Update zu COVID-19 | № 73 |

» Freitag, Verwaltungsgerichtshof Mannheim, Klage gegen 2G an Hochschulen? Da war doch was? Richtig. Erneut hat ein Student, wie schon am 17. Dezember, gegen diese Regelung geklagt – und abermals Recht bekommen. Die Konsequenz: Ab Montag wird § 2 Abs. 5 CoronaVO Studienbetrieb, das für nicht-immunisierte Studierende zum weitgehenden Ausschluss von Präsenzveranstaltungen führt, außer Vollzug gesetzt. Auch an der Uni Heidelberg gilt zunächst also kein 2G mehr.

» Beim letzten Mal konnte die 2G-Regelung durch eine recht simple Nachschärfung der Corona-Verordnung Studienbetrieb “gerettet” werden. Das scheint dieses Mal nicht ganz so einfach möglich zu sein, da der VGH das „Einfrieren” der Alarmstufe II – trotz einer gesunkenen Auslastung der Intensivbetten – durch die jüngste Corona-Verordnung der Landesregierung generell als voraussichtlich rechtswidrig ansieht. Hier wurde nach Ansicht des Gerichts also ziemlicher Mist gebaut.

» Lediglich aus verfahrensrechtlichen Gründen wurde nur der vom Antragsteller ausdrücklich angegriffene Passus außer Kraft gesetzt. Der VGH wies jedoch darauf hin, dass noch weitere Verfahren anhängig sind. Es könnten in Kürze also noch ganz andere Maßnahmen gekippt werden – wenn die Landesregierung nicht selbst aktiv wird und eine Corona-Verordnung erlässt, die im Einklang mit den (bundes)gesetzlichen Vorgaben steht.
[https://verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Medien/Neuer+Eintrag+Pressemitteilung/?LISTPAGE=1213200]

» Wird sie das tun? Und wenn ja: Wie und wann? Tatsächlich liegt diesbezüglich bereits eine erste Stellungnahme vor. Zunächst möchte die Landesregierung offenbar noch das Bund-Länder-Treffen am Montag abwarten, dann aber eine neue Corona-Verordnung erlassen. Die Rede ist dabei von einer Rückkehr zur “normalen” Alarmstufe, was einige Lockerungen bedeuten würde, u.a. den Wegfall von Kontaktbeschränkungen für Immunisierte sowie die Aufhebung der Sperrstunde (und auch von 2G an Hochschulen). Allerdings hat Regierung ebenfalls angekündigt, “die Regeln in den einzelnen Stufen noch einmal anpassen” zu wollen, “insbesondere bei Veranstaltungen”. Also mal abwarten, was da kommt.
[https://www.rnz.de/politik/suedwest_artikel,-baden-wuerttemberg-corona-verordnung-teils-rechtswidrig-landesregierung-reagiert-update-_arid,808216.html]

» Zumindest eine gute und gesicherte Nachricht gibt es aber immerhin noch zu vermelden: Auch das aktuelle Wintersemester soll in BaWü als “Nullsemester” zählen und die individuelle Regelstudienzeit damit bereits zum vierten Mal hintereinander um jeweils ein Semester verlängert werden.
[https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/bw-verlaengert-regelstudienzeit-wegen-corona-erneut-100.html]

» Für alle weiteren wichtigen Infos sei auf unsere bisherigen COVID-19-Updates sowie unsere FAQ verwiesen, die ihr unter [sturahd.de/corona] respektive [sturahd.de/faq_corona] findet.

Eine beschauliches, übersichtliches Wochenende wünscht euch:
Eure Studierendenvertretung


[‹‹ Update № 72 ‹‹ ]