Mitglieder fürs StuRa-Präsidium gesucht
Update 1. Mai 2024: es sind vier Plätze frei – nur zwei besetzt
Update 3. Januar 2024: es sind weiterhin drei Plätze frei
Der StuRa sucht für sein Präsidium:
- 2-6 Mitglieder
Am 1. Oktober begann das Wintersemester – und damit auch die XI. Legislatur des StuRa. Die erste Sitzung findet am Dienstag, den 24. Oktober statt. In dieser ersten Sitzung, die von der Wahlkommission eingeladen und eröffnet wird, muss als erste Amtshandlung gleich ein neues Präsidium – die Sitzungsleitung des StuRa – gewählt werden. Sollten sich nicht mindestens zwei Kandidat*innen finden und gewählt werden, muss die Sitzung umgehend wieder beendet werden. Die StuRa-Mitglieder werden dann erneut eingeladen, bis sich ein Präsidium findet und das zentrale Legislativorgan der Studierendenschaft handlungsfähig wird.
Was macht das Präsidium?
Das Präsidium besteht aus zwei bis sechs Mitgliedern. Diese nehmen vor allem Anträge entgegen und bereiten auf ihrer Grundlage die StuRa-Sitzungen vor, leiten sie und bereiten sie nach – dazu zählen beispielsweise auch das Nachfordern von Unterlagen, das Führen von Anwesenheitslisten und Protokollen, die Durchführung der Wahlen in StuRa-Sitzungen sowie die Dokumentation und Weiterleitung von Beschlüssen.
In den Sitzungen gilt es – natürlich unter Achtung der Neutralität und im Rahmen der Geschäftsordnung –, die oft kontroversen Diskussionen zu moderieren und Anträge zur Abstimmung zu bringen. Der StuRa tagt in der Vorlesungszeit in der Regel alle 14 Tage. Die Sitzungen dauern in der Regel ungefähr fünf Stunden. Manche hitzigen Diskussionen ziehen sich aber auch mal bis Mitternacht, spätestens dann schreibt die Geschäftsordnung das Ende einer jeden Sitzung vor.
Zwischen den Sitzungen, die alle zwei Wochen stattfinden, ist das Präsidium Anlaufstelle für Fragen bezüglich des StuRa und kommuniziert wichtige Angelegenheiten mit den Engagierten in Referaten, weiteren Gremien, Kommissionen, AKs etc. Zudem sind die Präsidiumsmitglieder beratende Mitglieder der RefKonf, des Exekutivorgans der Verfassten Studierendenschaft.
Pro durchgeführter Sitzung erhält jedes Mitglied des Präsidiums eine Aufwandsentschädigung.
- Hier gibt es ein älteres FAQ zur Kandidatur für das Präsidium.
- In der Präsentation How-to-StuRa findest du auch Informationen
Wer kann für das Präsidium kandidieren?
Alle an der Universität Heidelberg eingeschriebenen Studierenden können für das Präsidium kandidieren. Dabei ist es möglich, aber keineswegs erforderlich, selbst Mitglied des Studierendenrats zu sein. Das Amt wird nach Möglichkeit geschlechterquotiert besetzt.
Als Mitglied des Präsidiums solltest du selbstverständlich Spaß an der Moderation von Diskussionen haben und ein gewisses Maß an Kommunikationsfähigkeit mitbringen. Es ist nützlich, wenn du selbst bereits StuRa-Sitzungen besucht hast. Dies ist aber keine Voraussetzung.
Wie laufen die Kandidatur und die Wahl zum Präsidium ab?
Um zu kandidieren, solltest du im Idealfall bis spätestes Freitag, den 20. Oktober 2023 kandidieren, damit die Kandidatur zur Verschickung der Sitzungsunterlagen vorliegt. Deine Kandidatur sollte kurze Informationen zu dir und deiner Motivation für das Amt enthalten.
- Die Kandidatur erfolgt über das Kandidaturformular (dort auch weitere Informationen zum Verfahren)
- hier findest du bereits eingegangene Kandidaturen (nur vom Uninetz aus zugänglich)
Durch das (grundsätzlich ungeliebte, aber in Ausnahmesituationen nicht unübliche) Mittel der Spontankandidatur können Kandidaturen noch während der Sitzung erfolgen und auf die Tagesordnung gelangen. Dies ist auch in der ersten StuRa-Sitzung möglich. Da im Fall des Präsidiums allerdings im Gegensatz zu allen anderen Wahlen nur eine Lesung stattfindet, ist es gerade hier gut, wenn die Kandidatur in den Unterlagen vorliegt. (Für alle anderen Ämter stellen sich Kandidat*innen in einer Sitzung vor und werden erst in der darauf folgenden gewählt.)
Sollten nicht gleich sechs Personen kandidieren (und gewählt werden), kannst du auch noch zu einer späteren Sitzung kandidieren – und dann gemäß regulärem Verfahren in zwei Lesungen gewählt werden.
Mit wem kann ich reden? Wo erfahre ich mehr?
Wenn du Fragen zum Amt bzw. zum Verfahren hast, kannst du dich an die Mitglieder des bisherigen Präsidiums (praesidium@stura.uni-heidelberg.de) oder an das Gremienreferat (gremien@stura.uni-heidelberg.de) wenden.
Am Mittwoch, 18.10., 19 Uhr können sich alle Interessierten und neue StuRa-Mitglieder im Rahmen der Schulung “How to StuRa” informieren.
Wir freuen uns darauf, von Dir zu hören!
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