Mitglieder für die SchliKo gesucht

Update 17.07.2024: zwei Mitglieder für die Amtszeit bis zum 30.09.2024 und eins ab dem 01.10.2024 wurden gewählt.


Du vermittelst gerne und ergreifst nicht gleich Partei in einem Streitfall? Du überlegst dir, wie Regeln fair auszulegen sind und weniger, wie du sie in deinem Sinne anwenden kannst? Du warst vielleicht schon mal in der Fachschaft, in einer  Hochschulgruppe oder beim StuRa aktiv? Dann könnte dich dieser Kandidaturauruf für die Schlichtungskommission interessieren:


» Gesucht: 4 Mitglieder für die Schlichtungskommission bis 30.09.24

  • 4 Mitglieder
  • Amtszeit ab dem Tag nach der Wahl bis 30.09.24

» Gesucht: 4 Mitglieder für die Schlichtungskommission für die Amtszeit vom 01.10.24 – 30.09.25

  • 6 Mitglieder
  • Amtszeit vom 01.10.24 – 30.09.25

Die Schlichtungskommission (SchliKo) ist neben der Referatekonferenz (RefKonf) und dem Studierendenrat (StuRa) das dritte gesetzlich vorgeschriebene Organ der Verfassten Studierendenschaft (VS). Die SchliKo ist für Streitigkeiten zwischen Organen der VS und für die Prüfung von Wahlen zuständig.

Die SchliKo kann von allen Studierenden mit der Behauptung angerufen werden, die VS habe ihre gesetzlichen Aufgaben nach § 65 Absätze 2 bis 4 LHG überschritten. Darüber hinaus ist sie als Wahlprüfungsausschuss auf Antrag zuständig bei der Anfechtung aller Wahlen innerhalb der VS – also auch für die gerade anstehenden StuRa- und Fachschaftsratswahlen. Angerufen wird die SchliKo auch bei Unklarheiten über Zuständigkeiten und soll bei Bedarf anschließend Vorschläge für neue Regelungen erarbeiten. Die SchliKo tagt nicht so oft – auch mal ein Semester gar nicht. Allerdings wird sie definitiv angerufen und dann können Verfahren zeitintensiver werden.

» Was erwartet mich? Was sollte ich mitbringen?

Die SchliKo beschäftigt sich oft mit Fragen im Grenzbereich von Formalien und Inhalten – z.B. ob Tippfehler und falsche Jahresangaben in einer Wahlbekanntmachung das Wahlergebnis beeinflussen oder was “BAföG-Höchstsatz” in der Notlagenordnung bedeutet. Um ihrer Aufgabe nachzukommen, sollten SchliKo-Mitglieder daher die Abläufe in den Gremien und die Wahlverfahren der VS kennen oder sich mit ihnen vertraut machen. Wer noch nicht an solchen Sitzungen teilgenommen haben, sollte dies vor einer Kandidatur oder nach der Wahl gerne mal tun. Einen Überblick über die Satzungen und Ordnungen der VS sollte man sich spätestens bei der ersten Anrufung der SchliKo verschaffen.

Die Tätigkeit erfordert Verantwortungsbewusstsein, Sorgfalt und Gründlichkeit und ist zugleich interessant und abwechslungsreich. Erfahrungen mit Mediationen und Vermittlungssituationen sind von Vorteil. Bei konkreten rechtlichen Fragen kann die Rechtsabteilung der Universität die SchliKo unterstützen, eigene juristische Vorkenntnisse sind jedoch äußerst hilfreich. Weitere Informationen findest du auch in der allgemeinen Ämterübersicht:

» Wer kann für die SchliKo kandidieren?

Alle an der Universität Heidelberg eingeschriebenen Studierenden können für die SchliKo kandidieren. Sie dürfen allerdings nicht Mitglied eines anderen zentralen Organs der Verfassten Studierendenschaft sein. Die SchliKo soll quotiert besetzt werden.

» Wie laufen die Kandidatur und die Wahl ab?

Die Kandidatur wird in der nächsten StuRa-Sitzung nach Eingang der Kandidatur persönlich vorgestellt (1. Lesung), die Kandidat*innen stellen sich dort der Befragung sowie der Diskussion mit den StuRa-Mitgliedern. In der darauffolgenden Sitzung (2. Lesung) findet dann die Wahl statt.


Die Amtszeit eines SchliKo-Mitglieds läuft zum 14.07. aus, die SchliKo würde damit handlungsunfähig und würde einen Monat später auch automatisch aufgelöst werden. Wenn mindestens eine Person kandidiert (und gewählt wird), wäre die SchliKo immerhin überhaupt handlungsfähig in der vorlesungsfreien Zeit.Wenn noch mehr Personen kandidierten, wäre es für die Beschlussfähigkeit auch kein Problem, wenn ein Mitglied in der vorlesungsfreien Zeit mal verhindert ist…

Die reguläre Amtszeit der amtierenden SchliKo endet ohnehin zum 30.09. – die jetzt nachgewählten Mitglieder wären also nur gut drei Monate im Amt. Man kann auch gleich noch für die Amtszeit ab dem 01.10. kandidieren – oder nur für diese Amtszeit.

Der StuRa tagt nur noch dreimal in diesem Semester:

  • morgen, am 18.06.
  • am 02.07.
  • am 16.07.

Spätestens zum 02.07. sollten also Kandidaturen eingehen, damit noch eine Wahl stattfinden kann

Die Mitglieder der SchliKo müssen vom StuRa mit Zweidrittel-Mehrheit gewählt werden. Sollten nicht alle Plätze besetzt werden, werden die verbleibenden Plätze erneut ausgeschrieben. Werden mehr Kandidat*innen gewählt als Plätze zu besetzen sind, entscheidet die absteigende Reihenfolge der Ja-Stimmen.

  • Kandidieren kannst du über das Kandidaturformular, dort findest du auch weitere Informationen zum Kandidaturverfahren. Bitte gib im Bemerkungsfeld an, für welche Amtszeit du kandidierst. Wenn du für beide Amtszeiten kandidierst, kanididiere bitte zweimal.

Wenn du Fragen zur SchliKo bzw. zum Wahlverfahren hast, kannst du dich an die amtierende SchliKo (schliko@stura.uni-heidelberg.de) oder an das Gremienreferat (gremien@stura.uni-heidelberg.de) wenden.

Wir freuen uns darauf, von Dir zu hören!