Wahlberechtigt sind alle Studierenden, die im Wählerverzeichnis stehen. Im Wählerverzeichnis für den jeweiligen Fachschaftsrat stehen alle Studierenden (ausgenommen die Kurzzeitstudierenden) die einen der Studiengänge studieren, der der jeweiligen Fachschaft zugeordnet ist. Das gilt analog für Fachräte mit dem Unterschied, dass dort auch Beschäftigte eines Faches kandidieren bzw. wählen können. Wenn ihr sicher gehen wollt, dass ihr wählen dürft, müsst ihr vor der Wahl Einsicht ins Wählerverzeichnis nehmen.
- Wahlberechtigte erhalten an die mit ihrer Uni-ID verbundene E-Mail-Adresse die Einladung zur Wahl und den Link zur StuRa-Wahlportal.
- Dort loggen sie sich mit ihrer Uni-ID ein. Diese Plattform wird vom Unirechenzentrum gehostet. Man loggt sich also im URZ ein und erhält vom URZ einen vom StuRa-Wahlteam generierten Code, der der Uni-ID zugeordnet ist.
- Mit diesem Code loggt man sich auf der Seite des Wahldienstleisters Conventex ein. Der Code kann dort keiner Uni-ID mehr zugeordnet werden, dafür sind ihm Wahlen zugeordnet. Nach Eingabe des Codes erhält man eine Übersicht, an welchen Wahlen man teilnimmt. Bei den Beschäftigten ist dies nur eine Wahl, die Studierenden wählen in der Regel den Fachschaftsrat und den Fachrat.
- Mit einem Klick kommt man zur jeweiligen Wahl und kann dann wählen.
Selbstverständlich! Wer nicht in der Lage ist, online von zu Hause aus oder übers Handy zu wählen, ist herzlich eingeladen, einen individuellen Termin im StuRa-Büro zu vereinbaren. Dort kann an einem gesicherten Computer gewählt werden.
Bei den Online-Wahlen besteht nicht die Möglichkeit zur Briefwahl – dafür aber eben zur Online-Wahl, was mindestens genauso komfortabel sein sollte.
Bei den Fachschaftsratswahlen hat jede:r Studierende des jeweiligen Fachs in der Regel so viele Stimmen, wie es Mitglieder des Fachschaftsrats gibt. Pro Kandidat:in ist in der Regel nur eine Stimme möglich.
Bei der StuRa-Wahl hat jede:r Studierende zehn Stimmen. Pro Kandidat:in sind zwei Stimmen möglich.
Bei den Fachratswahlen hat jede:r Studierende des jeweiligen Fachs bis zu drei Stimmen. Pro Kandidat:in ist hier nur eine Stimme möglich.
Über weitere Besonderheiten bei den jeweiligen Wahlen werdet ihr auf den elektronischen Stimmzetteln informiert.
Nein, darfst du nicht. Du darfst nur in einem Fach, in der Regel im Fach deines ersten Studiengangs, kandidieren (abhängig von der jeweiligen Fächerkombination).
Du kannst auch für das/ein anderes Fach respektive die Fächer aus deinem zweiten Studiengang optieren bei deiner Kandidatur, im Kandidaturformular ist dies vorgesehen.
Ja.
Die Fachratswahlen werden zwar – infolge einer Abmachung mit der Universitätsverwaltung, die einige Jahre zurückliegt – ebenfalls von der Verfassten Studierendenschaft organisiert, haben streng genommen aber nichts mit ihr zu tun. Fachräte sind (als eine Art kleiner Fakultätsrat) keine Gremien der studentischen, sondern der akademischen Selbstverwaltung. Sie bewegen sich somit in einer ganz anderen Sphäre als StuRa, Fachschaftsräte, Fachschaften & Co. und da sie beratend sind, kann man auch in mehreren Fachräten kandidieren. Den Fachrat gibt es nur in den Fächern der Neuphilologischen Fakultät, der Philosophischen Fakultät und der Fakultät für Verhaltens- und empirische Kulturwissenschaften.
Erfahrungsgemäß hilft es, sich den Studierenden vorzustellen (auf einer Fachschaftswebsite, per Rundmail, in den sozialen Netzen, …). Dabei könnte diese Vorlage zur Selbstvorstellung hilfreich sein:
In einigen Fächern haben die Fachschaften in den letzten Semestern auch Videokonferenzen zur Vorstellung der Kandidat:innen (evtl. zusammen mit einer Fragerunde) durchgeführt. Das kommt auch dann oft gut an, wenn die Zahl der Plätze und die der Kandidat:innen gleich sind. Die Wahlberechtigten können so informiert abstimmen (und sind vielleicht auch motivierter, wählen zu gehen, wenn sie die Personen, die zur Wahl stehen, tatsächlich kennen) und die Kandidat:innen können sich durch die Fragen schon darauf vorbereiten, was an Themen auf sie zukommt.
Lustig, dass du fragst, denn genau so etwas haben wir tatsächlich vorbereitet:
- Der Kandidaturaufruf ruft Leute dazu auf, zu kandidieren. Er sollte während der Kandidaturperiode online sein bzw. aushängen.
- Der Wahlaufruf ruft Leute dazu auf, aus den Kandidierenden zu wählen. Er sollte während bzw. am besten schon etwas vor der Wahlperiode online sein bzw. aushängen.
Die Dateien liegen übrigens als PDF (z.B. zum Drucken), als PNG (beispielsweise für Facebook oder Instagram) und als SVG (und somit editierbar) vor.
Ja! Sagt uns Bescheid, wir schicken sie euch per Hauspost oder ggf. auch an Privatadressen.
Nein, das ist wahrscheinlich ein Fehler. Schickt uns eine Mail und wir korrigieren das.
Die meisten Promotionsstudierenden sind bei den Wahlen zum StuRa, zu den Fachschaftsräten und den Fachräten wählbar und wahlberechtigt, es gibt keine speziellen Plätze für Doktorand:innen. Dies gilt auch für Kommissionen und Referate des StuRa.
Bei den Unigremien (Senat und Fakultätsräte) gibt es sowohl Plätze für grundständige Studierende und Promotionsstudierende und daher auch zwei studentische Wahlgruppen.
Für den Doktorandenkonvent schließlich können sowohl eingeschriebene Promotionsstudierende als auch Doktorand:innen auf Mitarbeiter:innenstellen kandidieren und wählen.
Prüfung und Anfechtung von VS-Wahlen erfolgt auf Antrag durch die Schlichtungskommission.
Ganz einfach per Mail an wahlen@stura.uni-heidelberg.de!