Haushaltsplanung 2020 – Teil I Gesamthaushalt
Am 22.10. ist die erste Sitzung der VII. Legislatur des StuRa. Ein Thema der ersten Sitzungen ist der Haushalt für 2020. Er wurde in der Sommerpause vom Finanzreferat vorbereitet, in der Refkonf beraten und muss bis 30.11. beschlossen sein. Anschließend können Fachschaften, Autonome Referate und der Doktorandenkonvent ihre Budgetpläne beschließen.
Gesamthaushalt
Der Gesamthaushalt ist der Rahmen, innerhalb dessen alle Ausgaben der VS getätigt werden. Während der Sommerpause wurde auf Grundlage der bisherigen Ausgaben, der erwarteten Studierendenzahlen und der anstehenden Ausgaben in den nächsten Jahren nach eingehender Diskussion im Finanzteam und in der Refkonf ein Entwurf erstellt. Er berücksichtigt die rechtlichen Vorgaben und Verpflichtungen der VS, wie zum Beispiel die Einstellung von Mindestrücklagen.
Finanzreferat und Refkonf haben sich entschieden, mit dem Haushalt eine Erhöhung des VS-Beitrags zur Abstimmung zu stellen. Dies trägt dem zunehmenden Engagement der VS und gestiegenen Kosten auf zentraler Ebene Rechnung. Aktuell fließen 3 Euro des VS-Betrags der Studierenden (gesamt 7,50 Euro) an die zentrale Ebene. Aktuell reicht dies noch knapp zur Deckung der zentralen Ausgaben, die Unterstützung von Gruppen wurde bereits eingeschränkt. Eine Erhöhung des VS-Beitrags bedeutet, dass wieder ausreichend Geld für Organisation, Ausstattung, Veranstaltungen, Personal, Unterstützung von Gruppen, Aufwandsentschädigungen, Steuern und Gebühren vorhanden ist.
Haupteinnahmequelle der VS sind die Mitgliedsbeiträge von Studierenden. Der Haushalt geht aufgrund der Studierendenzahlen der letzten beiden Semester im Schnitt von 25.450 Studierenden pro Semester und 2740 Promotionsstudierenden pro Semester aus.
Im Haushaltsentwurf ist farbig markiert, was aufgrund von Verpflichtungen und Vorgaben auf keinen Fall (rot) geändert werden kann, was zwar rechtlich, aber praktisch nur schwer geändert werden kann (gelb) und was relativ einfach – im Wege einer politischen Entscheidung – (grün) geändert werden könnte.
Zeitplan:
- zum 1.10. hat das Finanzreferat der Refkonf einen Entwurf vorgelegt
- am 22.10. soll dieser Entwurf in der 1. StuRa-Sitzung der neuen Legislatur vorgestellt werden
- am 05.11. soll der Haushalt im StuRa in erster Lesung beraten werden
- am 19.11. soll der Haushalt in zweiter Lesung beraten und beschlossen werden
- spätestens bis 30.11. muss der Haushalt beschlossen und ans Rektorat weitergeleitet werden zur Genehmigung. (Bei Bedarf kann der StuRa am 26.11. eine Sondersitzung durchführen.)
Weitere Informationen
- Haushaltsentwurf
- Voraussichtliche Zuweisung an die Fachschaften 2020
- Entwurf Gruppierungsplan 2020
- Antrag zur Änderung der Beitragsordnung
- Rechtliche Vorgaben
- Berechnungsgrundlage (aufgelaufene Ausgaben der VS seit Anfang 2019)
- VS-Beitragshöhen in Baden-Württemberg (zur Orientierung)
Budgetpläne 2020
Betrifft Fachschaften, Autonome Referate und der Doktorandenkonvent
Die Finanzordnung legt fest, dass von den studentischen VS-Beiträgen 4,50 Euro an die 51 Fachschaften fließen. Sofern dies in der Finanzordnung nicht geändert wird, stehen damit fest, wieviel Geld insgesamt an die Fachschaften fließt. Es wird ihnen anteilig nach Anzahl ihrer Studierenden zugeteilt. Dem Doktorandenkonvent werden die Beiträge der Promotionsstudierenden abzüglich 18% zugewiesen – auch dieser Betrag ist in der Finanzordnung festgelegt – die Gesamthöhe des Etats des Doktorandenkonvents hängt somit aber von der Gesamthöhe des VS-Beitrags ab. Für die Autonomen Referate beschließt der StuRa einen Etat zur Erfüllung ihrer Aufgaben.
Für die Verwendung dieser Mittel beschließen Autonome Referate, Fachschaften und der Doktorandenkonvent jeweils eigene Budgetpläne, die vom Finanzreferat genehmigt werden.
Eckdaten:
- nach Beschluss des Haushalts (also vorauss. ab 22.11.) können Budgetpläne beim Finanzreferat eingereicht werden
- bis 2.12. können Fachschaften und der Doktorandenkonvent zweckgebundene Rücklagen beim Finanzreferat beantragen, bis 15.12. werden diese abgelehnt oder vorläufig genehmigt.
- bis 20.12. müssen die Budgetpläne beim Finanzreferat eingereicht werden
- spätestes bis 30.1.20 werden die Budgetpläne vom Finanzreferat genehmigt
Weitere Informationen
- Voraussichtliche Zuweisung an die Fachschaften 2020 und Gruppierungsplan (siehe oben)
- Muster-Budgetplan => Infos zu Budgetplänen 2020
Update 22.11.19
inzwischen wurde der Haushalt beschlossen und Phase II der Haushaltsplanung hat begonnen => Informationen zu Rücklagen und Budgetplanung
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