Kandidaturaufruf für VS-Mitglieder in Fakultätsräten
Keine Studierenden im Fakultätsrat – was tun?
VS-Vertreter*innen in Fakultäten
Gästen kann der Fakultätsrat jederzeit die Teilnahme an Sitzungen verwehren – oder muss dies tun, beispielsweise aus Gründen des Daten- und Personenschutzres. Um dennoch auch bei sensiblen Themen einer studentischen Stimme – genauer, DER studentischen Stimme – im Fakultätsrat Raum zu geben, gibt es noch eine Möglichkeit: die Verfasste Studierendenschaft (VS) kann nach § 65a, Abs. 6 LHG über den StuRa VS-Vertreter*innen (und auch stellvertretende Mitglieder) in die Fakultätsräte entsenden. Das VS-Mitglied darf nicht von TOPs ausgeschlossen werden und muss die Unterlagen erhalten. Das VS-Mitglied ist zwar nicht stimmberechtigt, es hat aber Rederecht.
Sprecht euch, wenn ihr als Fachschaften betroffen seid, mit Fachschaften aus den anderen Fakultäten ab, die bereits von dieser Regelung Gebrauch gemacht haben, um von den Erfahrungen und Vorgehensweisen zu profitieren.
Wie wird das VS-Fakultätsrats-Mitglied gewählt?
Die Wahl findet in der Regel im StuRa statt und bedarf zweier Lesungen, d.h. in der ersten Sitzung stellen sich die Kandidat*innen vor, in der zweiten wird gewählt. Die Amtszeit dauert ein Jahr und beginnt direkt nach der Wahl (also nicht erst am 1.10.). Wenn ihr rasch wählt, kann das neue VS-Mitglied also auch schon mit den aktuellen Mitgliedern zusammen zu einer Sitzung des laufenden Semesters gehen. Um noch vor der Sommerpause regulär gewählt werden zu können, sollten zum 02.07.19 die Kandidaturen im StuRa eingereicht sein. Dann kann in der letzten regulären StuRa-Sitzung im Sommersemester am 16.07.19 die Wahl erfolgen.
Gerade, wenn ihr mit dem VS-Mitglied nur noch eine*n Student*in im Fakultätsrat haben werdet, ist es wichtig, auch stellvertretende Mitglieder zu entsenden, die in die Sitzung gehen können, wenn das Mitglied verhindert ist. Hierbei solltet ihr euch gerade auch mit den anderen Fachschaften eurer Fakultät absprechen.
Wie kann ich kandidieren?
Damit eine Kandidatur in der StuRa-Sitzung behandelt werden kann, muss sie fristgerecht schriftlich bei der Sitzungsleitung eingereicht worden sein, ihr könnt also bis zum Mittwoch vor der jeweiligen StuRa-Sitzung einfach eine kurze Mail an sitzungsleitung@stura.uni-heidelberg.de schreiben. Diese sollte eine kurze Vorstellung eurer Person und Motivation für die Kandidatur enthalten – ihr müsst allerdings keinen ausführlichen Lebenslauf schreiben.
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