Neue VS-Vorsitzende gesucht für 2025

Gesucht:

  • 2 Personen unterschiedlichen Geschlechts für den Vorsitz der Verfassten Studierendenschaft (VS)

» Was machen die Vorsitzenden?

  • Die beiden Vorsitzenden der Verfassten Studierendenschaft (VS) sind gemeinschaftlich die gesetzliche Vertretung der VS, das bedeutet, sie vertreten die VS in allen Rechts­an­gelegen­heiten, vor allem bei Vertragsabschlüssen, Gerichtsverfahren und dergleichen mehr.
  • Mittelpunkt der Arbeit ist die Leitung, Vor- und Nachbereitung der Referate­konferenz (RefKonf). Die Vorsitzenden leiten die Refkonf-Sitzungen – sie bereiten diese vor (prüfen Anträge, klären Fragen, laden Antragsteller*innen ein) und dokumentieren im Nachgang die Beschlüsse und leiten sie ggf. weiter und achten darauf, dass sie umgesetzt werden. Die RefKonf tagt auch in der vorlesungsfreien Zeit.
  • Darüber hinaus leiten die Vorsitzenden die Dienststelle VS, d.h. sie sind die Vorgesetzten der VS-Be­schäf­tigten und zu­ständig für die Verwaltung und den Betrieb im StuRa-Büro. Dies umfasst vor allen Verwaltungs- und  Organisationsauf­gaben, die oft zeitnah erledigt werden müssen.
  • Außerdem haben sie ein Auge darauf, dass Beschlüsse im StuRa und den Fachschaftsräten ordnungsgemäß zustande kommen. Sie unterschreiben die vom StuRa beschlossenen Satzungen, Haushalte und den QSM-Vorschlag der VS, bevor sie dem Rektorat zur endgültigen rechtlichen Prüfung und Genehmigung weitergeleitet werden. Außerdem tragen sie Sorge dafür, dass die Beschlüsse des StuRa umgesetzt werden.

» Wie ist der Arbeitsaufwand?

  • Die Kernarbeit ist überschaubar und von zwei Personen, die sich abstimmen und zusammenarbeiten, gut zu bewältigen. Für die Vor- und Nachbereitung einer Refkonf kann man zwischen 5 – 15 Stunden ansetzen – auch wenn die Sitzung selber nur drei oder vier Stunden dauert.
  • Es gibt auch Monate, in denen weniger los ist, zum Beispiel in der vorlesungsfreien Zeit, in der die Refkonf oft seltener tagt und weniger Verträge und dergleichen anfallen.
  • Phasenweise kann auch mehr Arbeit anfallen, wenn z.B. Prozesse geführt werden, Referate unbesetzt oder größere Vorhaben umgesetzt werden.
  • Die Arbeit der Vorsitzenden wird von Beschäftigten unterstützt, darüberhinaus unterstützt die Univerwaltung als Rechtsaufsicht, insbesondere bei allen rechtlichen und vielen organisatorischen Fragen.
  • Auch in der vorlesungsfreien Zeit sollten die Vorsitzenden (oder zumindest eine*r von Ihnen) zwei- bis dreimal in der Woche vor Ort im Büro sein. Es gibt auch zwei stellvertretende Vorsitzende, die bei Verhinderung der Vorsitzenden einspringen können, v.a. um Verträge zu unterschreiben.
  • Die Vorsitzenden erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung.

» Wer kann für den Vorsitz kandidieren?

Alle an der Universität Heidelberg eingeschriebenen Studierenden können für den Vorsitz kandidieren. Das Amt wird geschlechterquotiert besetzt. Kandidat*innen müssen unbeschränkt geschäftsfähig und zur tatsächlichen Führung der Amtsgeschäfte im Stande sein.

»Was sollte man mitbringen?

Als Mitglied des Vorsitzes solltest du kommunikativ und teamfähig sein und Freude am Begleiten und Zusammenführen von Diskussionen sowie der Moderation von Sitzungen haben. Hierbei solltest du in der Lage sein, auch Positionen, die du persönlich womöglich nicht teilst, wertzuschätzen und – falls sie Beschlusslage sind – nach innen und nach außen zu vertreten. Wichtig ist die Bereitschaft, dich mit Verwaltungsangelegenheiten oder inhaltlichen Themen zu beschäftigen, mit denen du selber womöglich noch nicht vertraut bist oder die du ggf. sogar für vergleichsweise uninteressant oder unwichtig hältst. Pointiert formuliert geht es hier also um die Rolle der zentralen Sachverwalter*innen und Koordinator*innen der hiesigen Studierendenvertretung, nicht jedoch um das Amt der studentischen Bundeskanzler*innen, Ministerpräsident*innen, Gottkaiser*innen o.Ä.

Es ist hilfreich, wenn du selbst bereits in der VS aktiv bist oder an anderer Stelle einschlägige Erfahrungen sammeln konntest. Dies ist aber keine Voraussetzung. Die RefKonf-Sitzungen finden voraussichtlich weiterhin als Hybridsitzungen statt. Du solltest also technisch in der Lage sein, an Videokonferenzen teilzunehmen und sie zu leiten. Hierzu kannst du aber auch ins StuRa-Büro kommen.

» Wie läuft die Wahl ab?

Um als Vorsitzende*r zu kandidieren, solltest du bis zur StuRa-Sitzung am 12. November (besser bis zum 8.11.) eine Kandidatur einreichen. Deine Kandidatur sollte Informationen zu dir und deiner Motivation für das Amt enthalten.

Die Kandidatur wird in der Sitzung am 12. November das erste Mal vorgestellt (1. Lesung). Die Kandidat*innen stellen sich dann der Befragung sowie der Diskussion mit den StuRa-Mitgliedern. In der darauffolgenden Sitzung am 19. November (2. Lesung) findet dann – aller Voraussicht nach – die Wahl der neuen Vorsitzenden statt.


Wenn du Fragen zum Amt bzw. zum Verfahren hast, kannst du dich an die amtierenden Vorsitzenden (vorsitz@stura.uni-heidelberg.de) oder an das Gremienreferat (gremien@stura.uni-heidelberg.de) wenden.

Wir freuen uns darauf, von Dir zu hören!