Antrag auf Bescheinigung von Gremientätigkeit
Braucht ihr eine Bescheinigung für eure Tätigkeit in einem Gremium der Verfassten Studierendenschaft (VS), als VS-Mitglied in anderen Gremien (z.B. HSE-Rat, Vertretungsversammlung des Stuwe) oder eines Fachrats? Dann füllt diese Formular aus.
- Für die Mitgliedschaft in mehreren Gremien, das Formular mehrfach ausfüllen.
- Keine Sorge, wenn ihr Amtszeiten nicht mehr genau wisst: wir prüfen alle Amtszeiten nach. Ihr helft uns, wenn ihr den ungefähren Zeitraum aufführt und anmerkt, dass ihr euch nicht sicher seid.
Bitte beantragt eure Bescheinigungen rechtzeitig!
Das Ausstellen der Bescheinigungen dauert in der Regel drei Wochen. In der vorlesungsfreien Zeit kann das Ausstellen bis zu fünf Wochen dauern. Scans der Bescheinigung können wir euch ggf. aber schneller zuschicken. Auf dringende Anfragen kann grundsätzlich nur in gut begründeten Einzelfällen eingegangen werden. Dringend ist eine Anfrage meist nur, wenn es Fristen zu wahren gibt, die unvorhersehbar waren und keinen Aufschub dulden.
=> Für eine Bescheinigung für Ämter der Universität müsst ihr euch an die Fakultät oder die Universitätsverwaltung wenden.
Für die Mitwirkung in bestimmte Gremien könnt ihr nach § 15 BAföG über die Förderungshöchstdauer hinaus BAföG erhalten.
“[…] (3) Über die Förderungshöchstdauer hinaus wird für eine angemessene Zeit Ausbildungsförderung geleistet, wenn sie […] infolge einer Mitwirkung in gesetzlich oder satzungsmäßig vorgesehenen Gremien und Organen a) der Hochschulen und der Akademien im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6, b) der Selbstverwaltung der Studierenden an Ausbildungsstätten im Sinne des Buchstabens a, c) der Studentenwerke und d) der Länder, […] überschritten worden ist.”
Für das BAföG-Amt müsst ihr neben der mit dem Formular beantragten Engagement-Bescheinigung eine Übersicht über den zeitlichen Aufwand für eure Tätigkeit, insbesondere eine Auflistung der Sitzungstermine und -dauer, beifügen.
Für die Mitwirkung in der VS verlangt das Studierendenwerk zudem eine Kopie (oft reicht auch ein Link auf das betreffende Dokument) der betreffenden Gesetzesgrundlage bzw. Satzung. Hier eine Übersicht über Ämter in der VS und wo ihr die Grundlage findet.
- Mitglied im Studierendenrat: § 15 bzw. § 16 Organisationssatzung
- Fachschaftsrat: § 7 Abs. 3 Organisationssatzung
- Finanzverantwortliche in Fachschaften § 12 Finanzordnung
Teilt uns mit, wenn Ämter fehlen, dann ergänzen wir die Liste
Wenn ihr eine spezielle Bescheinigung braucht (z.B. für Prüfungsämter oder für einen Auslandsaufenthalt), gebt im Feld “Bemerkungen” an, welche Angaben aufgeführt werden müssen – am besten gleich mit Formulierungsvorschlägen oder der entsprechenden Vorlage. Ihr könnt bei den Bemerkungen auch eine Telefonnummer für Rückfragen hinterlassen. Bitte beachtet jedoch, dass auf besondere Anforderungen nur bedingt eingegangen werden kann.
Falls ihr für eine Aufgabe nicht regulär gewählt wurdet oder längere Zeit kommissarisch im Amt wart, bitten wir euch, Nachweise (wie z.B. Protokolle des entsprechenden Gremiums oder selbst eingebrachte Anträge) per Mail an archiv@stura.uni-heidelberg.de zu schicken.
Alle mit Asterisk (*) markierten Felder müssen ausgefüllt werden.