Die konstitutierende Sitzung der Landesstudierendenvertretung (LaStuVe) findet am am Samstag, dem 30. November 2024 ab 11 Uhr ct in der Keplerstraße 11, 70174 Stuttgart, Raum M11.32 statt. Die Landesstudierendenvertretung ist die Vertretung der Studierendenschaften aller staatlichen Hochschulen auf Landesebene gemäß § 65 a Absatz 8 Landeshochschulgesetz und § 4 Gesetz über die Errichtung der Verfassten Studierendenschaft. Die Vorsitzenden aller Verfassten Studierendenschaften aller staatlicher Hochschulen werden gebeten, zu dieser konstituierenden Sitzung zu erscheinen.
Auf der Sitzung wird zunächst die Geschäftsordnung besprochen und beschlossen. Für einen Beschluss müssen zwei Drittel der stimmberechtigten Hochschulen zustimmen.
Sollte die Geschäftsordnung, die vom LaStuVe n.e.V. erarbeitet wurde (welche der Tagesordnung zu entnehmen ist), beschlossen werden, wird darauf das Präsidium (die Sitzungsleitung) und der Vorstand gewählt.
Diese vorläufige Tagesordnung ist noch nicht ganz fertig, aber da noch Änderungsanträge gestellt oder Geschäftsordnungen vorgeschlagen werden können und noch Leute für die Ämter kandidieren müssen, werden wir die TO mindestens noch einmal aktualisieren müssen.
Hier ist das Protokoll des letzten Konstitutionsversuchs der LaStuVe am 30.06.2024
Studierende an öffentlichen Hochschulen Baden-Württembergs mit einer Verfassten Studierendenschaft könnt auch gerne Kandidaturen für Präsidium und Vorstand (oder andere in Geschäftsordnungsvorschlägen enthaltene Ämter) einreichen. diese sollten folgende Infos enthalten:
- euren Namen
- euer Geschlecht (m/w/d)
- an welcher Hochschule ihr studiert
- für welches Amt ihr kandidiert
- einen kurzen Kandidaturtext
Da wir natürlich am Ende nicht wissen, in welcher Ausgestaltung die Geschäftsordnung angenommen wird, kann man natürlich für alle Ämter auch auf der Sitzung kandidieren. Bitte reicht diese Kandidaturen jederzeit an vorsitz@stura.uni-heidelberg.de ein. Wir werden zeitnah eine elektronische Einsichtsmöglichkeit basteln, über die wir euch natürlich dann informieren.