Der Fachrat
Der Fachrat ist die fachbezogene Zusammenkunft aller Statusgruppen einer oder mehrerer Einrichtungen der Universität. Er entwickelt Vorschläge und Konzepte zu Studium, Lehre und damit verbundene Aufgaben innerhalb eines Fachs.
Der Fachrat existiert in den Fächern der Neuphilologischen Fakultät, der Philosophischen Fakultät sowie der Fakultät für Verhaltens- und Empirische Kulturwissenschaften. In ihm werden fachbezogen Themen wie das Lehrangebot, Prüfungsordnungen oder Evaluationen besprochen. Seine Mitglieder werden direkt gewählt oder sind – z.B. wenn es ein einem Fach weniger als vier Professor*innen/Akademische Mitarbeiter*innen oder Mitarbeiter*innen in Administration und Technik gibt – kraft Amtes Mitglied.
- Flyer zum Fachrat auf Farsi
- Warum Fachrat – Anregungen und Überlegungen zur Arbeit im Fachrat
- Merkblatt für neue Fachratsmitglieder
- Fachratssatzung (aus dem Mitteilungsblatt des Rektors) – hier als Faltblatt.
Zusammensetzung der Fachräte
Eine Übersicht über die jeweils aktuellen Mitglieder der Fachräte findet sich auf der Seite der Wahlergebnisse – dort finden sich auch nach der Wahl die Wahlergebnisse.
==> Wahlergebnisse
Informationen zur Fachratswahl und zur Kandidatur
- Wahlenseite mit allgemeinen Informationen
Anmeldung einer Fachratswahl (mit weiteren Informationen zur Durchführung)
Die Studierenden wählen per Urnenwahl, die von den Fachschaften durchgeführt werden, die übrigen Gruppen per Briefwahl, die die AG Fachrat durchführt. Die rohen Verzeichnisse für die Wahlen werden von der Zentralen Univerwaltung erstellt, die AG Fachrat stellt daraus die Wählerverzeichnisse für die einzelnen Fächer zusammen.
Das Formular für die Kandidatur wird online erzeugt und muss dann ausgedruckt und unterschrieben werden (bei Problemem einfach nochmal erzeugen, “Doppelkandidaturen” werden von der AG Fachrat bereinigt): Formular zur Kandidatur
Welche Fächer haben einen Fachrat?
Betroffen sind nur Fakultäten mit vielen Fächern, also die Philosophische und Neuphilologische Fakultät sowie die Fakultät für Verhaltens- und Empirische Kulturwissenschaften. Eine Liste aller Fächer findet sich in den Wahlergebnissen . An Fakultäten mit bis zu drei Fächern, wie z.B. der Fakultät mit Chemie- und Geowissenschaften gibt es fachbezogene Studienkommissionen für die einzelnen Fächer. Daher braucht man dort, wie an den Fakultäten, an denen nur ein Fach studiert wird, wie der Theologischen Fakultät, wo die Fach- und Fakultätsebene zusammenfallen, keinen Fachrat. An der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften gibt es nur eine Studienkommission, aber fachbezogene Fragen werden in informellen Absprachen im Vorfeld fachintern geklärt.
Was macht der Fachrat konkret?
Aufgaben des Fachrats sind:
- Entwurf und Überarbeitung von Zulassungs-, Studien- und Prüfungsordnungen sowie Modulhandbüchern;
- Einsatz der für Studium und Lehre vorgesehenen Mittel und Räume;
- Planung des Lehrangebots;
- Evaluation und Entwicklung der Lehre;
- Stellungnahme zu Ausrichtung und Besetzung von Hochschullehrerstellen;
- Information der Mitglieder des Fachs über die Arbeit des Fachrats und Möglichkeiten zur Mitarbeit
Der Fachrat ist beratend – das heißt, die Entscheidungsrechte der Professor*innen und des Fakultätsrats bleiben unangetastet. Allerdings vertrauen wir darauf, dass man sich guten Argumenten nicht entziehen kann. Es sei denn, es gäbe wie bisher keinen Ort, wo man sie zu hören bekommt.
Wie ist der Fachrat zusammengesetzt?
Der Fachrat setzt sich in der Regel wie folgt zusammen:
- drei hauptberufliche Hochschullehrer*innen (dreifaches Stimmrecht)
- drei Vertreter*innen der Akademischen MitarbeiterInnen
- zwei Vertreter*innen aus Administration und Technik
- drei Studierende.
In Fächern mit weniger als drei Professor*innen reduzieren sich die Mitgliedszahlen um eins, bei einer Professur erhalten die Mitarbeiter*innen aus Administration und Technik keinen Platz (2-2-1-2 bzw. 1-1-0-1).
Stellen sich weniger Personen zur Wahl, als Plätze vorhanden sind, bleiben die Plätze unbesetzt. Die Amtszeit der Studierenden beträgt ein Jahr, die der übrigen Mitglieder zwei Jahre.