Möchtest du dich solidarisch mit Studis in (finanziellen) Notlagen zeigen?
Mit einer Spende an die Verfasste Studierendenschaft kannst du Notlagenzuschüsse für Studierende in finanziellen Notlagen, denen andere finanzielle Unterstützung aus verschiedensten Gründen verwehrt bleibt, ermöglichen!
Die Notlagenzuschüsse finanzieren sich aus Mitteln der VS. Sobald diese aufgebraucht sind, können leider keine Notlagenzuschüsse ausgezahlt werden. Falls du dazu in der Lage bist zu spenden und dazu beitragen willst, dass wir alle berechtigen Studierenden in Notlagen finanziell unterstützen können, kannst du einen Beitrag leisten. Infos dazu, wie du spenden kannst findest du ganz unten.
Solltest du dich selber in einer finanziellen Notlage befinden, findest du hier Informationen zur Antragstellung des Notlagenzuschusses und weiteren Hilfsangeboten. Außerdem kannst du dich vom Sozialreferat ausführlichst beraten lassen.
Auszug aus der Notlagenordnung
Falls du dich fragst, was genau mit dem gespendeten Geld passiert, wer dazu berechtigt ist es zu erhalten und mehr, empfiehlt sich ein Blick in die Notlagenordnung. Hier ein kurzer Auszug, der das wichtigste dazu enthält:
(1) Die Verfasste Studierendenschaft der Universität Heidelberg vergibt in
sozialen Härtefällen und Notlagen entsprechend ihres Selbstverständnisses
Härtefallzahlungen an einzelne Mitglieder, wenn dies in einer unvorhergesehenen kurzfristig eingetretenen Notlage für die Fortführung des Studiums nötig wird und für den*die entsprechende*n Kommiliton*innen keine andere, der Situation angemessene kurzfristige Hilfe besteht, unvermeidbare Kosten zu tragen. Entsprechende Fälle können unvorhergesehene/r kurzfristige/r Arbeitsplatzverlust, Kosten oder Exmatrikulation mit gerichtlicher Klärung sein, welche Probleme bei Mietzahlungen oder Versorgung zur Folge haben.
(2) Härtefallzahlungen können auch an Geflüchtete vergeben werden, sofern diese an einer Maßnahme der Universität zur Förderung der fachlichen und sprachlichen Vorbereitung für ein Fachstudium teilnehmen, eine finanzielle Notlage gegeben ist, die einer Immatrikulation oder einer Beibehaltung der Immatrikulation entgegensteht und die Notlage nicht
anderweitig angemessen beseitigt werden kann.
(3) Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht. Grundvoraussetzung für eine Förderung ist, dass Mittel zur Verfügung stehen.
(4) Bei der Vergabe ist die VS zum sorgfältigen Umgang und dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichtet. Diese Mittel sind für einzelne Ausnahmefälle in Notsituationen gedacht.
Informationen für Spender*innen
Als Körperschaft des Öffentlichen Rechts können wir für Spenden zu Zwecken, die unserem gesetzlichen Auftrag (§ 65 Abs. 2 LHG) entsprechen, Spendenbescheinigungen ausstellen.
Spenden Sie bitte unter dem Verwendungszweck “Spende Notlagenzuschuss” an:
Empfänger: Verf. Studierendenschaft der Universität Heidelberg
IBAN: DE 89 6729 0000 0149 6375 83
BIC: GENODE61HD1
Bank: Volksbank Heidelberg
Für die Ausstellung einer Spendenquittung brauchen wir eine Adresse des*der Spendenden. Diese können Sie gerne an finanzen@stura.uni-heidelberg.de senden. Unter dieser Adresse stehen wir auch für Rückfragen zur Verfügung.