Mitglieder für den Notlagenausschuss gesucht
Update 17.07.2024: ein Mitglied für die Amtszeit ab dem 01.10.2024 wurde gewählt.
Du möchtest Studierenden in absoluten Notlagen weiterhelfen? Du kannst dich neutral und unvoreingenommen mit außergewöhnlichen Sachverhalten auseinandersetzen? Dann könnte die stellvertretende Mitgliedschaft im Notlagenausschuss interessant für dich sein!
» Gesucht: vier stellvertretende Mitglieder im Notlagenausschuss bis 30.09.2024
- vier stellvertretende Mitglieder
- Amtszeit: bis zum 30.09.2024
- Amtsbeginn: am Tag nach der Wahl im StuRa
» Gesucht: vier Mitglieder und Stellvertreter im Notlagenausschuss ab 01.10.2024
- vier Mitglieder
- Amtszeit und -beginn: 01.10.2024 – 30.09.2025
- vier stellvertretende Mitglieder
- Amtszeit und -beginn: 01.10.2024 – 30.09.2025
» Was macht der Notlagenausschuss?
Im Wintersemester 2015/16 hat der StuRa die Einrichtung eines Haushaltspostens beschlossen, aus dem in sozialen Notlagen Gelder an Studierende der Universität Heidelberg vergeben werden. Über die Vergabe eben jener Zuschüsse entscheidet der Notlagenausschuss. Er besteht aus vier ordentlichen Mitgliedern plus vier stellvertretenden Mitgliedern und einem Mitglied des Sozialreferats, das den Vorsitz führt. Er tritt idR innerhalb von sieben Tagen nach Eingang eines Antrags zusammen, tagt in nicht-öffentlicher Sitzung und sichtet die Daten und Fakten sowie die Fallschilderung der Antragsteller*innen. Ob es zur Vergabe eines Notlagenzuschusses kommt (und wenn ja: in welcher Höhe und mit welcher Laufzeit), entscheidet sie anhand der Ordnung zur Zuschussvergabe in Notlagen.
Bei den Beratungen wird rigide darauf geachtet, dass keine Befangenheit vorliegt. Ein Mitglied des Notlagenausschusses hat daher kein Stimmrecht, wenn die Entscheidung eine*n Angehörige*n derselben Studienfachschaft betrifft, und darf noch nicht einmal beratend mitwirken, wenn die Entscheidung eine*n nahe*n Verwandte*n oder sogar es selbst betrifft. Maximal zwei Studierende derselben Fakultät dürfen Mitglied in dem Ausschuss sein, wobei das Mitglied des Sozialreferats von dieser Zählung ausgenommen ist.
Bis Mitte Februar 2023 hieß dieses Gremium auch “Härtefallkommission” und der Zuschuss “Härtefallstipendium”.
» Wer kann für den Notlagenausschuss kandidieren?
Als stellvertretendes Mitglied können alle eingeschriebenen Studierenden der Universität Heidelberg kandidieren – unabhängig vom Abschlussziel oder Zugehörigkeit zu einer Gruppe oder Fachschaft.
» Wie kann man kandidieren? Wie läuft die Wahl ab?
Im Formular findest du Informationen zum Verfahren. Die Kandidatur wird in der nächsten StuRa-Sitzung nach Eingang der Kandidatur persönlich vorgestellt (1. Lesung), die Kandidat*innen stellen sich dort der Befragung sowie der Diskussion mit den StuRa-Mitgliedern. In der darauffolgenden Sitzung (2. Lesung) findet dann die Wahl statt.
Du müsstest deine Kandidatur vor der StuRa-Sitzung am 02.07.2024 um 18:00 Uhr einreichen, damit die 1. Lesung direkt am 02.07.2024 und die 2. Lesung dann am 16.07.2024 erfolgen kann.
Wenn du Interesse oder Rückfragen zum Notlagenausschuss hast, kannst du dich gerne direkt an diesen (notlagenausschuss@stura.uni-heidelberg.de) oder an das Gremienreferat (gremien@stura.uni-heidelberg.de) wenden.
Wir freuen uns darauf, von Dir zu hören!
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