Haushaltsplanung 2023 und Jahresabschluss 2022

Am 8.11. hat der StuRa mit der Arbeit am Haushalt für 2023 begonnen. Er sollte bis zum 30.11., spätestens bis Ende des Jahres, beschlossen sein. Anschließend können Fachschaften, Autonome Referate und der Doktorandenkonvent ihre Budgetpläne beschließen. Parallel dazu können auch Gruppen Mittel für ihre Projekte im nächsten Jahr beantragen. Außerdem müssen die letzten Abrechungen für 2022 eingereicht werden, auf dass sie hoffentlich noch dieses Jahr überwiesen werden. Worum es genau geht, erfahrt ihr hier

Gesamthaushalt

Der Gesamthaushalt ist der Rahmen, innerhalb dessen alle Ausgaben der Verfassten Studierendenschaft (VS) getätigt werden. Während der Sommerpause wurde auf Grundlage der bisherigen Ausgaben, der erwarteten Studierendenzahlen und der anstehenden Ausgaben im nächsten Jahr im Finanzteam ein Entwurf erstellt. Der Haushaltsplan berücksichtigt die rechtlichen Vorgaben und Verpflichtungen der VS, wie zum Beispiel Mittel für die Fachschaften und den Doktorandenkonvent bereitzustellen sowie Mittel für die Verwaltung, Personal der VS, Unterstützung von Gruppen, Aufwandsentschädigungen, Steuern etc. einzuplanen

Woher kommt das Geld?

Haupteinnahmequelle der VS sind die Mitgliedsbeiträge von Studierenden. Der Haushalt geht aufgrund der Studierendenzahlen der letzten beiden Semester im Schnitt von 28.400 Studierenden pro Semester und 3500 Promotionsstudierenden pro Semester aus. Diese zahlen 10 Euro pro Semester, 5,50 Euro dieses VS-Betrags fließen bei den grundständigen Studierenden an die zentrale Ebene, bei den Promotionsstudierenden fließen 1,80 pro Promotionsstudent:in an die zentrale Ebene. Der Rest fließt an die Fachschaften bzw. an den Doktorandenkonvent

Zeitplan für den Haushalt 2023:



 

  • am 8.11. kam der Haushalt in erste Lesung
  • am 22.11. wurde der TOP aufgrund wichtigerer TOPs nicht beraten
  • am 29.11. wurde er in in zweiter Lesung beraten
  • am 13.12. wurde er in dritter Lesung beschlossen
  • danach wird der Haushalt ans Rektorat weitergeleitet zur Genehmigung.

Weitere Informationen

Gruppenanträge

Unterstützung studentischer Projekte gehört zur Aufgabe der Verfassten Studierendenschaft. Hierfür werden im Haushalt eigens Mittel bereitgestellt. Für größere Projekte sind dies pro Semester insgesamt zwischen 35.000 und 40.000 Euro, aufgeteilt auf 3 Haushaltsposten.

  • Di, 22.11.: 23:59: Einreichefrist für Gruppenanträge
  • Di, 22.12.: Finanzanträge Gruppen-/FS-Projekte 1. Lesung
  • Di, 13.12.: Finanzanträge Gruppen-/FS-Projekte 2. Lesung + Beschluss (im Idealfall)
  • Di, 10.01.: ggf. 3. Lesung für Gruppen-/FS-Projekte + Beschluss
  • Weitere Informationen zu Gruppen- und Projektanträgen

Zweckgebundene Rücklagen

Wenn Fachschaften ihre Mittel nicht vollständig ausgeben, können sie für außerordentliche Projekte Mittel ins nächste Jahr mitnehmen. Dafür braucht es einen Beschluss, der dem Finanzreferat mitgeteilt und von diesem genehmigt oder abgelehnt wird. Schickt den Beschluss per Mail.

  • 30.11.: Einreichefrist für zweckgebundene Rücklagen (irgendwo stand 16:00, aber 23:59 ist auch in Ordnung)
  • Sa, 17.12.22, 23:00: bis dahin sollte das Finanzreferat vorbehaltlich zweckgebundene Rücklagen von FSen genehmigen (vorbehaltlich einer letzten Prüfung, weil erst im Januar endgültig feststeht, ob wirklich noch Geld bei den FSen übrig ist)
  • Weitere Informationen zu zweckgebundenen Rücklagen => No. 14

Budgetpläne 2023

Betrifft Fachschaften, Autonome Referate und der Doktorandenkonvent

Die Finanzordnung legt fest, dass von den studentischen VS-Beiträgen 4,50 Euro an die 49 Fachschaften fließen. Somit steht fest, wieviel Geld insgesamt an die Fachschaften fließt. Jede Fachschaft erhält einen Sockelbetrag von 2259 Euro, der Rest wird den Fachschaften anteilig nach der Anzahl und dem Studienanteil ihrer Studierenden zugeteilt (Vollzeitäquivalente – VZÄ)

Dem Doktorandenkonvent werden die Beiträge der Promotionsstudierenden abzüglich 1,80 Euro, die an die zentrale Ebene fließen zugewiesen – auch dieser Betrag ist in der Finanzordnung festgelegt – die Gesamthöhe des Etats des Doktorandenkonvents hängt somit aber von der Gesamthöhe des VS-Beitrags ab.

Für die Autonomen Referate beschließt der StuRa einen Betrag zur Erfüllung ihrer Aufgaben.

Für die Verwendung dieser Mittel beschließen Autonome Referate, Fachschaften und der Doktorandenkonvent jeweils eigene Budgetpläne, die vom Finanzreferat genehmigt werden.

Zeitplan

  • Sa, 17.12.22, 23:00: Einreichefrist für Budgetpläne von FSen, Autonomen Referaten, Doktorandenkonvent. Später eingereichte Budgetpläne können evtl. länger in der Prüfungsphase bleiben.
  • So, 08.01.23: spätestens bis dahin sollte das Finanzreferat alle fristgerecht eingereichten Budgetpläne geprüft haben und die FSen/Autonomen Referate/Doktorandenkonvent informiert haben
  • Di, 31.01.: bis dahin sollten bis dahin eingereichte Budgetpläne von FSen, Autonomen Referaten, Doktorandenkonvent endgültig genehmigt sein
  • Di, 31.01.: Einreichefrist für Budgetpläne von FSen, Autonomen Referaten, Doktorandenkonvent, wenn sie noch sicher bis Vorlesungsende genehmigt werden sollen. Man kann Budgetpläne aber immer noch später einreichen, sie bleiben aber dann evtl. länger liegen und es kommt vorübergehend erst mal zur Ausgabensperre
  • Sa, 18.02.: Vorlesungsende – und Ausgabensperre für alle FSen, Autonomen Referate, Doktorandenkonvent, die keine genehmigten Budgetpläne haben. Diese wird aufgehoben, sobald ein Plan eingereicht und genehmigt ist.

Es können also immer noch verspätet Budgetpläne eingereicht werden, diese bleiben aber evtl. länger liegen bei der Prüfung. D.h. wenn eine Fachschaft es jetzt nicht schafft, kann sie auch im Januar und Februar oder so gar noch später noch einen Budgetplan einreichen.

Einreicheschluss für Abrechnungen 2022

Alle Abrechnungen aus dem laufenden Jahr sollten dieses Jahr noch eingereicht werden.

  • Mi, 30.11.22, 16:00: Winterkassenschluss – für alle Abrechnungen, die bis zu diesem Zeitpunkt angefallen sind
  • Sa, 17.12.22, 23:00: Jahreskassenschluss – alles was nach dem 17.12. eingereicht wird, wird auch geprüft und noch erstattet, aber evtl. erst 2023 und dann aus den Mitteln für 2023 bezahlt

Wenn ihr absehbar Abrechnungen erst nach dem 17.12. einreichen könnt, meldet euch FRÜHZEITIG beim Finanzteam. Gerade für große Zahlungen finden siche Wege, sie noch 2022 zu leisten.

Einahmen aus 2022 einzahlen!

Alle Einnahmen aus 2022 müssen noch dieses Jahr eingezahlt werden. Dazu könnt ihr bis einschließlich 22.11. donnerstags zwischen 12:00 und 14:00 ins StuRa-Büro kommen. Wenn ihr dort nicht könnt, vereinbart ihr einen Termin. Einnahmen müssen bar eingezahlt werden.

QSM-Anträge

So, 15.01.: Einreichefrist QSM-Anträge 1. Runde => DISCLAIMER: das hat nichts mit dem Finanzteam zu tun, aber weil es ein wichtiges Thema ist und mit Geld zu tun hat, erinnern wir euch gerne daran.