mit der jeweiligen Fachschaft, um etwaige Anregungen und Beschwerden aufzunehmen und weiterzuleiten. Was die Interna des Prüfungsausschusses angeht, ist es jedoch zu Verschwiegenheit verpflichtet.
» Worum geht es?
◦ Die Studienkommission (kurz: StuKo) ist ein beratendes Gremium auf Institutsebene und dem Fakultätsrat unmittelbar untergeordnet.
◦ Zu ihren Aufgaben gehört gemäß § 26 LHG insbesondere, Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Gegenständen und Formen des Studiums sowie zur Verwendung der für Studium und Lehre vorgesehenen Mittel zu erarbeiten.
◦ Hierzu zählen beispielsweise die Überarbeitung von Zulassungs-, Studien- und Prüfungsordnungen sowie Modulhandbüchern, aber auch die Verwendung dezentraler Qualitätssicherungsmittel oder die Mitarbeit bei der (Re-)Akkreditierung von Studiengängen.
◦ Zudem wirkt sie an der Evaluation der Lehre mit.
◦ Sie umfasst bis zu zehn Mitglieder, darunter vier Studierende.
» Wie ist die personelle Lage?
◦ Die vier studentischen Mitglieder einer Studienkommission werden vom Fakultätsrat bestellt, meistens auf Vorschlag der studentischen Mitglieder der Fakultätsräte und oft auf vorausgehenden Vorschlag aus der jeweiligen Fachschaft
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Mindestens eine*r der studentischen Mitglieder soll Mitglied des Fakultätsrats ein.
◦ Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr, die aller anderen gewählten Kommissionsmitglieder vier Jahre.
◦ Die genaue Anzahl der Studienkommissionen ist von Fakultät zu Fakultät unterschiedlich: Während es etwa an der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften nur eine Studienkommission gibt, gibt es an der Fakultät für Biowissenschaften gleich derer vier.
◦ An Fakultäten mit vielen Fächern kann in Studienkommission(en) oder dem Fakultätsrat nicht sinnvoll über fachliche Detailfragen beraten werden. Genau aus diesem Grund wurden an der Philosophischen Fakultät, der Neuphilologischen Fakultät sowie der Fakultät für Verhaltens- und Empirische Kulturwissenschaften im Jahre 2010 die sog. Fachräte eingeführt, um die Entscheidungen der Studienkommission bzw. des Fakultätsrats auf Fachebene vorzubereiten.
◦ Die reellen Befugnisse sind von Fach zu Fach völlig unterschiedlich.
◦ Ein verbrieftes Vorschlagsrecht für die studentischen Vertreter*innen gibt es nicht. Mancherorts erfolgt die Bestellung in enger Absprache mit den studentischen Mitgliedern des Fakultätsrat, mancherorts wird den Fachschaften ein gewichtiges Mitsprache- und Vorschlagsrecht eingeräumt.
◦ Ein Ausnahmefall stellt die Studienkommission Geographie dar: Ihre studentischen Mitglieder werden einmal pro Jahr in einer Vollversammlung ihrer Studierenden gewählt.
◦ Die studentischen Mitglieder der Studienkommission stehen in engem Austausch mit ihrer jeweiligen Fachschaft und den studentischen Mitgliedern des Fakultätsrats.
» Worum geht es?
◦ Beim “Universitätsrat” handelt es sich um den Hochschulrat der Universität Heidelberg, also eine Art Aufsichtsrat.
◦ Er beaufsichtigt die Geschäftsführung des Rektorats.
◦ Er begleitet die Hochschule, nimmt Verantwortung in strategischer Hinsicht wahr und entscheidet über die Struktur- und Entwicklungsplanung.
◦ Er schlägt Maßnahmen vor, die der Profilbildung und der Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit dienen, und bestellt Wirtschaftsprüfer:innen.
◦ Er nimmt gegenüber dem Wissenschaftsministerium zu strategischen Angelegenheiten der Hochschule Stellung.
◦ Er wählt in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Senat die hauptamtlichen Mitglieder des Rektorats (also: Rektor:in und Kanzler:in) und entsendet zwei Mitglieder in die jeweiligen Findungskommissionen.
◦ Er muss mindestens viermal im Jahr einberufen werden und tagt grundsätzlich nichtöffentlich (auch wenn ihm der Gesetzgeber bei nahezu allen Fragen gestattet, die Hochschulöffentlichkeit zuzulassen). Die Mitglieder unterliegen der Pflicht zur Verschwiegenheit, die auch nach auch nach Beendigung ihrer Amtszeit fortbesteht.
◦ Er besteht aus sechs externen sowie fünf universitätsinternen Mitgliedern, wozu als beratende Mitglieder noch die Gleichstellungsbeauftragte der Universität Heidelberg, die Mitglieder des Rektorats sowie ein:e Vertreter:in des Wissenschaftsministeriums hinzukommen.
◦ Die Amtszeit der Mitglieder beträgt drei Jahre.
◦ Sie werden von einer Findungskommission ausgewählt und von dem:der Wissenschaftsminister:in bestellt.
» Wie ist die personelle Lage?
Dem Universitätsrat gehört – als stimmberechtigtes, internes Mitglied – auch ein Studierender an, dessen Amtszeit im Oktober 2023 begann. Die nächste Wahl steht also 2026 an.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Die Verfasste Studierendenschaft nimmt gewohnheitsmäßig ein informelles Vorschlagsrecht für ein Mitglied des Universitätsrats wahr, das sie der jeweiligen Findungskommission unterbreitet.
◦ Üblicherweise bestimmt der Studierendenrat eine*n einzige*n Kandidat:in, hat allerdings auch schon eine Liste mit mehreren Vorschlägen vorlegt.
◦ Es gibt weder ein verbrieftes Anrecht darauf, dass der Vorschlag der Studierendenschaft von der Findungskommission akzeptiert wird, noch eine verbindliche rechtliche Vorgabe, dass überhaupt irgendein*e Studierende*r Mitglied des Universitätsrats sein muss.
◦ Die externen Hochschulratsmitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung, die internen Mitglieder nicht.
◦ Die Wahl der hauptamtlichen Rektoratsmitglieder sowie die Erörterung des Jahresberichts des Rektors*/der Rektor*in, was jeweils in gemeinsamer Sitzung mit dem Senat geschieht, stellen zwingende Ausnahmen von der grundsätzlichen Nichtöffentlichkeit dar. Hier muss die Hochschulöffentlichkeit zugelassen werden.
» Worum geht es?
◦ Das Kompetenz- und Sprachenzentrum der Universität Heidelberg „heiSKILLS“ wurde im Dezember 2021 gegründet.
◦ Es umfasst die fünf Abteilungen Career Service, Hochschuldidaktik, Schlüsselkompetenzen, Wissenschaftliche Weiterbildung sowie das Zentrale Sprachlabor.
◦ Es hat die wesentliche Aufgabe, die nicht-fachlichen Angebote im überfachlichen Kompetenzbereich zu bündeln, ihre Sichtbarkeit zu erhöhen und so den Zugriff auf sie zu erleichtern.
◦ Es soll außerdem die Abstimmung zwischen den Interessen und Bedürfnissen der verschiedenen Zielgruppen verbesssern und mit Blick darauf die bestehenden Angebote optimieren.
◦ Um heiSKILLS bei dieser Aufgabe strategisch zu begleiten, wurde ein Lenkungsausschuss ins Leben gerufen.
◦ Er spricht Empfehlungen für neue Angebote und Themenfelder von Interesse und Bedeutung aus.
◦ Er tagt zweimal im Jahr.
◦ Er umfasst elf Mitglieder, darunter auch zwei Studierende.
» Wie ist die personelle Lage?
◦ Die beiden Plätze als ordentliche Mitglieder sind zurzeit besetzt.
◦ Grundsätzlich ist zudem noch ein Posten als offizielle*r Stellvertreter*in vorgesehen. Dieser ist derzeit unbesetzt.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Dem Beirat gehören auch zwei Prorektor*innen, drei Professor*innen, zwei Dezernent*innen, ein externes Mitglied und die geschäftsführende Direktorin von heiSKILLS an.
◦ Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr.
◦ Sie arbeiten eng mit dem Arbeitskreis Lehre und Lernen, dem LeLe-Referat sowie betroffenen Fachschaften zusammen und bereiten die Sitzungen idealerweiser gemeinsam nach und vor.
» Worum geht es?
◦ Problemfälle von Mobbing, Stalking, Diskriminierung und sexueller Belästigung, die nicht von den verantwortlichen Stellen der Universität (also Institutsleitungen, Personaldezernat, Gleichstellungsbeauftragte etc.) geklärt werden können, werden in der Rektoratskommission Partnerschaftliches Verhalten verhandelt.
◦ Betroffene und Vorgesetzte können sich an die verantwortlichen Stellen wenden, wenn die Lösung eines Problems oder die Bereinigung eines Konflikts direkt zwischen den Beteiligten nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Die Betroffenen entscheiden mit über den Verfahrensverlauf.
◦ Studierende und Lehrende können ebenso zu diesen Betroffenen zählen wie z.B. Angestellte, im Auftrag der Universität tätige externe Personen sowie Gastwissenschaftler*innen.
◦ Maßgeblich für die Arbeit der Kommission ist die Senatsrichtlinie „Partnerschaftliches Verhalten“, die u.a. definiert, was als sexuelle Belästigung, Mobbing, Stalking oder Diskriminierung zu fassen ist, und einen Katalog möglicher Maßnahmen bei einschlägigem Fehlverhalten beinhaltet.
◦ Die Kommission umfasst acht Mitglieder, darunter eine*n Vertreter*in der Studierenden.
» Wie ist die personelle Lage?
◦ Der studentische Sitz in dieser Kommission ist derzeit besetzt.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Es handelt sich um keine Senats-, sondern eine Rektoratskommission, sodass die genauen rechtlichen Bestimmungen dieses Gremiums sogar noch opaker sind.
◦ Auch wie es um das informelle Vorschlagsrecht der Verfassten Studierendenschaft bestellt ist, ist unklar.
◦ Versuche, mehr über den Status Quo und die Zukunft dieser Kommission zu erfahren, blieben zuletzt erfolglos.
» Worum geht es?
◦ 2 Mitglieder – aber nur Doktorand*innen. Das Council for Graduate Studies formuliert, unbeschadet der Zuständigkeiten anderer Gremien der Universität, Empfehlungen und Richtlinien zur Ausbildung von Doktorand*innen. Es tagt einmal im Semester. Die Doktoranden, nach Möglichkeit aus verschiedenen Fields of Focus, werden vom Senat auf Vorschlag des Vorstands des Doktorandenkonvents für ein Jahr gewählt. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich.
» Worum geht es?
◦ Das AI-Board wurde 2024 eingerichtet
◦ Es hat drei studentische Mitglieder, alle Plätze wurden im Juli 2024 besetzt.
◦ Weitere Informationen findet du bald hier, aber bis dahin lies diesen Beitrag.
» Worum geht es?
◦ Der AK Krisenmanagement wurde 2024 als Reaktion auf einen Amoklauf 2022 eingerichtet
◦ Es hat ein studentisches Mitglied, alle Plätze sind besetzt.
◦ Weitere Informationen findet du bald hier, aber bis dahin lies diesen Beitrag.
4EU+ – Gremien der Uni:
» Worum geht es?
◦ Bei der “4EU+ European University Alliance” handelt es sich um einen länderübergreifenden strategischen Zusammenschluss von sechs europäischen Universitäten.
◦ Der Zusammenschluss wurde ursprünglich als “4EU” im März 2018 von den Universitäten Prag, Heidelberg, Warschau und der Pariser Sorbonne gegründet. Im Oktober 2018 kamen die Universitäten Mailand sowie Kopenhagen (und damit auch das “+” im Namen) dazu.
◦ Ziel der Allianz ist eine verstärkte Zusammenarbeit in den Bereichen Studium, Lehre, Forschung, Transfer und Verwaltung. Es sollen “neue gemeinsame Infrastrukturen” geschaffen werden, die “Studierende, Lehrende und Forschende der Partneruniversitäten nahtlos miteinander verbinden” – u.a. auch universitätsübergreifende Studiengänge.
◦ Die konkrete Governance-Struktur befindet sich noch im Konstitutionsprozess. Gerade was die genaue Anzahl der studentischen Vertreter:innen in den einzelnen Gremien, ihre Rechte und Befugnisse sowie deren Auswahl-/Entsendungsverfahren betrifft, ist vieles noch unklar.
◦ Ein Gremium, das sich erst im November 2020 konstituiert hat, ist das “4EU+ Academic Council”.
◦ Es berät das Governing Board sowie das Management Committee bei allen Projekten und Planungen.
◦ Es achtet darauf, dass – den 4EU+ core values entsprechend – in allen Aktivitäten im Zusammenhang mit dieser Universitätsallianz die Rolle der Studierenden sichergestellt ist.
◦ De facto ist das Academic Council das wichtigste Organ, wenn es darum geht, wie Studierende Einfluss ausüben können.
◦ Das Gremium besteht aus jeweils fünf Vertreter:innen der sechs beteiligten Universitäten, darunter jeweils auch bis zu zwei stimmberechtigte studentische Mitglieder.
◦ Die Amtszeit beträgt jeweils zwei Jahre.
◦ Umstritten ist, wer für die Entsendung zuständig ist und ob die studentischen Mitglieder zwingend dem Senat der Universität Heidelberg angehören müssen.
◦ In seiner 121. Sitzung hat der StuRa – als das wichtigste Organ der gesetzlich vorgesehenen Vertretung der Studierenden der Universität Heidelberg – den Anspruch untermauert, für die Auswahl der studentischen Mitglieder zuständig zu sein, und ein entsprechendes Entsendungsverfahren beschlossen.
» Wie ist die personelle Lage?
◦ Die Lage ist verzwickt. Es ist unklar, wer noch im Amt ist (und wer davon noch an der Uni Heidelberg ist), wer zusätzlich von anderer Stelle benannt wurde… wir arbeiten dran, das rauszufinden.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Über den AK 4EU+ ist auch nicht-mandatierten Studierenden die Mitarbeit möglich, insbesondere was die Beratung und Vernetzung mit den anderen Studierendenschaften angeht.
◦ Mittel- bis langfristig dürften Studierende auch in einigen anderen 4EU+-Gremien Mitbestimmungsrechte erhalten, etwa dem “Governing Board” oder den “Working Groups”. Um wie viele Plätze es sich handeln, welche Kompetenzen man ihnen zugestehen und wie das jeweilige Auswahl-/Entsendungsverfahren konkret ausgestaltet sein wird, ist derzeit jedoch noch nicht bekannt respektive wird noch verhandelt.
◦ Ähnliches gilt für die “Flagships”, also die interdisziplinären Forschungsprojekte/Cluster, wo allerdings eher die praktisch-wissenschaftlichen Mitwirkungsmöglichkeiten für Studierende im Vordergrund stehen werden.
» Worum geht es?
◦ Bei der “4EU+ European University Alliance” handelt es sich um einen länderübergreifenden strategischen Zusammenschluss von sechs europäischen Universitäten.
◦ Der Zusammenschluss wurde ursprünglich als “4EU” im März 2018 von den Universitäten Prag, Heidelberg, Warschau und der Pariser Sorbonne gegründet. Im Oktober 2018 kamen die Universitäten Mailand sowie Kopenhagen (und damit auch das “+” im Namen) dazu.
◦ Ziel der Allianz ist eine verstärkte Zusammenarbeit in den Bereichen Studium, Lehre, Forschung, Transfer und Verwaltung. Es sollen “neue gemeinsame Infrastrukturen” geschaffen werden, die “Studierende, Lehrende und Forschende der Partneruniversitäten nahtlos miteinander verbinden” – u.a. auch universitätsübergreifende Studiengänge.
◦ Die konkrete Governance-Struktur befindet sich noch im Konstitutionsprozess. Gerade was die genaue Anzahl der studentischen Vertreter:innen in den einzelnen Gremien, ihre Rechte und Befugnisse sowie deren Auswahl-/Entsendungsverfahren betrifft, ist vieles noch unklar.
◦ Ein Gremium, das sich hingegen bereits konstituiert und im Juli 2020 seine Arbeit aufgenommen hat, ist das “4EU+ Student Committee”.
◦ Derzeit besteht seine wesentliche Aufgabe darin, den Konstitutionsprozess zu begleiten, die Studierendenschaften untereinander zu vernetzen und sicherzustellen, dass die studentischen Interessen hierbei nicht zu kurz kommen.
◦ Das Gremium besteht aus jeweils zwei Studierenden der sechs beteiligten Universitäten.
◦ Die beiden Vertreter:innen der Universität Heidelberg werden von der Verfassten Studierendenschaft entsandt.
» Wie ist die personelle Lage?
◦ unklar
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Über den AK 4EU+ ist auch nicht-mandatierten Studierenden die Mitarbeit möglich, insbesondere was die Beratung und Vernetzung mit den anderen Studierendenschaften angeht.
◦ Mittel- bis langfristig dürften Studierende auch in einigen anderen 4EU+-Gremien Mitbestimmungsrechte erhalten, etwa dem “Governing Board” oder den “Working Groups”. Um wie viele Plätze es sich handeln, welche Kompetenzen man ihnen zugestehen und wie das jeweilige Auswahl-/Entsendungsverfahren konkret ausgestaltet sein wird, ist derzeit jedoch noch nicht bekannt respektive wird noch verhandelt.
◦ Ähnliches gilt für die “Flagships”, also die interdisziplinären Forschungsprojekte/Cluster, wo allerdings eher die praktisch-wissenschaftlichen Mitwirkungsmöglichkeiten für Studierende im Vordergrund stehen werden.
» Worum geht es?
◦ Das 4EU+ Executive Committee ist das Koordinationsorgan des Student Committees.
◦ Es bereitet Agenden und Treffen vor.
◦ Es kommuniziert mit anderen Organen, insbesondere dem (nicht-studentischen) Management Committee.
» Wie ist die personelle Lage?
◦ Derzeit ist der studentische Platz in diesem Gremium vermutlich besetzt.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
Eigentlich nichts. Grundsätzlich gilt all das, was schon im obigen Beitrag zum 4EU+ Student Committee aufgeführt wurde.
Lehramtsgremien der Universität
» Worum geht es?
◦ Der Lenkungsausschuss ist ein hochschulübergreifendes Gremium, in dem neben der HSE die Dekan*innen der Lehramtsfächer und Studierende von Universität und Pädagogischer Hochschule vertreten sind.
◦ Der Lenkungsausschuss trat 2021 als institutionalisiertes Gremium an die Stelle der AG Master of Education, die sich seit 2016 mit der Entwicklung und Einführung des Masters of Education beschäftigt hat. Die Institutionalisierung war eine Auflage aus dem Akkreditierungsverfahren des Studiengangs. Im Gegensatz zur AG Master nimmt der Lenkungsausschuss aber auch die Lehramtsstudierenden im polyvalenten Bachelor in den Blick.
◦ Im Lenkungsausschuss bespricht man allgemeine Entwicklungen des Lehramtsstudiums in Heidelberg (mit Fokus auf hochschulübergreifende Bereiche).
◦ Besonders geht es um die Verschränkungsmodule (dazu gibt es auch eine extra Unter-AG), Evaluationen, Qualitätssicherung und -entwicklung sowie die Kooperation der Hochschulen.
◦ Der Lenkungsausschuss bereitet Entscheidungen für die hochschulinternen Gremien beider Hochschulen vor und hat insofern bedeutenden Einfluss auf das Lehramtsstudium in Heidelberg.
» Wie ist die personelle Lage?
◦ Die beiden Plätze für Mitglieder und einer der zwei Plätze für stellvertretende Mitglieder sind besetzt.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Geplant ist im Regelfall nur eine Sitzung pro Semester, zu besonderen Anlässen (z.B. Akkreditierung/Monitoring) weitere.
◦ Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr. Sie beginnt zum 1. April eines Jahres. Mitglieder sollen aus lehramtsbezogenen Fächern/Studiengängen stammen.
◦ Sie arbeiten eng mit dem Lehramtsreferat, mit betroffenen Fachschaften und Gremienmitgliedern sowie mit den studentischen Vertreter*innen der Pädagogischen Hochschule zusammen. Nach Möglichkeit bereiten sie die Sitzungen gemeinsam vor.
» Worum geht es?
◦ Die Heidelberg School of Education (HSE) wurde im Juni 2015 als gemeinsame hochschulübergreifende Einrichtung der Universität Heidelberg und der Pädagogischen Hochschule Heidelberg gegründet. Sie stellt das institutionelle, strategische und ideelle Zentrum der kooperativen Lehrerbildung am Standort Heidelberg dar.
◦ Der HSE-Rat befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der HSE.
◦ Er berät das Direktorium in fachlicher Hinsicht und bringt Vorschläge zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit beider Hochschulen in der Lehrer*innenbildung ein.
◦ Er entscheidet über die Aufnahme von Mitgliedern, die Dauer oder Verlängerung befristeter Mitgliedschaften sowie ggf. über den Ausschluss von Mitgliedern.
◦ Er tritt mindestens zweimal pro Semester zusammen. Amtsbeginn ist zum 1. April eines Jahres.
◦ Dem HSE-Rat gehören mehr als 30 Mitglieder von Universität und Pädagogischer Hochschule an, darunter auch zwei Studierende der Universität Heidelberg.
» Wie ist die personelle Lage?
◦ Die beiden Plätze für Mitglieder und ein Platz für stellvertretende Mitglieder sind derzeit besetzt.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Dem HSE-Rat gehören auch zwei Studierende der Pädagogischen Hochschule an.
◦ Gemäß seiner Satzung gehören diesem Gremium überdies die beiden Mitglieder des Direktoriums, je ein*e Studiendekan*in/Professor*in der unmittelbar beteiligten Fakultäten, sechs akademische Mitarbeiter*innen, zwei weitere Mitarbeiter*innen der HSE sowie die Sprecher*innen der fünf heiEDUCATION-Cluster an. Als beratende Mitglieder wirken überdies die Cluster-Koordinator*innen sowie die Mitglieder der Geschäftsführung mit.
◦ Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr.
◦ Sie sollen aus lehramtsbezogenen Fächern stammen.
◦ Sie arbeiten eng mit dem Lehramtsreferat, mit betroffenen Fachschaften und Gremienmitgliedern sowie mit den studentischen Vertreter*innen der Pädagogischen Hochschule zusammen. Nach Möglichkeit bereiten sie die Sitzungen gemeinsam vor.
Gremien des Studierendenwerks:
» Worum geht es?
◦ Das Studierendenwerk Heidelberg ist eine eigenständige Anstalt öffentlichen Rechts zur sozialen Betreuung und Förderung von knapp 50.000 Studierenden.
◦ Neben der Ruprecht-Karls-Universität zählen hierzu auch die Studierenden der Pädagogischen Hochschule, der Hochschule für Jüdische Studien sowie der Hochschule für Kirchenmusik Heidelberg. Hinzu kommen noch die Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen, die Hochschule Heilbronn mit den Standorten Künzelsau und Schwäbisch Hall sowie Einrichtungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Mosbach, Bad Mergentheim und Heilbronn.
◦ Die Vertretungsversammlung ist eine Art Jahreshauptversammlung des Studierendenwerks.
◦ Sie tagt üblicherweise einmal im Jahr in öffentlicher Sitzung.
◦ Sie beschließt die Satzung des Studierendenwerks sowie deren Änderungen.
◦ Sie wird von der Geschäftsführung über die Arbeit des Studierendenwerks informiert, nimmt den Jahresbericht sowie den Jahresabschluss entgegen und erörtert diesen.
◦ Sie wählt die Mitglieder des Verwaltungsrats.
» Wie ist die personelle Lage?
◦ Der StuRa entsendet bis zu sieben Mitglieder in die Vertretungsversammlung und bestimmt bis zu sieben Stellvertreter*innen.
◦ Die sieben Plätze der ordentlichen Mitglieder sind gegenwärtig besetzt.
◦ Die sieben Plätze für Stellvertreter*innen sind besetzt.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Im Vorfeld einer Vertretungsversammlung bemühen sich die Vertreter*innen der Verfassten Studierendenschaft der Universität Heidelberg darum, sich mit den studentischen Mitgliedern der anderen Hochschulen/Einrichtungen abzustimmen, damit sie allesamt mit einer Stimme sprechen und die studentischen Interessen möglichst wirkungsvoll vertreten werden.
◦ Die Mitglieder der Vertretungsversammlung sind jedoch nicht an Weisungen gebunden.
◦ Sie arbeiten überdies eng mit dem StuWe-Referat zusammen und bereiten die Sitzungen gemeinsam mit ihm und interessierten Referent*innen vor.
◦ Auf ihren Wunsch hin werden die StuWe-Referent*innen dem StuRa zur Wahl in die Vertretungsversammlung des Studierendenwerkes vorgeschlagen.
◦ Der Vertretungsversammlung gehören kraft Amtes die hauptberuflichen Rektorats- oder Vorstandsmitglieder, Verwaltungsdirektor*innen respektive Geschäftsführer*innen der jeweiligen Hochschulen/Einrichtungen an.
◦ Hinzu kommen, von jeder Hochschule/Einrichtung, eine gewisse Zahl an hauptberuflichen Lehrkräften und Studierenden.
◦ Die genaue Anzahl dieser Wahlmitglieder bestimmt sich nach der Größe ihrer Hochschule/Einrichtung: Bei bis zu 3000 Studierenden besteht die Delegation aus einer Lehrkraft und einem:einer Studierenden, bei bis zu 7000 Studierenden aus zwei plus drei, bei bis zu 14000 Studierenden aus drei plus fünf und – wie im Falle der Universität Heidelberg – bei mehr als 14000 Studierenden aus jeweils vier Lehrkräften und sieben Studierenden.
◦ Die delegierten Hochschullehrer*innen und ihre Stellvertreter*innen werden vom Senat gewählt, wobei die Studierenden hierbei nicht wahlberechtigt sind.
◦ Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr, die aller anderen gewählten Mitglieder zwei Jahre.
◦ Die Amtszeit beginnt jeweils zum 15. März eines Jahres und endet am 14. März des Folgejahres
◦ Hier findet ihr die Satzung des Studierendenwerks.
» Worum geht es?
◦ Das Studierendenwerk Heidelberg ist eine eigenständige Anstalt öffentlichen Rechts zur sozialen Betreuung und Förderung von knapp 50.000 Studierenden.
◦ Neben der Ruprecht-Karls-Universität zählen hierzu auch die Studierenden der Pädagogischen Hochschule, der Hochschule für Jüdische Studien sowie der Hochschule für Kirchenmusik Heidelberg. Hinzu kommen noch die Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen, die Hochschule Heilbronn mit den Standorten Künzelsau und Schwäbisch Hall sowie Einrichtungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Mosbach, Bad Mergentheim und Heilbronn.
◦ Der Verwaltungsrat ist das Aufsichtsgremium des Studierendenwerks.
◦ Er ernennt, entlässt, überwacht und berät den*die Geschäftsführer*in.
◦ Er genehmigt den Wirtschaftsplan und Jahresabschluss und bestellt Wirtschaftsprüfer*innen.
◦ Er erlässt die Beitragsordnung.
◦ Er muss außergewöhnlichen Rechtsgeschäften, Maßnahmen und Regelungen zustimmen, z.B. der Aufnahme von Krediten, Übernahme von Bürgschaften und Gründung von Unternehmen.
◦ Er umfasst zehn ordentliche Mitglieder, darunter seit 2021 vier Studierende (zuvor drei).
» Wie ist die personelle Lage?
◦ Die studentischen Vertreter*innen werden von den studentischen Mitgliedern der Vertretungsversammlung vorgeschlagen.
◦ Die Vertretungsversammlung tagt in der Regel einmal jährlich in der Vorlesungszeit des Sommersemesters. Auf der letzten Sitzung 2021 wurden vier studentische Mitglieder und Stellvertreter*innen in den Verwaltungsrat gewählt, darunter je zwei Studierende der Universität Heidelberg.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Die vier Studierenden müssen mindestens zwei verschiedenen Einrichtungen angehören.
◦ Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr, die aller anderen gewählten Mitglieder drei Jahre.
◦ Neben den studentischen Vertreter*innen gehören dem Verwaltungsrat auch drei Hochschulleiter*innen sowie drei externe Sachverständige an.
◦ Hinzu kommen, mit jeweils beratender Stimme, ein*e Vertreter*in des Wissenschaftsministeriums, der*die Personalratsvorsitzende sowie der*die Geschäftsführer*in.
◦ Die Amtszeit beginnt üblicherweise am 15. Oktober. Ist bei Ablauf der Amtszeit noch kein neues Mitglied gewählt, so bleiben die bisherigen Mitglieder kommissarisch im Amt.
◦ Der Verwaltungsrat tagt zweimal jährlich in nichtöffentlicher Sitzung.
◦ Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind nicht an Weisungen gebunden.
◦ Die studentischen Mitglieder stimmen sich untereinander ab, damit die Studierenden in diesem Gremium möglichst mit einer Stimme sprechen und studentischen Interessen wirkungsvoll vertreten.
◦ Die studentischen Mitglieder tauschen sich auch mit den jeweiligen Studierendenvertretungen aus, um Anregungen und Beschwerden aufzunehmen und weiterzuleiten. Was die Interna des Verwaltungsrats angeht, sind sie jedoch zu Verschwiegenheit verpflichtet.
» Worum geht es?
◦ Bundesweit gibt es 57 Studierendenwerke. Sie betreuen mehr als 2,5 Millionen Studierende von über 300 Hochschulen in circa 200 Hochschulstädten und kümmern sich um deren soziale, wirtschaftliche, kulturelle und gesundheitliche Förderung.
◦ Das Deutsche Studentenwerk (DSW) ist ihr freiwilliger, bundesweiter Zusammenschluss, der u.a. die sozialen Interessen der Studierenden und Studierendenwerke gegenüber der Politik, der Öffentlichkeit sowie den Spitzenverbänden von Hochschulen und Wissenschaft vertritt, seine Expertise in die Gesetzgebung von Bund und Ländern einbringt und die einzelnen Studierendenwerke zu Themen ihrer täglichen Arbeit schult und berät.
◦ Beim Studierendenrat handelt es sich um eines seiner beratenden Gremien, das ausschließlich aus Studierenden besteht.
◦ Er wird üblicherweise zweimal jährlich einberufen.
◦ Er berät die Organe des Vereins in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung und berichtet auf der Mitgliederversammlung.
◦ Er arbeitet an politischen Beschlüssen mit und bringt dabei die studentische Perspektive ein.
◦ Er wählt bis zu fünf Sprecher*innen und entsendet Delegierte.
» Wie ist die personelle Lage?
◦ Jedes der 57 Studierendenwerke entsendet – aus dem Kreis der studentischen Mitglieder seiner Organe – genau eine*n Vertreter*in in den Studierendenrat.
◦ Der Sitz des Studierendenwerks Heidelberg ist derzeit besetzt.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Der Studierendenrat des DSW wurde Ende 2003 eingerichtet. Seine konstituierende Sitzung fand im Mai 2004 statt.
◦ Der DSW verfügt über noch über eine Reihe anderer Gremien, in denen Studierende vertreten sein können oder sogar müssen. In der Mitgliederversammlung ist ihre Mitgliedschaft empfohlen, in Verbandsrat, Kuratorium und den verschiedenen Fachausschüssen sogar zwingend.
◦ Der*Die Vertreter*in des Studierendenwerks Heidelberg steht im Austausch mit den jeweiligen Studierendenvertretungen, um Anregungen und Beschwerden aufzunehmen und weiterzuleiten. Eine Studentin der Uni Heidelberg ist Mitglied im Beirat der IBS (Informationsstelle Studium und Behinderung).
◦ Hier findet ihr die Satzung des Studierendenwerks.
Ausschüsse der Stadt Heidelberg:
» Worum geht es?
◦ Der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung beobachtet, analysiert und kritisiert die Entwicklung mitgestaltender Bürgerbeteiligung in Heidelberg und leitet Schlussfolgerungen für die Weiterentwicklung ab.
◦ Er veranstaltet regelmäßig sog. „Werkstattgespräche“, bei denen Vertreter*innen ausgewählter Projekte eingeladen werden, um aus der Praxis zu berichten.
◦ Er führt regelmäßig Evaluationen durch.
◦ Er tagt circa zweimal jährlich in öffentlicher Sitzung.
◦ Er setzt sich aus fünf Mitgliedern des Heidelberger Gemeinderats, fünf Mitgliedern der städtischen Verwaltung sowie acht Vertreter*innen aus der Bürger*innenschaft zusammen, wozu auch ein stimmberechtigter “Gemeinsame/r Vertreter/in der Studierendenräte der Stadt Heidelberg” zählt.
» Wie ist die personelle Lage?
◦ Der StuRa hat in seiner 159. und 161. Sitzung jeweils einen Studierenden in den AK Bürgerbeteiligung entsandt.
◦ Grundsätzlich sind überdies noch ein (zweiter) Platz als offizielle Stellvertretung vorgesehen, die (ebenfalls) mit beratender Stimme an allen Sitzungen teilnehmen darf. Dieser Sitz ist derzeit unbesetzt.
» Was gilt es sonst noch zu wissen?
◦ Die vorgesehene Amtszeit aller Vertreter*innen aus der Bürger*innenschaft beträgt zweieinhalb Jahre. Anschließend kann das Mitglied bzw. die entsendende Gruppe selbst entscheiden, ob es die Mitgliedschaft verlängern möchte oder in diesem Gremium ersetzt wird.
◦ Bei den Mitgliedern des Gemeinderats sowie der Verwaltung beträgt diese Zeitspanne fünf Jahre.
◦ Obgleich schon im November 2013 gegründet, gehören dem AK Bürgerbeteiligung erst seit 2019 auch ein*e Vertreter*in der Studierenden an, infolge einer vom Gemeinderat beschlossenen Erweiterung.
◦ Der AK Bürgerbeteiligung wird gegenwärtig von einem externen Sachverständigen geleitet, genauer gesagt dem Gründungsdirektor des Berliner Instituts für Partizipation (bipar).
https://www.heidelberg.de/hd/HD/Rathaus/Arbeitskreis+Buergerbeteiligung.html
Siehe außerdem: Die Gremien der landes- bzw. bundesweiten studentischen Dachverbände LaStuVe & fzs, aber z.B. auch des Bundesverbandes ausländischer Studierender (BAS) – und natürlich: unsere AGs & AKs.