Bis 22.11.: Finanzträge für Projekte im StuRa einreichen
Ihr habt eine tolle Idee, aber kein Geld für die Umsetzung?
Ihr würdet gerne eine Vortragsreihe zu einem interessanten Thema machen? eine Dichterlesung, einen Tanzworkshop oder Podiumsdiskussion durchführen? Aber euch fehlt Geld? — Wie gut, dass zu den vielen Aufgaben einer Studierendenvertretung auch die Unterstützung studentischer Projekte gehört. Hierfür werden im Haushalt der Verfassten Studierendenschaft (VS) eigens Mittel bereitgestellt. Für größere Projekte sind dies pro Semester insgesamt zwischen 35.000 und 40.000 Euro, aufgeteilt auf 3 Haushaltsposten.
Wer kann Anträge stellen?
1. Mittel für studentische Projekte: Antragsberechtigt sind alle studentischen Initiativen und Gruppen. Um einen Antrag zu stellen, braucht man vor allem eine Gruppe von Leuten, die was tun will und ein Konzept (Projekt plus Finanzplan zur Umsetzung) – eine Satzung braucht die Gruppe nicht.
2. Mittel für Projekte aus Bundesländern ohne Verfasste Studierendenschaft (aka Bayern-Soli): Antragsberechtigt sind studentische Strukturen und Initiativen aus dem einen Bundeslang, das keine Verfasste Studierendenschaft hat – nämlich Bayern. Auch hier braucht es eine Projektbeschreibung und einen Finanzplan. Mit den Mitteln sollen Aktivitäten gefördert werden, die normalerweise von Studierendenvertretungen finanziert werden.
3. Mittel für Fachschaftsprojekte: Antragsberechtigt sind Fachschaften oder Orga-Gruppen aus Fachschaften. Um einen Antrag zu stellen, braucht es ein Projekt mit großer Nähe zu einem Fach – traditionell geht es hier um Bundesfachschaftstagungen oder andere überregionale Präsenzveranstaltungen. Fachschaften könnten aber z.B. auch Zuschüsse für Anschaffungen beantragen. Auch hier braucht es ein Konzept (Projekt plus Finanzplan zur Umsetzung). Eine Unterstützung der betroffenen Fachschaft ist hilfreich.
Was muss man tun?
Um Mittel für den Rest des laufenden und das kommende Semester zu beantragen, füllt ihr das Antragsformular aus und reicht es fristgerecht beim Präsidium des StuRa ein. Anträge studentischer Gruppen für Projekte sowie Anträge für größere Fachschaftsprojekte werden einmal im Semester (an insgesamt zwei Terminen – der 1. und 2. Lesung) beraten und beschlossen. Im Einzelfall kann der StuRa die Beratung einzelner Anträge noch um eine Sitzung verlängern – zum Beispiel wenn Angaben fehlen, der StuRa sehr diskussionsfreudig ist oder niemand in der Sitzung war, um Fragen zu beantworten.
Iin dem Antragsformular formuliert ihr eure Projektidee und euren Finanzplan. Für alle die, die noch keinen Finanzantrag im StuRa eingereicht haben, bietet das Finanzteam jeden Donnerstag eine Sprechstunde (online und in Präsenz) an, in der ihr euch über die Finanzformalia informieren könnt, Ort bzw. Einwahldaten findet ihr auf der Finanzseite. Wenn ihr Fragen zum Verfahren im StuRa habt, könnt ihr euch ans StuRa-Präsidium wenden. Wenn Anträge nicht fristgerecht eingereicht werden, werden sie nicht behandelt.
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Einreichefrist für Anträge: Di, 22.11.21, 23:59 Uhr
- Di, 29.11.22: 1. Lesung im StuRa
- Di, 13.12.22: 2. Lesung im StuRa
- Di, 10.01.23: ggf. 3. Lesung im StuRa
- Antragsformular für Finanzanträge an den StuRa
- Finanzseite mit Sprechstundenterminen
- Finanzinformationen für Gruppen
- StuRa-Präsidium
- zur Orientierung: StuRa-Protokoll vom 14.12.21 mit den damals bewilligten Anträgen
Ihr braucht eigentlich nicht so viel Geld?
Wer kleinere Summen für Projekte braucht (bis maximal 400 Euro), kann Anträge an Referate stellen, Autonome Referate können auch größere Summen bewilligen. Außerdem können Inititiativen im Fach oder mit Fachbezug auch bei ihrer Fachschaft Anträge stellen (freilich haben Fachschaften deutlich weniger Geld als der StuRa für Projekte). Wenn sich euer Projekt auch an Promotionsstudierende richtet, könnt ihr Anträge an den Doktorandenkonvent stellen.
ACHTUNG: die Fachschaften, Referate und der Doktorandenkonvent machen politische Zusagen. Es gibt jedoch rechtliche Vorgaben, die bei der Verwendung der Mittel zu beachten sind und die dazu führen können, dass das Finanzteam die Auszahlung verweigern muss. Schaut einfach vorher in der Finanzsprechstunde vorbei (s.o.)
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