Update zu COVID-19 | № 49 |
Die unerfreulichen Neuigkeiten zuerst: Da in Heidelberg der Inzidenzwert drei Tage hintereinander über 100 lag, werden die Corona-Maßnahmen wieder verschärft. Ab dem morgigen Freitag gilt somit, was auch in Mannheim und dem Rhein-Neckar-Kreis bereits der Fall ist:
» Treffen sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren nicht zum Haushalt gehörenden Person erlaubt.
» Von 21 bis 5 Uhr gelten verpflichtende Ausgangsbeschränkungen. Die Wohnung oder Unterkunft darf nur in Ausnahmefällen verlassen werden (u.a. medizinische Notfälle, Lohnarbeit, Gassi gehen).
» “Click & Meet” respektive Terminshopping ist für weite Teile des Einzelhandels nicht mehr erlaubt, sondern nur noch “Click & Collect”, also das Abholen vorab bestellter Waren in einem festen Zeitfenster.
» Wer Friseurdienstleistungen wahrnehmen möchte, braucht den Nachweis eines tagesaktuellen negativen COVID-19-Schnelltests, einer Impfung oder einer bestätigten (und überstandenen) Infektion.
[https://www.heidelberg.de/hd,Lde/coronavirus_+die+lage+in+heidelberg.html]
All diese Regelungen basieren auf der jüngsten Version der Corona-Verordnung, wie sie seit Montag (19.04.) in Kraft ist. Abermalige Änderungen wurden jedoch bereits angekündigt. So möchte der Ministerpräsident die bundesweiten “Notbremse”-Regelungen – die gestern den Bundestag und heute den Bundesrat passierten – nun doch auch für Baden-Württemberg übernehmen. “Das Gesetz wird eins zu eins umgesetzt”, erklärte Kretschmann heute. Das würde folgende Änderungen bedeuten:
» Die Ausgangsbeschränkungen würden erst ab 22 Uhr greifen. Zudem wäre bis Mitternacht Joggen und Spazierengehen erlaubt, falls man dabei unbegleitet ist.
» “Click & Meet” wäre – mit einem negativen Testergebnis o.Ä. – bis zu einer Inzidenz von 150 möglich.
[https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundesweite-notbremse-1888982]
[https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw16-de-infektionsschutzgesetz-834802]
[https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.coronavirus-in-baden-wuerttemberg-ausgangsbeschraenkung-im-suedwesten-auch-erst-ab-22-uhr.fbced6c4-2b27-4762-a474-b82cef9d23e0.html]
Just in Sachen Hochschulen möchte die Landesregierung allerdings von den Beschlüssen des Bundes abweichen:
» Die deutschlandweite Regelung, wonach ab einem Inzidenzwert von 165 der Präsenzunterricht auch an Hochschulen verboten ist, soll hier nicht gelten. Laborpraktika etc. sollen auch weiterhin möglich sein.
» Für die Bibliotheken sind ohnehin keine Verschärfungen geplant. Hier ist (nach derzeitigem Stand) also nicht davon auszugehen, dass sich etwas ändert und die Lesesäle oder gar der Ausleihbetrieb wieder geschlossen werden müssen.
» Für alle weiteren wichtigen Infos sei auf unsere bisherigen COVID-19-Updates sowie unsere FAQ verwiesen, die ihr unter [sturahd.de/corona] respektive [sturahd.de/faq_corona] findet.
Einen besinnlichen Earth Day wünscht
Eure Studierendenvertretung
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