SchliKo-Mitglieder bis September 2024 gesucht

Du vermittelst gerne und ergreifst nicht gleich Partei in einem Streitfall? Du überlegst dir, wie Regeln fair auszulegen sind und weniger, wie du sie in deinem Sinne anwenden kannst? Du warst vielleicht schon mal in der Fachschaft, in einer  Hochschulgruppe oder beim StuRa aktiv? Dann könnte dich dieser Kandidaturauruf für die Schlichtungskommission interessieren:


» Gesucht: Mitglieder für die Schlichtungskommission

  • 6 Mitglieder
  • Amtszeit vom 25.01. bis 30.09.24

Die Schlichtungskommission (SchliKo) ist neben der Referatekonferenz (RefKonf) und dem Studierendenrat (StuRa) das dritte gesetzlich vorgeschriebene Organ der Verfassten Studierendenschaft (VS). Die SchliKo ist für Streitigkeiten zwischen Organen der VS und für die Prüfung von Wahlen zuständig.

Die SchliKo kann von allen Studierenden mit der Behauptung angerufen werden, die VS habe ihre gesetzlichen Aufgaben nach § 65 Absätze 2 bis 4 LHG überschritten. Darüber hinaus ist sie als Wahlprüfungsausschuss auf Antrag zuständig bei der Anfechtung aller Wahlen innerhalb der VS. Angerufen wird sie auch bei Unklarheiten über Zuständigkeiten und soll bei Bedarf anschließend Vorschläge für neue Regelungen erarbeiten. Die SchliKo tagt selten – auch nicht jedes Semester. Allerdings können Verfahren zeitintensiver werden.

» Was erwartet mich? Was sollte ich mitbringen?

Die SchliKo beschäftigt sich oft mit Fragen im Grenzbereich von Formalien und Inhalten – z.B. ob Tippfehler und falsche Jahresangaben in einer Wahlbekanntmachung das Wahlergebnis beeinflussen oder was “BAföG-Höchstsatz” in der Notlagenordnung bedeutet. Um ihrer Aufgabe nachzukommen, sollten SchliKo-Mitglieder daher die Abläufe in den Gremien und die Wahlverfahren der VS kennen. Sollten sie noch nicht an Sitzungen teilgenommen haben, wäre es gut, dies während ihrer Amtszeit zu tun. Einen Überblick über die Satzungen und Ordnungen der VS sollte man sich spätestens bei der ersten Anrufung der SchliKo verschaffen.

Die Tätigkeit erfordert Verantwortungsbewusstsein, Sorgfalt und Gründlichkeit und ist zugleich interessant und abwechslungsreich. Erfahrungen mit Mediationen und Vermittlungssituationen sind von Vorteil. Bei konkreten rechtlichen Fragen kann die Rechtsabteilung der Universität die SchliKo unterstützen, eigene juristische Vorkenntnisse sind jedoch hilfreich. Weitere Informationen findest du auch in der allgemeinen Ämterübersicht:

» Wer kann für die SchliKo kandidieren?

Alle an der Universität Heidelberg eingeschriebenen Studierenden können für die SchliKo kandidieren. Sie dürfen jedoch nicht Mitglied eines anderen zentralen Organs der Verfassten Studierendenschaft sein. Die SchliKo soll quotiert besetzt werden.

» Wie laufen die Kandidatur und die Wahl ab?

Die Kandidatur wird in der nächsten StuRa-Sitzung nach Eingang der Kandidatur persönlich vorgestellt (1. Lesung), die Kandidat*innen stellen sich dort der Befragung sowie der Diskussion mit den StuRa-Mitgliedern. In der darauffolgenden Sitzung (2. Lesung) findet dann die Wahl statt. Da die Amtszeit der bisherigen Mitglieder zum 25.01. ausläuft, sollten Interessierte bis zur StuRa-Sitzung am 09. Januar kandidieren (1. Lesung) und würden dann am 23. Januar gewählt (2. Lesung).

Die Mitglieder der SchliKo müssen vom StuRa mit Zweidrittel-Mehrheit gewählt werden. Sollten nicht alle Plätze besetzt werden, werden die verbleibenden Plätze erneut ausgeschrieben. Werden mehr Kandidat*innen gewählt als Plätze zu besetzen sind, entscheidet die absteigende Reihenfolge der Ja-Stimmen.

  • Kandidieren kannst du über das Kandidaturformular, dort findest du auch weitere Informationen zum Kandidaturverfahren.

Wenn du Fragen zur SchliKo bzw. zum Wahlverfahren hast, kannst du dich an die amtierende SchliKo (schliko@stura.uni-heidelberg.de) oder an das Gremienreferat (gremien@stura.uni-heidelberg.de) wenden.

Wir freuen uns darauf, von Dir zu hören!