Trotz Corona: Jahresabschluss 2019 der VS liegt vor
“Trotz Corona” trifft es eigentlich nicht ganz: der Jahresabschluss der Verfassten Studierendenschaft für 2019 war Ende Februar bereits weitgehend fertig. So konnte die externe Prüfung auf den 13.3. terminiert und gerade noch vor dem großen Corona-Lockdown durchgeführt werden – als das StuRa-Büro bereits für externe Gruppen gesperrt war.
Auch die Inventarkontrolle – bei der auch alle Fachschaften oder der Doktorandenkonvent alle inventarisierungspflichtigen Besitztümer kontrollieren müssen – konnte gerade noch vor dem Lockdown durchgeführt werden. Danke an alle, die fast alle sogar fristgerecht am 12.3. noch Rückmeldung gegeben haben und mit dazu beigetragen haben, dass der Abschluss fertigwerden konnte!
Eingenommen hat die VS im letzten Jahr 907.413,87 €, davon waren 359.978 € Rücklagen aus dem Vorjahr. Ohne die Mittel, die die VS z.B. für das Semesterticket einnimmt und an den rnv weiterüberweist wurden 634.159,13 € ausgegeben, in die Rücklagen wurden 273.254,74 € eingestellt, davon 30.613,20 € zweckgebundene Rücklagen. Die Zahl der Buchungsvorgänge ist mit 2781 dieses Jahr ungefähr gleich hoch geblieben wie 2018, damals waren es 2830 Buchungen. Weitere Zahlen findet ihr im Abschluss selber:
Typisch für eine Studierendenvertretung sind die großen Schwankungen zwischen Planung und realen Ausgaben – daher sind die Posten untereinander deckungsfähig. Weitere Informationen dazu findet ihr im Bericht zum Abschluss:
Der Abschluss wurde dem StuRa fristgerecht vor dem 31.3., auch der RefKonf und zudem Rektorat als Rechtsaufsicht der Verfassten Studierendenschaft zwar verfrüht, aber immer noch fristgerecht, vor dem 30.6. zugeleitet und wird hiermit auch der interessierten Öffentlichkeit bekanntgegeben.
Möglich ist dies, weil die Finanzen kontinuierlich und sorgfältig bearbeitet werden, das bestätigt auch der Prüfbericht: “Nach Durchsicht aller Belege kann eine ordnungsgemäße Mittelverwendung durch die Verfasste Studierendenschaft der Universität bestätigt werden. […] Der genaue Verwendungszweck geht aus den Belegen […] eindeutig hervor. […] Bei den stichprobenartig geprüften Belegen ergaben sich keine formalen Mängel.” Weiteres könnt ihr im anonymisierten Prüfbericht nachlesen:
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