Einreichefrist für Projektanträge an den StuRa: 21.11.23

  • Du willst mit deiner Gruppe ein Projekt umsetzen?
  • Deine Gruppe würde gerne eine Vortragsreihe organisieren – aber ihr habt kein Geld für die auswärtigen Referent*innen?

Für solche Vorhaben stellt der StuRa Mittel bereit, über die einmal im Semester (an insgesamt zwei Terminen – 1. und 2. Lesung) beraten und beschlossen. Es können keine pauschalen Förderanträge gestellt werden, ihr müsst konkrete Projekte beantragen. Dazu muss man kein eingetragener Verein und keine “feste Gruppe” sein, die sich seit Jahren trifft. Man braucht vor allem ein Projekt und Leute, die es umzusetzen wollen. Das Vorhaben soll sich an eine größere Zahl an Studierenden richten und nicht nur den Antragstellenden zugute kommen – lest euch die Erläuterungen im Antragsformular sorgfältig durch.

Welche Mittel kann man beantragen?

1. Mittel für studentische Projekte: Antragsberechtigt sind alle studentischen Initiativen und Gruppen an der Uni Heidelberg. Um einen Antrag zu stellen, braucht man vor allem ein Konzept (Projekt plus Finanzplan zur Umsetzung).

2. Mittel für Projekte aus Bundesländern ohne Verfasste Studierendenschaft (aka Bayern-Soli): Antragsberechtigt sind studentische Strukturen und Initiativen aus dem einen Bundesland, das keine Verfasste Studierendenschaft hat – nämlich Bayern. Auch hier braucht es eine Projektbeschreibung und einen Finanzplan. Mit den Mitteln sollen Aktivitäten gefördert werden, die normalerweise von Studierendenvertretungen finanziert werden.

3. Mittel für Fachschaftsprojekte: Antragsberechtigt sind Fachschaften oder Orga-Gruppen aus Fachschaften. Um hier einen Antrag zu stellen, braucht es ein Projekt mit großer Nähe zu einem Fach – traditionell werden hier Bundesfachschaftstagungen oder andere überregionale (Präsenz-)Veranstaltungen beantragt. Fachschaften können aber beispielsweise auch Zuschüsse für Anschaffungen beantragen. Auch hier braucht es ein Konzept (Projekt plus Finanzplan zur Umsetzung) oder eine gute Begründung. Eine Unterstützung des Antrags durch die betroffene Fachschaft ist hilfreich.

Lasst euch beraten und informieren

Im Antragsformular formuliert ihr eure Projektidee und euren Finanzplan. Für alle, die noch keinen Finanzantrag im StuRa eingereicht haben, bietet das Finanzteam jeden Donnerstag eine Sprechstunde an (13-13:30 online und danach bis 16 Uhr in Präsenz). Dort könnt ihr euch über die Formalia informieren. Weitere Angaben findet ihr auf der Finanzseite. Mit Fragen zum Verfahren im StuRa könnt ihr euch ans StuRa-Präsidium wenden. Wenn Anträge nicht fristgerecht eingereicht werden, werden sie nicht behandelt. Die Anträge sollten mit dem Finanzteam durchgesprochen sein oder diesem zumindest bei der Antragstellung in Kopie zugemailt werden. Anträge, die zu fehlerhaft sind, werden nicht behandelt.

Stellt eure Anträge im StuRa persönlich vor

Es wird erwartet, dass ihr den Antrag in der Sitzung persönlich vorstellt, gerne könnt ihr auch zu mehrt in die StuRa-Sitzung kommen. Wenn niemand persönlich teilnehmen kann, wendet euch bitte frühzeitig ans Präsidium und klärt, ob jemand zugeschaltet werden kann. Anträge, die nicht persönlich vorgestellt werden können, werden in der Regel vertagt.

Nach der Vorstellung im StuRa am 28.11. beraten die im StuRa vertretenen Gruppen und Fachschaften darüber. In der folgenden Sitzung, am 12. Dezember, werden die Anträge dann abgestimmt. Manchmal verlängert der StuRa die Beratungsfrist um eine weitere Lesung, die dann im Januar wäre. Anträge unter 500 Euro können auch schon in einer Lesung beschlossen werden.

Ihr braucht eigentlich gar nicht so viel Geld?

Wenn ihr für euer Vorhaben weniger als 400 Euro braucht, könnt ihr den Antrag auch an das zuständige Referat stellen; Autonome Referate können auch größere Summen bewilligen. Außerdem können Inititiativen mit Fachbezug auch bei ihrer Fachschaft Anträge stellen – freilich haben Fachschaften für Projekte deutlich weniger Geld als der StuRa. Wenn sich euer Projekt auch an Promotionsstudierende richtet, könnt ihr auch Anträge an den Doktorandenkonvent stellen.


ACHTUNG: die Fachschaften, Referate und der Doktorandenkonvent machen politische Zusagen. Es gibt jedoch rechtliche Vorgaben, die bei der Verwendung der Mittel zu beachten sind und die dazu führen können, dass das Finanzteam die Auszahlung verweigern muss. Deswegen lohnt es wirklich, in der Finanzsprechstunde vorbeizuschauen.