URN
Die Unternehmensgesellschaft Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (URN GmbH) ist ein Zusammenschluss von privaten Omnibus-Unternehmen, der DB Regio sowie den großen Verkehrsunternehmen aus Mannheim und Heidelberg. Diese Gruppe ist die offizielle Verhandlungspartnerin für das Semesterticket. Die Kommunalen Träger haben die Bewirtschaftung des ÖPNV im Rhein-Neckar Gebiet an den Verkehrsverbund übertragen, der für die Angebote sowie die Preisgestaltung zuständig ist. Die Kommunen übernehmen eine Kontrollfunktion gegenüber dem Verband, der sie jedoch in den vergangenen Jahren sehr zurückhaltend nachgekommen sind. Die Kommunen sind hierfür im ZRN AöR organisiert.
VRN
Verkehrsverbund im Rhein-Neckar Gebiet, mit einer immensen Ausdehnung in Ost-West Richtung und einer sehr kleinen in die relevantere Nord-Süd Richtung. Der Verbund gliedert sich Organisatorisch in URN und ZRN.
ZRN AöR
Zusammenschluss der Kommunen und Städte im Rhein-Neckar Gebiet, um als gemeinsamer Betreiber eines ÖPNV-Netzes Kosten zu sparen. Ziel der Einrichtung war es, die Region besser zu vernetzen und ein leistungsfähiges Nahverkehrsnetz zu errichten. Kernstück hierbei ist die S-Bahn Rhein-Neckar, die halbstündig die Gemeinden an Rhein und Neckar verbindet. Der ZRN hat den Betrieb der ÖPNV-Linien an den URN übertragen und diesem Verantwortung übertragen. Die Kommunen haben jedoch VertreterInnen im Aufsichtsrat des URN, um dort bei Fehlentwicklungen einzugreifen. Die Erfahrung zeigt, dass die Kommunen kein großes gestalterisches Interesse am ÖPNV haben. Es wird zwar stets betont, man sei gewillt, die Attraktivität zu steigern, was jedoch nach dem Wahlkampf schnell vergessen ist.
Maxx-Ticket
Beim Maxx-Ticket handelt es sich um ein Ausbildungsticket, welches für SchülerInnen und Auszubildende gedacht ist. Studierende sind nach Aussage des URN auch bezugsberechtigt. Das Ticket wird im Abo für ein Jahr erworben und gilt im gesamten VRN_Bereich. Eine Berechtigung für ein Anschlussticket im KVV (Semesterticket) besteht derzeit nicht. Das Maxx-Ticket hat einen höheren Grundpreis als das Semesterticket (31,50 € pro Monat; Stand 2009) und muss jeden Monat erworben werden. Die Bezahlung kann monatlich per Bankeinzug oder einmalig zu Beginn des Geltungszeitraums erfolgen. Eine Ermäßigung für Bahncard-BesitzerInnen ist nicht möglich. Das Ticket wird aus öffentlichen Mitteln gefördert und dient formell als Richtlinie bei den Preiserhöhungen des Semestertickets. Dennoch sind die Kosten für das Maxx-Ticket im Zeitraum von 1998 bis heute um weniger als die Hälfte (59%) gestiegen als das Semesterticket (127%). Für Studierende die nicht in Heidelberg wohnen und somit auf ein Ticket angewiesen sind, würde das Maxx-Ticket im Falle eines Scheitern der Verhandlungen eine attraktive Alternative darstellen. Für Studierende, die in Heidelberg wohnen, und nur die örtlichen Busse benutzen, ist ein Umstieg aufs Fahrrad wohl ratsamer.
Mitnahme-Regel
Im Job-Ticket ist es InhaberInnen eines Tickets möglich am Wochenende, sowie werktags nach 19 Uhr fünf weitere Personen kostenlos mitzunehmen. Die FSK fordert eine entsprechende Angebotsausweitung beim Semesterticket, um Bekannten und Verwandten einen attraktiven Aufenthalt in ihrer Studistadt zu ermöglichen. Der URN lehnte diese Forderung bisher mit dem Hinweis ab, dass die öffentlichen Fördermittel für das Semesterticket verloren gehen würden, wenn Zusatzleistungen im Ticket enthalten wären. Das Kommunalreferat der FSK fragt sich, wie der KVV (Karlsruher Verkehrsverbund) in den laufenden Verhandlungen mit dem dortigen Asta eine Mitnahme-Regel für machbar hält. Die Fördermittel entstammen dem selben Landeshaushalt.
Solidar-Modell Semesterticket
Dieses Modell würde Folgendes vorsehen:
Alle Studierenden leisten mit der Rückmeldung einen Pflichtbeitrag, der zur Finanzierung des Semestertickets dient. Somit werden die Kosten für das Semesterticket gleichmäßig auf alle Studierenden verteilt – auch auf die NichtnutzerInnen des ÖPNV. Durch die größere Personengruppe wird die finanzielle Belastung Einzelner begrenzt. Studierende, die in direkter Nähe zur Universität wohnen oder aus anderen Gründen den ÖPNV nicht nutzen, leisten somit einen reinen Solidarbeitrag. Meist ist mit der Einrichtung eines derartigen Semestertickets eine Härtefall-Regel verbunden, die es ermöglicht, von der Zahlungspflicht befreit zu werden. Den Ausgleich leisten die verbleibenden BeitragszahlerInnen. Bisher haben ausschließlich Hochschulen mit Verfasster Studierendenschaft ein Semesterticket nach diesem Modell. Rechtlich ist die “Kaufpflicht” derzeit durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 6 C 14.98) und des Bundesverfassungsgericht (BVerfG, ‑ 1 BvR 1510/99) gesichert. Eine relativ aktuelle Übersicht von Hochschulen mit diesem Ticketmodell findet sich hier. Der VRN bietet an der Universität Kaiserslautern derzeit ein Semesterticket nach diesem Modell an.