Rechtliche Schwierigkeiten? Legal problems?
Die Studierendenvertretungen von Universität und Pädagogischer Hochschule Heidelberg ermöglichen Studierenden in Kooperation mit dem Anwaltsverein Heidelberg und dem Mieterverein Heidelberg eine unabhängige und unentgeltliche Erstberatung bei rechtlichen Schwierigkeiten. Es geht nicht um die Klärung allgemeiner Fragen (“Kann ich BAföG bekommen?”), sondern um eine erste Hilfe, wenn ein Rechtsfall eingetreten ist (“Meine BAföG-Weiterförderung wurde abgelehnt – hätte ein Widerspruch Erfolg?”).
Die Rechtsberatung der Verfassten Studierendenschaften ist für Studierende von Uni und PH ist unentgeltlich, sie wird über den jeweilien VS-Beitrag finanziert.
The “unentgeltliche und unabhängige Rechtsberatung” offers legal advice by specialized lawyers for students. Please use our form to contact us stating your situation. We will give you feedback, if your case can be covered from one of our lawyers.
In eigener Sache: ++ Wir suchen Personen, die zuverlässig, kontinuierlich und eigenverantwortlich Aufgaben im AK übernehmen wollen, v.a. um die Weiterleitung von Anfragen und andere organisatorische Arbeit – nicht die Beratung selber. Melde dich einfach bei uns! ++
Beratungsbereiche (consulting areas):
- Aufenthaltsrecht (right of residence)
- BAföG
- Unterhalts- und Familienrecht (alimony and family law)
- Arbeitsrecht (labor law)
- Vertrags- und Verbraucherrecht (Contract law and consumer rights)
- Hochschul- und Prüfungsrecht (Higher education law and rights of examination)
- Mietrecht (Law of tenancy) (Hier arbeiten wir mit dem Mieterverein zusammen)
Anfragen werden so schnell wie möglich (i.d.R. innerhalb einer Woche) bearbeitet. Da wir uns ehrenamtlich um die Aufrechterhaltung dieses Angebots kümmern, kann es auch länger dauern. Anschließend erhältst du den StuRa-Beratungsschein mit weiteren Informationen und den Kontaktdaten des Anwalts*der Anwältin.
Du vereinbarst dann mit dem*der Anwält*in einen Termin für ein Telefongespräch von ca. 30 min. Bei Mietrecht findet das Gespräch i.d.R. vor Ort in der Geschäftsstelle des Mietervereins statt.
Das Gespräch findet auf Deutsch statt und wird von dir alleine geführt, deine Eltern oder Freund*innen kannst du im Anschluss darüber informieren. Wenn du allerdings nicht genug Deutsch kannst, darfst – und solltest – du eine*n Bekannten suchen, der*die beim Telefonat mithören und sprachlich vermitteln kann. Teilweise können die Anwält*innen auch Englisch oder andere Sprachen, bitte gib das ggf. im Formular an.
Und nach der Beratung?
Nach der Beratung freuen wir uns über Rückmeldung von dir, ob dir die Beratung weitergeholfen hat, ob sich die Situation geklärt hast, ob du Kritik oder Verbesserungsvorschläge hast.
Insbesondere bei Prüfungsrechtsfällen freuen wir uns auch über eine anonymisierte fallbezogene Rückmeldung, die wir evtl. für die künftige Gestaltung von Prüfungsordnungen nutzen können.
Weitere Anlaufstellen für eine Rechtsberatung:
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur hat eine Vertrauensanwältin für sexuelle Belästigung bestellt. Betroffene haben so die Möglichkeit, sich direkt an eine externe Vertrauensperson zu wenden. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt auf der juristischen Erstberatung hinsichtlich eines konkreten Sachverhalts. Die Vertrauensanwältin kann anonym kontaktiert werden und sichert auf Wunsch anwaltliche Verschwiegenheit, insbesondere im Hinblick auf bestehende Abhängigkeitsverhältnisse, zu.
Der Anwaltsverein Heidelberg (der auch die StuRa-Rechtsberatung durchführt) führt im Landgericht Heidelberg (Kurfürstenanlage 15, Raum 1210 und 1211), alle zwei Wochen mittwochs, von 13 bis 15 Uhr eine ebenfalls kostenlose Rechtsberatung durch niedergelassene Rechtsanwälte im Amtsgericht Heidelberg an. Mehr Informationen und Termine findet ihr dort.
WICHTIG: Bitte lasst euch dort nur beraten, wenn ihr bei uns keinen passenden Termin erhalten habt! Die dortige Beratung ist für ALLE; nicht nur für Studierende.
Das Studierendenwerk Heidelberg bietet wöchentlich, dienstags von 14.30-16.00 Uhr eine kostenlose Rechtsberatung an. Die Beratung erfolgt ausschließlich in der Sprechstunde (Studierendenausweis notwendig), im ServiceCenter am Uniplatz (Grabengasse 14). Telefonische sowie schriftliche Auskünfte können nicht erteilt werden.
Die studentische Rechtsberatung „Law & Legal“ berät im Raum Heidelberg. Anfragen können im Kontaktformular getätigt werden. Die Beratung ist kostenlos und wird von Jura-Studierenden vorgenommen.
Der Verein berät in Heidelberg in folgenden Rechtsgebieten: Allgemeines Vertragsrecht, Kaufrecht, Mietrecht, Sachenrecht, Erb- und Familienrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Gesellschaftrecht, Urheberrecht & Gewerblicher Rechtsschutz und Verwaltungsrecht.
Dieser studentische Verein bietet Hilfe im Zivilrecht, Arbeits-und Sozialrecht an. In diesen Rechtsgebieten erfolgt die Hilfe ausschließlich schriftlich. Asylrechtliche Angelegenheiten werden auch persönlich betreut.
Existenzgründungen von Studierenden der Universität Heidelberg werden durch das Gründungsmanagement der Universität gefördert, dies umfasst auch die Beratung zu rechtlichen Fragen.
Der Mieterverein Heidelberg bietet Studierenden eine exklusive Beitragsermäßigung von 50% auf den normalen Mitgliedsbeitrag an. Mit dieser Ermäßigung können Studierende alle Serviceleistungen des Vereins in Anspruch nehmen, einschließlich persönlicher Beratung, Mietvertragsprüfung, Betriebskostenabrechnungsprüfung, Schriftsatzerstellung und weitere Mietrechtliche Themen.
Die Rechtsberatung des Mietervereins Heidelberg findet in der Poststraße 46 (Nähe Stadtbücherei) statt. Täglich werden dort Sprechstunden angeboten, für die ihr Termine vorab per Mail oder Telefon vereinbaren könnt. Alternativ könnt ihr die Rechtsberatung auch online oder in den regionalen Beratungsstellen in Wiesloch, Walldorf, Schwetzingen, Sinsheim und Eberbach nutzen – erkundigt euch bei Bedarf.
Wenn ihr Fragen zum Werkstudierendenstatus, zu Freigrenzen, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Krankenversicherung oder dergleichen habt, könnt ihr euch beim Hochschulinformationsbüro (HIB) des DGB oder über students at work arbeitsrechtlich beraten lassen.
Was tun, wenn es doch zum Prozess kommt?
Damit auch Menschen mit wenig Geld die Hilfe von Anwälten und Gerichten in Anspruch nehmen können, gibt es die Möglichkeit der Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Beratungshilfe gibt es für außergerichtliche Beratung und anwaltliche Hilfe. Prozesskostenhilfe kann man erhalten, wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeidbar ist.
Um Beratungshilfe zu erhalten, muss ein Eigenbetrag von 10€ bezahlt werden. Informationen und Antragsformulare zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe findet ihr auf der Homepage der Stadt Heidelberg:
Kontakt
AK Rechtsberatung
Mitglieder: Martin Kriha, Kirsten Heike Pistel
E-Mail: rechtsberatung(at)stura.uni-heidelberg.de
(Stand: September 2024)