Mitglieder für den Notlagenausschuss gesucht – Engagier dich für deine Kommiliton*innen

Du möchtest Studierenden in absoluten Notlagen weiterhelfen? Du kannst dich neutral und unvoreingenommen mit außergewöhnlichen Sachverhalten auseinandersetzen? Dann könnte die Mitarbeit im Notlagenausschuss interessant für dich sein!


» Gesucht:

  • ein Mitglied im Notlagenausschuss
    • Amtsbeginn: am Tag nach der Wahl im StuRa bis 30.09.2025
  • vier stellvertretende Mitglieder im Notlagenausschuss
    • Amtsbeginn: am Tag nach der Wahl im StuRa bis 30.09.2025

» Was macht der Notlagenausschuss?

Der Notlagenausschuss besteht aus vier ordentlichen Mitgliedern und vier stellvertretenden Mitgliedern sowie einem Mitglied des Sozialreferats, das den Vorsitz führt. Der Notlagenausschuss tritt in der Regel innerhalb von sieben Tagen nach Eingang eines Antrags zusammen. Der Ausschuss tagt in nicht-öffentlicher Sitzung.

Im Vorfeld der Sitzung müssen die eingereichten Unterlagen sowie die Fallschilderungen der Antragsteller*innen durchgearbeitet werden. Ob es zur Vergabe eines Notlagenzuschusses kommt (und wenn ja: in welcher Höhe und mit welcher Laufzeit), wird dann in der Sitzung auf Grundlage der Ordnung zur Zuschussvergabe in Notlagen entschieden.

Bei den Beratungen wird rigide darauf geachtet, dass keine Befangenheit vorliegt. Ein Mitglied des Notlagenausschusses hat daher kein Stimmrecht, wenn die Entscheidung eine*n Angehörige*n derselben Studienfachschaft betrifft, und darf noch nicht einmal beratend mitwirken, wenn die Entscheidung eine*n nahe*n Verwandte*n oder sogar es selbst betrifft.

» Wer kann für den Notlagenausschuss kandidieren? Wie läuft die Wahl ab?

Als (stellvertretendes-) Mitglied können alle eingeschriebenen Studierenden der Universität Heidelberg kandidieren – unabhängig vom Abschlussziel oder Zugehörigkeit zu einer Gruppe oder Fachschaft.

Im Formular findest du Informationen zum Verfahren. Die Kandidatur wird in der nächsten StuRa-Sitzung nach Eingang der Kandidatur persönlich vorgestellt (1. Lesung), die Kandidat*innen stellen sich dort der Befragung sowie der Diskussion mit den StuRa-Mitgliedern. In der darauffolgenden Sitzung (2. Lesung) findet dann die Wahl statt.

Um dieses Semester noch gewählt zu werden, müsstest du deine Kandidatur vor der StuRa-Sitzung am 07.01.2025 oder am 21.01.2025 Uhr einreichen, damit die 1. Lesung direkt am 07.01.2025 bzw. am 21.01.2025 und die 2. Lesung dann am 21.01.2025 bzw. am 04.02.2025 erfolgen kann.


Wenn du Interesse am Notlagenausschuss oder Rückfragen hast, kannst du dich gerne direkt an diesen (notlagenausschuss@stura.uni-heidelberg.de) oder an das Sozialreferat (soziales@stura.uni-heidelberg.de) wenden. Allgemeine Fragen zu Gremien beantwortet dir das Gremienreferat (gremien@stura.uni-heidelberg.de).

Wir freuen uns darauf, von Dir zu hören!