Update zu COVID-19 | № 41 |

Am Dienstag via Bund-Länder-Beschluss vereinbart, gestern von Seiten der Landesregierung offiziell notverkündet und ab morgen in Baden-Württemberg in Kraft: Das hier sind die entscheidenden Änderungen, die die neuerdings modifizierte Corona-Verordnung mit sich bringt.

» Die sog. “Alltagsmaske” (also z.B. Stoffmasken oder Schlauchschals) hat mehr oder weniger ausgedient: In allen Geschäften, Praxen, Arbeits- und Betriebsstätten und u.a. auch dem ÖPNV muss es fortan schon eine “medizinische Maske” sein. Dazu zählen insbesondere FFP2-, aber auch OP-Masken.

» Gerade für Erstere gilt: Sie sind nur dann wirksam, wenn sie richtig aufgesetzt und getragen werden. Zumal es sich streng genommen um Einwegprodukte behandelt – wenn man nicht z.B. das 7×5-Trocknungsverfahren anwendet, wie es die Verbraucherzentrale respektive die FH Münster skizzieren.
https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/gesundheit-pflege/corona-welchen-schutz-gibt-es-fuer-mund-und-nase-46171
https://www.fh-muenster.de/gesundheit/images/forschung/ffp2/01_ffp2_info11012021_doppelseiten.pdf

» Die Verfasste Studierendenschaft ist diesbezüglich übrigens sogar noch einen Tick restriktiver: In ihren Räumlichkeiten sind qua RefKonf-Beschluss nur noch FFP2- (oder FFP3-)Masken erlaubt. Zumal der Publikumsverkehr, soweit in physischer Form unerlässlich, grundsätzlich über das Büro-Fenster abgewickelt werden soll.
https://www.stura.uni-heidelberg.de/wp-content/uploads/2021/01/Richtlinie_Covid_012021.pdf

» Das war es dann eigentlich auch schon mit den Neuerungen – von zwei Punkten abgesehen: Infolge eines VGH-Urteils dürfen Hundefriseur*innen ab sofort wieder öffnen. Und: Das generelle Alkoholverbot im öffentlichen Raum wird ab Mittwoch aufgehoben. Die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken bleibt zwar nur in verschlossenen Behältnissen erlaubt, zumal die Kommunen für bestimmte, stark frequentierte Bereiche ein entsprechendes Verbot erlassen können. Solltet ihr das Bedürfnis verspüren, zwischen 5 und 20 Uhr mit einer Rieslingschorle durch den Wald zu spazieren, dürfte das grundsätzlich aber wieder legal sein.
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/aktuelle-aenderungen-der-corona-verordnungen/

» Für alle weiteren wichtigen Infos sei auf unsere bisherigen COVID-19-Updates sowie unsere FAQ verwiesen, die ihr unter [sturahd.de/corona] respektive [sturahd.de/faq_corona] findet.

“Nur noch 148-mal schlafen, bis der Sommer beginnt!”, frohlockt:
Eure Studierendenvertretung


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