Hier kannst du deine Erstattung beantragen – auch wenn du schon exmatrikuliert bist:
https://erstattung.stura.uni-heidelberg.de
Halte deine (ehemalige) Matrikelnummer und eine beliebige Immatrikulationsbescheinigung bereit – es muss nicht die aus dem Sommersemester 2022 sein. Unten auf der Bescheinigung findest du eine Verifikationsnummer. Es reicht also, wenn du irgendeine Immatrikulationsbescheinigung aus irgendeinem Semester hast. Auf jeder Bescheinigung steht eine andere Verifikationsnummer, jede davon funktioniert. Die Erstattung erfolgt dann bis zu 6 Wochen später.
Warum wird erstattet?
Der VRN hat während des Zeitraums des 9€-Tickets den Vertrag mit der Verfassten Studierendenschaft (VS) über das Semesterticket – und damit die Abend- und Wochenendregelung – ausgesetzt. Das dafür gezahlte Geld kann an die Studierenden zurück überwiesen werden.
Wer kann sich Geld zurückholen?
Alle, die im Sommersemester 2022 an der Uni Heidelberg immatrikuliert waren, die Semesterticketumlage bezahlt und nicht anderweitig zurückerhalten haben, können sich das Geld zurückerstatten lassen. Auch wer die Uni mittlerweile verlassen hat, kann sich das Geld zurückerstatten lassen.
Wie viel wird erstattet?
Es werden 17,65 € zurückerstattet. Dies entspricht dem Preis der Semesterticketumlage von 3 Monaten.
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