Finanzentscheidungsbefugnisse von Referaten
Referate können einmalig Finanzbeschlüsse für Projekte bis zu einer Höhe von 500 Euro fassen – sofern in dem betreffenden Haushaltsposten noch Geld verfügbar ist. Wenn ein Referat mir mehreren Personen besetzt ist, müssen Beschlüsse mehrheitlich gefasst werden.
Autonome Referate können im Jahr das Geld ausgeben, das im Haushaltsplan der VS für sie vorgesehen ist (aktuell: 8000 Euro/Jahr). Vor der ersten Ausgabe im Jahr muss ein Budgetplan für das Autonom Referat eingereicht werden. Für Autonome Referate ist die Beschlussfassung in der jeweiligen Geschäftsordnung geregelt und erfolgt in der Regel in der Referatssitzung.
Für alle Referate gilt:
- Jede Finanzausgabe muss beschlossen sein – ohne Beschluss kann kein Geld ausgegeben werden.
- Alle Referatsbeschlüsse werden der Transparenz wegen in der Beschlussdatenbank dokumentiert.
- Ein Finanzbeschluss umfasst auf jeden Fall Folgendes: beschlossener Betrag, Verwendungszweck, Haushaltsposten, Begründung.
- Ab 250 Euro müssen Ausgaben dem Finanzreferat vor der Umsetzung angezeigt werden.
- Referent*innen können keine Verträge im Namen der VS abschließen, da nur die Vorsitzenden der VS außenvertretungsberechtigt sind.
- Bei der Werbung für Vorhaben, die mit VS-Mitteln gefördert werden, muss explizit darauf verwiesen werden – das gilt auch, wenn Projekte von Gruppen unterstützt werden.
- Für Abrechnung gibt es ein Abrechnungsformular.
- Vor der ersten Abrechnung müssen alle Referent*innen eine Unterschriftenprobe beim Finanzreferat hinterlegen.
- Das Postfach für Finanzabrechnungen befindet sich im Aufzugsvorraum (nicht bei den Referatspostfächern!).
- Tragt die Termine von Veranstaltungen, die ihr (mit)finanziert im Sofo ein, dann werden sie auf der StuRaswebsite veröffentlicht.
Weitere Informationen findest du auf den jeweiligen Finanzunterseiten:
- Umfassende Hinweise für VS-Ausgaben
- Zugang zur Beschlussdatenbank
- online-Formular zur Anzeige von Beschlüssen über 250 Euro
- Finanzformulare
Unterstützung von Gruppen/Projekten/Fachschaftsprojekten durch Referate
Für die Förderung von Projekten von Gruppen (621) und von Fachschaftsprojekten (623, 624) dürfen alle Referate insgesamt nur 7,5 % der jeweiligen Haushaltsposten pro Semester ausgeben. Den aktuellen Ausgabenstand findet ihr auf der Haushaltsseite. Aktuell (Mai 2024) aber nicht – fragt ggf. nach.
Eine Pauschalförderung von Gruppen durch die VS ist nicht möglich. Referate können aber im oben genannten Rahmen Projekte von Gruppen, die einen Bezug zu ihrem Arbeitsfeld haben, mit bis zu 500 Euro finanziell unterstützen. Es können auch mehrere Projekte einer Gruppe gefördert werden, sofern die Gesamtsumme pro Semester 500 Euro nicht überschreitet.
Da die VS mit öffentlichen Geldern wirtschaftet, kann die Nichteinhaltung rechtlicher Vorgaben dazu führen, dass Ausgaben nicht erstattet werden dürfen. Wenn nicht darauf hingewiesen wird, dass die VS das Projekt informiert, entfällt die finanzielle Unterstützung – weist die Gruppen daher insbesondere darauf hin